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Ansparrücklage als Steuersparmodell einsetzen

ep8/2005, 1 Seite

Noch immer schöpfen nur wenige Betriebe die Ansparrücklage voll aus. Dabei ist sie Voraussetzung und bestes Instrument für die 20-prozentige Sonderabschreibung. Ob Firmenwagen oder teure Werkzeuge - alles, was neu und beweglich ist, können die Betriebe in ihre Investitionsplanung aufnehmen und damit bares Geld sparen.


Ansparabschreibung So heißt das Instrument dafür. Genau genommen, ist es eine Rücklage, bei Unternehmen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung eine Betriebsausgabe. Sie ist praktisch für alle Arten von Betrieben zu nutzen und dabei ein ideales Steuerungsinstrument, um bei Kundengewinnen die Steuern angepasst herunterzufahren. Die geplanten Investitionen werden detailliert aufgeführt und zusammen mit dem Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht. Bei Steuerpflichtigen mit Verlusten sichert die Ansparrücklage in Höhe von 1 Euro je Wirtschaftsgut die spätere Sonderabschreibung. Funktionsweise So funktioniert die Ansparabschreibung: 40 % der voraussichtlichen Kaufpreise neuer, beweglicher Wirtschaftsgüter, die mindestens ein Jahr im Betrieb bleiben und höchstens zu 10 % privat genutzt werden, kann ein Unternehmen in die Rücklage einstellen. Dabei darf das Betriebsvermögen Ende des Vorjahres maximal 204517 Euro betragen haben. Außerdem darf die Rücklage am Bilanzstichtag insgesamt höchstens 154000 Euro hoch sein. Investiert das Unternehmen allerdings nicht innerhalb von 2 Jahren, ist sie plus Strafzins von 6 % pro Jahr aufzulösen. Sonderabschreibung. Im Übrigen sollte die Ansparabschreibung auch deshalb von Unternehmern ausgenutzt werden, weil nur diejenigen Betriebe und Geschäfte die 20-prozentige Sonderabschreibung bekommen, die vorher die Rücklage gebildet haben. Existenzgründer. Diese können im Planungszeitraum von 6 Jahren eine Ansparrücklage bis zu 307000 Euro bilden. Selbst wenn diese Jungunternehmer nicht investieren, droht ihnen kein Strafzins. Allerdings ist die Anparabschreibung für die meisten am Anfang noch kein Thema, weil sie in der Anfangsphase keine Gewinne einfahren. Denn wer am Start ist, braucht in der Regel sofort neue, bewegliche Wirtschaftsgüter. Die jeweilige Abschreibung dazu - hier übrigens auch die Sonder-AfA - kann der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Unternehmer einen voll funktionsfähigen Betrieb übernimmt. Hier kann sich die Ansparabschreibung für den neuen Inhaber sofort lohnen, allerdings mit den allgemeinen Konditionen, weil er nicht Existenzgründer ist. Die wichtigsten Punkte der Ansparabschreibung aus Sicht des Bundesfinanzministeriums befinden sich im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) IV A 6, S. 2183 b - 1/04 (Überblick). Auflösung Investition Im Jahr der Anschaffung muss die Ansparrücklage von 40 % Gewinn erhöhend aufgelöst werden. Welche Abschreibung der Betrieb dann wählt, ist davon unabhängig. TIPP: Im Idealfall kann die Gewinnerhöhung durch die Kombination 20 % degressive Abschreibung plus 20 % Prozent Sonder-Abschreibung aufgefangen werden, sodass der ursprüngliche Steuerstundungseffekt der Rücklage zum echten Steuervorteil wird. Abweichende Investition Entspricht das gekaufte Wirtschaftsgut nicht dem der Rücklagenliste, muss die Rücklage spätestens am Ende des Investitionszeitraums von 2 Jahren aufgelöst werden (Beispiel). TIPP: Bei dieser Auflösung wird auch die Sonderabschreibung versagt, weil für das konkret gekaufte Wirtschaftsgut zuvor keine Ansparabschreibung gebildet wurde. Betriebsaufgabe Wer seinen Betrieb verkauft oder stilllegt, ist zwar beim Aufgabegewinn begünstigt - Fünftelregelung oder verminderter Steuersatz. Die Gewinnerhöhung aus der aufgelösten Ansparrücklage gehört