Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aus dem Unfallgeschehen - Isolierung war schon durchstoßen
ep6/2008, 1 Seite
entfernteren Gaststätte war einschließlich des versicherten Wegeunfallrisikos grundsätzlich kleiner. Für den inneren Zusammenhang spricht nach dem Urteil des BSG auch der Umstand, dass die Mahlzeiten in der Kantine für den Kläger kostenfrei waren. Darin liegt ein maßgeblicher Unterschied zur Essenseinnahme, beispielsweise in einer Werks- oder Behördenkantine, vor. Hier müssen die Mitarbeiter einen mehr oder weniger großen Teil der Kosten der Mahlzeiten selber tragen. Das spricht eher dafür, die Essenseinnahme als eigenwirtschaftliche und damit unversicherte Verrichtung anzusehen. Stellt aber der Arbeitgeber das Essen in der Kantine kostenfrei und zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung, spricht dies für ein besonderes, gesteigertes betriebliches Interesse an der Benutzung der Kantine. Ob dieser Umstand alleine für einen Versicherungsschutz ausreicht, hatte das BSG nicht zu entscheiden. Ein Versicherungsschutz war schon deshalb anzunehmen, weil der Kläger besondere Gründe zum Aufsuchen der Schulkantine hatte. Andere Verhaltensweisen wären vernunftwidrig gewesen. Aus dem Unfallgeschehen Isolierung war schon durchstoßen Arbeitsauftrag. Zwei Monteure sollten einen Hausanschluss erneuern. Das neue Netzkabel lag auf der anderen Straßenseite. Deshalb war eine Verlängerung erforderlich. Auf der Hausseite sollte deshalb eine Verbindungsmuffe und zum Anschluss an das Netzkabel eine Abzweigmuffe gesetzt werden. Unfallhergang. Die Monteure begannen zuerst mit dem Absetzen der Kabel auf der spannungsfreien Hausanschlussseite. Dann schoben sie nur die Schraubverbinder auf das Verlängerungsstück auf und wechselten zur anderen Straßenseite. Der Außenmantel des Netzkabels wurde abgesetzt und die Einzeladern in Position gebracht. Einer der Monteure setzte den Klemmring auf und zog die Schrauben zum leichten Fixieren an. Jetzt wollten die Monteure die Arbeiten an der Verbindungsmuffe wieder fortsetzen, jedoch fing es zu regnen an. Ein Monteur verließ die Arbeitsstelle, um einen Schirm zu holen. Der verbliebene Monteur wollte die Arbeiten an der Verbindungsmuffe fortsetzen. Er prüfte zur Sicherheit die Spannungsfreiheit und rutschte dabei ab. Mit Berühren der Schraubklemmen erlitt er eine Körperdurchströmung (Bild ). Unfallanalyse. Beide Monteure missachteten mehrere Regeln. Der erste Fehler war, dass sie nicht die Arbeiten auf der spannungsfreien Seite der Verbindungsklemme beendeten. Die zweite Nachlässigkeit bestand darin, dass der Monteur keine isolierten Handschuhe trug, wenn er schon so nah an die offen herausragenden Kabelenden heranging. Drittens nutzte er keine Sicherungsplättchen für den Klemmring. Diese Plättchen werden beim Aufsetzen des Rings zum Schutz der Isolierung der Einzeladern eingelegt. Erst nach Anschluss des Abgangskabels nimmt der Monteur diese heraus und verschraubt den Klemmring. So bleibt die Abzweigklemme bis zum endgültigen Verschrauben spannungsfrei. Einen klaren Handlungsablauf, der eine sichere Durchführung der Arbeiten zulässt, vermisst man bei der obigen Vorgehensweise (§ 3 BGV A3). J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 6 518 BETRIEBSFÜHRUNG Wie man Außenstände wirksam einzieht Exquisite Vollstreckungen Es gibt Schuldner, denen nicht so ohne Weiteres beizukommen ist. Dafür gibt es Zugriffsmöglichkeiten, die weniger bekannt sind - aber nicht weniger wirksam. Besonders schlechte Karten hat der Schuldner, wenn seinerseits ein Betrug vorliegt. Arbeitsstelle mit Verbindungsmuffe - die Schraubklemmen standen unter Spannung Wenig bekannte Zugriffe auf säumige Kunden 1. Der private Pkw Zur Zeit herrscht ein harter Wettbewerb der Autohändler um Kunden. Ein Sonderangebot jagt das andere. Dabei wird der Käufer meistens mit relativ geringen Monatsraten angelockt. Kleingedruckt kann man bei genauerem Hinsehen dann erkennen, dass diese günstigen Raten nur eingeräumt werden, wenn eine mehr oder weniger hohe „Sonderzahlung“ geleistet wird (Beispiel 1). Wenn der Schuldner nicht zahlt und ein Vollstreckungstitel (vgl. ep 4/2005, S. 276), z. B. ein Vollstreckungsbescheid gegen ihn existiert, und ein Sachpfändungsversuch durch den Gerichtsvollzieher erfolglos verlaufen ist, kann man beim Gerichtsvollzieher einen Antrag auf eidesstattliche Offenbarungsversicherung stellen (vgl. ep 4/2006, S. 275). Zum Termin übersendet man dem Gerichtsvollzieher folgende Zusatzfrage, die er dem Schuldner im Termin zu Nr. 7 des Vermögensverzeichnisses (Fahrzeuge) stellen soll, wenn der Schuldner einen PKW besitzt: „Sollte Ihr Kraftfahrzeug von Ihnen geleast oder zur Absicherung einer Kredits an ein Geldinstitut oder eine Privatperson zur Sicherheit übereignet worden sein: Wer ist Leasinggeber bzw. Kreditgeber (Name und genaue Anschrift). Bei Leasing: · Höhe der Mietsonderzahlung und der monatlichen Leasingraten · Restlaufzeit des Vertrags und Dauer · amtliches Kennzeichen, Typ, Marke, Baujahr, Fahrgestellnummer, km-Stand und Standort des Fahrzeugs und · darf das Fahrzeug dritten Personen mit Führerschein zum Gebrauch überlassen werden?“ Zwar kann das Fahrzeug, da es dem Schuldner nicht gehört, nicht vom Gläubiger gepfändet und verwertet werden, wohl aber der Nutzungsanspruch gegen Zahlung der Leasingraten. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Unter Vorlage des Vollstreckungstitels beim Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - in dessen Bezirk der Schuldner wohnt, kann beispielsweise folgender Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (vgl. ep 7/2005, S. 527-528) gestellt werden: ,,Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen die BMW Leasing Gmb H (vollständige Anschrift) auf Nutzung des PKW BMW 735, Fahrgestellnummer 123456789, amtliches Kennzeichen M-RR 637, Leasingvertrag vom 20.09.2007 gegen entsprechende Auflagen (Zahlung der Leasingraten) sowie Restwertbeteiligung. Das Fahrzeug wird dem Gläubiger zur persönlichen Nutzung bis zum Ende der Restlaufzeit des Leasingvertrages überlassen (§ 857 Beispiel 1. Der Pkw-Händler bietet in Zusammenarbeit mit einer Leasinggesellschaft einen neuen Mittelklassewagen für 48 Monate nach einer Sonderzahlung in Höhe von 6990 Euro zu einer monatlichen Rate von 99 Euro an. Doch der Kunde zahlt nicht.
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Autor
- J. Jühling
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