Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Kabel- und Leitungsverlegung für PV-Anlage
Wie werden Kabel bei einer PV-Anlage auf einem Holzdach verlegt?
Frage:
Gebaut werden soll eine PV-Anlage auf einem Holzdach (Flachdach mit von innen offenen Holzbalken und OSB-Platten). Die DC-Kabel der Strings werden mittig auf dem Dach ins Gebäude eingeführt. Der Bauunternehmer will die Kabel einfach mit Sammelschellen, Lochband o. ä. an den Holzbalken entlang führen. Ich bin der Auffassung, dass diese Kabel in nichtbrennbarem Rohr (z. B. Stahlrohr mit Muffen und Bögen) geführt werden müssen, und zwar mindestens bis zu dem Punkt, wo der SPD montiert ist (den will ich auf einer massiven Wand platzieren). Ich halte es für unverantwortlich, diese Kabel – die ggf. mit Blitzströmen belastet sein könnten – direkt auf einer brennbaren Oberfläche wie den Holzbalken zu führen. Die Einführung aus dem Dach hätte ich mit Mineralwolle ausgestopft und mit Calciumsilikatplatten verschlossen. Gleiches sehe ich auch für die Sat-Anlage, die Koaxialkabel müssen meines Erachtens nach geschützt bis zum SPD auf einer Massivwand geführt werden. Allerdings konnte ich dafür bisher keine direkte, normative Grundlage finden.
Antwort:
Die vom Anfragenden aufgezeigte Problemstellung berührt mehrere Teilaspekte, die ich zur besseren Übersicht etwas thematisch gliedern möchte.
Blitzschutz. Zunächst muss bei dem vom Anfragenden beschriebenen Gebäude festgestellt werden, ob ein äußerer Blitzschutz z. B. durch eine Auflage in der Baugenehmigung gefordert oder aus anderen Gründen benötigt wird. Besteht diese Forderung nicht und ist keine Blitzschutzanlage geplant oder vorhanden, muss die Beaufschlagung der PV-Leitungen mit einem Blitzstrom sowie die hieraus resultierende Brandgefahr nicht berücksichtigt werden.
Ist hingegen ein äußerer Blitzschutz gefordert, sind die Anforderungen für die PV-Anlage in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 5) [1] beschrieben. Der Errichter sollte eine Blitzschutzfachkraft hinzuziehen.
Ein Überspannungsschutz ist hiervon unabhängig zu planen und zu installieren, siehe [1].
Installation einer PV-Anlage auf einem brennbaren Dach. Unabhängig vom Dachaufbau besteht die normative Anforderung, die PV-Leitungen von der Dachhaut getrennt zu verlegen. Dies ist in der DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712) [2] in 712.521.101 beschrieben: „Kabel und Leitungen dürfen nicht direkt auf der Dachoberfläche verlegt werden.“
Insbesondere bei brennbaren Dächern führt ein Verstoß gegen diese Vorgabe immer wieder zu Brandschäden, sodass die Elektrofachkraft in diesen Fällen in die Haftung genommen werden kann. Die Trennung der Kabel und Leitungen von der Dachhaut durch z. B. Kabelführung in einer von der Dachhaut getrennten Kabelrinne ist unbedingt erforderlich.
Da der Dachaufbau vom Anfragenden nicht vollständig beschrieben wurde, kann nicht beurteilt werden, ob die baurechtlichen Anforderungen an die in den Bauordnungen geforderte „harte Bedachung“ erfüllt werden. Die Kabelführung auf einem Dach, dessen Bestandteile die baurechtlichen Anforderungen an eine sogenannte „harte Bedachung“ nicht erfüllen, ist nur mit erheblichem Aufwand auszuführen. Es kann nur dringend von der Planung einer PV-Anlage auf einem Dach, dass diese Anforderung nicht erfüllt, abgeraten werden. Ich empfehle hierzu mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten und ggf. die Baugenehmigung einzusehen.
Autor: L. Erbe
Literatur
[1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 5):2014-02 Blitzschutz Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme.
[2] DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

