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Aus dem Unfallgeschehen - Durch Aufsteigen auf Holzbalken 110-kV-Überschlag ausgelöst

ep9/2006, 1 Seite

In einem 110-kV-Umspannwerk waren umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich. Um die Versorgung während der Arbeiten aufrecht zu erhalten, hatte man 110-kV-Baueinsatzkabel als provisorische Verbindung eingesetzt. Zur mechanischen Entlastung der Baueinsatzkabel wurden diese an Holzbalken mit Gurtspannbändern befestigt. Die Balken waren an den Trägern der Sammelschienentrenner arretiert worden und befanden sich in etwa 2 m Höhe über dem Boden. Am Unfalltag erhielt ein Montageteam die Aufgabe, die Baueinsatzkabel wieder zu demontieren.


Der Rahmenplan bezieht sich auf die Prüfung zum Netzmonteur und gliedert sich in die beiden Teile: · fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische Qualifikationen · fachpraktische Qualifikation. Die fachrichtungsspezifische Qualifikation umfasst die Handlungsfelder: · Fernwärme · Gas · Strom und Wasser. Der Rahmenplan trifft auf über 60 Seiten bezüglich der Prüfungsthemen konkrete Aussagen zu den Qualifikationsinhalten und zu deren Vermittlung. Er kann als Broschüre unter folgender Adresse bezogen werden: DIHK Publikationen Service Pützchens Chaussee 60 53227 Bonn. Neue BGI 891: Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen Die neue Fassung der BGI 891 stellt die Anforderungen zum Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen ergänzend zu den normativen Forderungen der DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01 dar und soll den betrieblichen Praktiker bei der Anwendung der Norm unterstützen. Die BGI ist keine rechtsverbindliche Vorschrift, beleuchtet jedoch den sicherheitstechnischen Stand aus präventiver Sicht der BGFE, die in der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsbetrieben bei Betriebsbesichtigungen und Schulungsaktivitäten gewonnen wurde. Aus dem Unfallgeschehen Durch Aufsteigen auf Holzbalken 110-kV-Überschlag ausgelöst Arbeitsauftrag. In einem 110-kV-Umspannwerk waren umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich gewesen. Um die Versorgung während der Arbeiten aufrecht zu erhalten, hatte man 110-kV-Baueinsatzkabel als provisorische Verbindung eingesetzt. Zur mechanischen Entlastung der Baueinsatzkabel wurden diese an Holzbalken mit Gurtspannbändern befestigt. Die Balken waren an den Trägern der Sammelschienentrenner arretiert worden und befanden sich in etwa 2 m Höhe über dem Boden. Am Unfalltag erhielt ein Montageteam die Aufgabe, die Baueinsatzkabel wieder zu demontieren. Unfallhergang. Der Anlagenverantwortliche hatte nach Durchführen der fünf Sicherheitsregeln die Abgrenzungen an der Arbeitsstelle vorgenommen. Die Arbeitsstelle wurde dann mit einer Einweisung an den Arbeitsverantwortlichen und den zugehörigen Monteuren übergeben. Während der vorbereitenden Arbeiten, dem Heranholen einer Plane zum Ablegen der Kabelendverschlüsse, war ein Monteur unbeobachtet auf einen der Holzbalken (Bild ) gestiegen. Beim Laufen auf dem Balken überschritt er die Grenze der Arbeitsstelle und gelangte in die Gefahrenzone der unter Spannung stehenden Seite eines 110-kV-Trenners. Es kam zum Überschlag und zur Körperdurchströmung, wodurch der Monteur vom Balken 2 m tief stürzte. Unfallanalyse. Die Unfallanalyse ergab, dass der Monteur aus unerklärlichen Gründen und ohne Arbeitsauftrag den Holzbalken bestieg. Auch zum Lösen der Gurtspannbänder gab es keinen Grund, da diese ohne Weiteres vom Boden bzw. über die vorhandenen Leitern aus gelöst hätten werden können. Einmal in der Höhe muss er wahrscheinlich die Kennzeichnungen für die Grenzen der Arbeitsstelle übersehen haben. Der Monteur verstieß eindeutig gegen die Regeln zum „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ (§ 7 BGV A3). J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 9 716 BETRIEBSFÜHRUNG Holzbalken, auf denen sich der Verletzte den 110-KV-Trennern näherte EP0906-714-720 21.08.2006 13:29 Uhr Seite 716

Autor
  • J. Jühling
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