In unserem Unternehmen sind einem Meister acht Elektrofachkräfte unterstellt, die in Zweierteams selbstständig an verschiedenen Orten arbeiten. Vor Arbeitsbeginn erhält jedes Zweierteam einen Auftrag vom Meister, der für einen oder mehrere Tage gilt. Sporadisch werden die Arbeiten vom Meister überwacht. Müssen wir bei den Zweierteams einen Arbeitsverantwortlichen bestimmen? Wie stellt sich die Situation im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung des Arbeitsverantwortlichen bei einem Unfall? Die zum Arbeitsverantwortlichen bestellten Elektrofachkräfte fordern höhere Entlohnung für ihre Aufsichttätigkeit. Ist das berechtigt? Gibt es eine Abgrenzung des Arbeitsverantwortlichen zu anderen Berufsgruppen?