jedoch nicht dazu. Sie ist laufender Gewinn aus dem Gewerbebetrieb und daher voll zu versteuern. Strafzins. Dieser beträgt 6 % pro Jahr. Kommt es nicht zu der geplanten Investition, für die die Ansparabschreibung genutzt werden sollte, wird nicht nur die Rücklage Gewinn erhöhend aufgelöst, sondern ein Gewinnzuschlag von 6 % pro Jahr darauf gesattelt. TIPP: Da Bankkredite für den Betrieb deutlich teurer sind, lohnt es sich wegen dieses geringen Strafzinses auf jeden Fall die Anparrücklage selbst dann zu nutzen, wenn die Investition später nicht durchgeführt werden kann. Existenzgründer Für Existenzgründer gelten besonders günstige Konditionen. Hinweise aus dem BMF-Schreiben: Betriebseröffnung. Vor Eröffnung des Unternehmens ist die Ansparabschreibung nur möglich, wenn am Ende des Rücklagenjahres entschieden ist, welche wesentlichen Betriebsgrundlagen wie z. B. Fahrzeuge, Büromaschinen usw. gekauft werden sollen. Am Jahresende müssen diese verbindlich bestellt sein. Scheitern. Platzt die geplante Betriebseröffnung, muss die Rücklage am Ende desselben Jahres Gewinn erhöhend aufgelöst werden und ist voll zu versteuern, da es sich nicht um eine Betriebsaufgabe handelt. Laufender Betrieb. Der Existenzgründer stellt bis zu 307 000 Euro in die Ansparrücklage ein, hat für Investition und gewinnerhöhende Auflösung 5 Jahre Zeit und muss im Fall der ausbleibenden Anschaffung keinen Strafzins zahlen. TIPP: Die Sonderabschreibung können Existenzgründer im Eröffnungsjahr auch ohne vorherige Ansparrücklage nutzen. Haben sie zunächst nur geringe Gewinne oder Verluste, sollten sie sich jedoch für die Folgejahre für die Sonderabschreibung mit dem 1-Euro-Trick sichern. K. Linke Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 8 599 BETRIEBSFÜHRUNG Ansparrücklage als Steuersparmodell einsetzen Noch immer schöpfen nur wenige Betriebe die Ansparrücklage voll aus. Dabei ist sie Voraussetzung und bestes Instrument für die 20-prozentige Sonderabschreibung. Ob Firmenwagen oder teure Werkzeuge - alles, was neu und beweglich ist, können die Betriebe in ihre Investitionsplanung aufnehmen und damit bares Geld sparen. IM ÜBERBLICK Ansparrücklage als Steuersparmodell - Voraussetzungen Betriebe Jeder aktive Betrieb kann die Rücklage nutzen, allerdings nicht, wenn der ganze Betrieb verpachtet ist. Wirtschaftsgüter Alle neuen beweglichen Wirtschaftsgüter kommen in Betracht. Auch die beabsichtigten Anschaffungen geringwertiger Wirtschaftsgüter - jeweils bis 410 Euro netto - werden berücksichtigt. Zeitpunkt Da die Rücklage nur für Investitionen in den folgenden Jahren bestimmt ist, dürfen Rücklage und Kauf nicht im selben Jahr zusammen fallen. Grobe Planung Es reicht aus, dass ein Wirtschaftsgut auf der Liste voraussichtlich angeschafft werden soll. Maßgeblich ist der Planungsstand im Betrieb am Ende des Jahres der Planung. Angaben Das Finanzamt akzeptiert eine Liste, die Angaben zur Funktion, zum Preis und zum geplanten Investitionsjahr enthält. Die Vorlage eines Investitionsplanes oder eine feste Bestellung eines bestimmten Wirtschaftsgutes ist dagegen nicht erforderlich. Buchführung Die Bildung und (nach der Investition) Auflösung der Rücklage muss in der Buchhaltung verfolgt werden können. Dabei ist jede einzelne Rücklage getrennt zu buchen und zu erläutern. Sammelbezeichnungen reichen nicht aus. Allerdings dürfen nach der Buchung die einzelnen Rücklagekosten in einem Sammelkonto zusammengefasst werden. Beispiel für eine abweichende Investition: Die Ansparabschreibung wurde für einen PKW der Marke Opel gebildet. Gekauft wurde ein PKW der Marke Mercedes - diese Änderung ist unschädlich. Kauft das Unternehmen allerdings statt des Pkw einen Lieferwagen, streicht das Finanzamt die Rücklage.

Autor
  • K. Linke
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