Betriebsführung
Konjunkturpaket soll Rezession verhindern
ep2/2009, 2 Seiten
Positive Impulse für Elektrohandwerke Eine Reihe dieser Maßnahmen könnte sich auch für die Elektrohandwerke positiv auswirken. 1. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Für zwei Jahre wird eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 25 % eingeführt. Diese Form der Abschreibung war im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 abgeschafft worden. Da es hier in aller Regel um größere Beträge geht, war die Abschaffung für viele Betriebe ein herber Verlust. Durch die nun wieder eingeführte Form der degressiven Abschreibung - vorerst für die Jahre 2009 und 2010 - kann der Elektrounternehmer am Anfang der Nutzungsdauer Steuern sparen. Diese Ersparnis erstreckt sich oft auch über die gesamte Nutzungsdauer, denn gegen Ende der steuerlichen Nutzungszeit gemäß AfA-Tabelle wird der Anlagengegenstand in der Regel eher verkauft als dass er linear bis zum Schluss abgeschrieben wird. Insoweit ist die degressive Abschreibung nicht nur eine Steuerwertminimierung, sondern sogar eine Steuertotalwertoptimierung. 2. Sonderabschreibungen Für Klein- und Mittelbetriebe wird die Möglichkeit der Sonderabschreibung erweitert. Bei neuen beweglichen Anlagegütern besteht für Klein- und Mittelbetriebe nunmehr die Möglichkeit, neben der linearen und degressiven Abschreibung auch die Sonderabschreibung über 5 Jahre hinweg bis zu 20 % der Anschaffungs-oder Herstellungskosten in Anspruch zu nehmen. Im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr können bis zu 50 % der Aufwendungen abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderabschreibung: Der Einheitswert des Betriebsvermögens darf nicht mehr als 130000 Euro und das Gewerbekapital nicht mehr als 250000 Euro betragen. Die Sonderabschreibung kann auf neue und gebrauchte Gegenstände des Anlagevermögens vorgenommen werden - jedoch nur auf Gegenstände, die maximal zu 10 % privat genutzt werden. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. 3. Kreditangebot der KfW Mit einem bis Ende 2009 befristeten Programm im Volumen von bis zu 15 Mrd. Euro soll die Staatsbank KfW das Kreditangebot verstärken. Dazu soll sie bis zu 80 % der Haftungsrisiken der kreditgebenden Hausbank übernehmen können. Damit wird ein zusätzliches KfW-Finanzierungsinstrument eingeführt, das das Kreditangebot der privaten Bankwirtschaft verstärkt. 4. CO2-Gebäudesanierungsprogramm Die energetische Gebäudesanierung wird mit mehr Geld als bisher gefördert und insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erheblich aufgestockt. Davon profitieren Handwerksunternehmen, Auftraggeber, aber auch Vermieter sowie Mieter. Auch Kommunen können zur energetischen Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit Fördergelder beantragen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank (Bild ) stellt Trägern von Investitionsmaßnahmen bis zu 50000 Euro pro Wohneinheit zu verbilligten Zinsen zur Verfügung. Sofern die Sanierung so effektiv ausfällt, dass das Neubau-Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht oder unterschritten wird, gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von fünf oder 12,5 % des Zusagebetrages. Alternativ können Privatpersonen, die keinen Kredit aufnehmen möchten, mit einem Zuschuss gefördert werden, der je nach Umfang und Art der Sanierung bis zu 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten beträgt, maximal aber 8750 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Durchführung der Arbeiten durch Fachbetriebe. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine Sanierung gemäß Neubau-Niveau der EnEV oder besser durchführen, gibt es einen Extrazuschuss für Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Dieser beträgt 50 % der Beratungskosten - höchstens aber 1000 Euro je Wohneinheit. Insgesamt existieren für das Handwerk gute Voraussetzungen, mit seinen Dienstleistungen ein Stück von diesem „Förderkuchen“ abzubekommen. 5. Handwerkerleistungen steuerlich absetzen Grund zum Optimismus für die Elektrohandwerke ist die Verdoppelung der Rückvergütung für Handwerkerleistungen. Künftig können Handwerkerleistungen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 1200 Euro im Jahr - statt wie bisher 600 Euro - steuerlich abgesetzt werden. Die Regelung kommt ab 01.01.2009 in Betracht und gilt zunächst für zwei Jahre. 6. Vorziehen bereits geplanter Investitionen Die öffentliche Hand wird bereits geplante Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen vorziehen. Hierfür erhalten die Kommunen mehr Geld. Das betrifft vor allem geplante Investitionen in den Schienen- und Straßenbau. Fördermaßnahmen außerhalb des Konjunkturpakets Einige gesetzliche Maßnahmen außerhalb des Konjunkturpakets dürften sich gleichfalls positiv für die Elektrohandwerke auswirken: · Das Forderungssicherungsgesetz. Eine Vielzahl von Insolvenzen ist auf Forderungsausfälle zurückzuführen. Das Forderungssicherungsgesetz, das am 01.01.2009 in Kraft tritt, verbessert die Stellung des Werkunternehmers. Er kann seine Zahlungsansprüche auch gegen berechtigte Mängeleinreden des Auftraggebers leichter durchsetzen (vgl. dazu auch den Beitrag: „Das neue Forderungssicherungsgesetz“ im ep 2-2009, S. 121-124). · Das Landesvergabegesetz (vorerst nur für Niedersachsen). Es schreibt die Tariftreue wieder fest. Die Handwerksunternehmen profitieren, weil die Kommunen an die Vergabe-Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 2 120 BETRIEBSFÜHRUNG Konjunkturpaket soll Rezession verhindern Zur Abwendung einer Rezession hatte die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen, das Bund, Länder und Gemeinden 23 Mrd. Euro kostet und ein 16-Punkte-Programm vorsieht, um knapp 1 Mio. Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen. Unter dem Titel: „ Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ werden in den Jahren 2009 bis 2012 zahlreiche Maßnahmen in Gang gesetzt, die kurzfristig umsetzbar sind und rasch wirken sollen. Gerade Gebäudeenergieberater dürften künftig stärker denn je bei den Kunden gefragt sein Änderungen, geschnürt im Paket Nr. 2 Neben den Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung sind aber auch ganz konkrete Änderungen im Bereich der Steuern und der Sozialversicherung vorgesehen: 1. Beitragssatz zur Krankenversicherung Der gerade erst zum 1. Januar vereinheitlichte und damit erhöhte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung soll mit Wirkung zum 1. Juli 2009 wieder gesenkt werden - und zwar um 0,6 %, sodass der allgemeine Beitragssatz dann 14,9 % (bisher 15,5 %) beträgt. Der ermäßigte Beitragssatz (für Mitarbeiter ohne Krankengeldanspruch) wird dann voraussichtlich von jetzt 14,9 % auf 14,3 % gesenkt. An der Verteilung der Beitragslast ändert sich nichts. Der vom Versicherten allein zu tragende höhere Eigenbeitrag von 0,9 % bleibt unverändert bestehen. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer profitieren davon nicht - im Gegenteil: Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitragszuschuss kann sich verringern, weil sich dessen Höhe nach dem in der gesetzlichen Versicherung zu tragenden Betrag richtet. 2. Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde bereits zum 1. Januar 2009 auf 2,8 % abgesenkt mit einer Befristung bis zum 30. Juni 2010. Diese Befristung wird nun aufgehoben. 3. Kurzarbeit wird für den Arbeitgeber günstiger Im Falle von Kurzarbeit muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf das fiktive, also das tatsächlich nicht ausgezahlte Entgelt tragen - und zwar bisher Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das soll sich jetzt ändern. Der Arbeitgeber soll nur noch seine Hälfte der Beiträge auf das fiktive Entgelt zahlen. Wird die Zeit der Kurzarbeit zur beruflichen Qualifizierung der Beschäftigten genutzt, entfällt die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf das fiktive Entgelt sogar ganz. 4. Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer erhöht Der Grundfreibetrag - der Betrag, der als Existenzminimum angesehen und von dem deshalb keine Steuern zu erheben sind - wird angehoben und zwar auf 7834 Euro von bisher 7664 Euro. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das ist auch notwendig, da es sich um einen Jahreswert handelt. Ab 2010 soll das steuerfreie Einkommen noch weiter angehoben werden auf dann 8004 Euro. 5. Senkung des Eingangssteuersatzes Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag, sind von jedem weiteren Euro Steuern zu entrichten. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz - bis zu 42 % bzw. 45 % inklusive der „Reichensteuer“. Der Eingangssteuersatz wird von 15 % auf 14 % gesenkt. Zugleich werden die Stufen verändert, in denen der Steuersatz ansteigt. Damit wird die so genannte „kalte Progression“ verringert. Von einem zusätzlich gezahlten Euro bleibt also künftig etwas mehr über. 6. Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter Für die Zeitarbeitsbranche soll künftig ein verbindlicher Mindestlohn festgelegt werden. Dafür ist eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erforderlich. Voraussichtlich wird sich dadurch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auch für die Unternehmen verteuern, da die Verleihfirmen die gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben werden. 7. Mehr Mittel für Bildung Die Bundesanstalt für Arbeit wird für die Qualifikation von Zeitarbeitern zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Damit sollen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. 8. Abwrackprämie und Kfz-Steuer Im Rahmen des Konjunkturpakets wird eine Abwrackprämie von 2500 Euro für mindestens neun Jahre alte Pkw eingeführt, wenn dafür ein neues, schadstoffarmes Fahrzeug angeschafft wird. Außerdem wird die Kfz-Steuer von der Hubraumbasis auf den Ausstoß von CO2 umgestellt. Bewertung Der große Wurf ist dieses Konjunkturpaket für den Mittelstand nicht gerade. Die Senkung der Lohnnebenkosten durch die Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags ist keine wirkliche Ersparnis - wurden die Beiträge doch gerade erst zum 1. Januar 2009 zum Teil drastisch erhöht. Die Verlängerung der Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ist auch keine Garantie dafür, dass es sich die Regierung nicht im Jahr 2010 wieder anders überlegt, weil Einnahmen und Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr ausreichen. Die steuerrechtlichen Teile bringen für den Arbeitgeber nichts. Sparen kann nur der Beschäftigte. Ob die Einsparung so groß ist, dass dadurch tatsächlich ein deutlicher Nachfrageschub einsetzt, sei dahingestellt. Die Auftragssituation in der Elektrobranche wird sich dadurch sicher nicht nennenswert verbessern. Die Zuschüsse für die Erneuerung des Pkw-Fuhrparks werden auch nur wenige Unternehmer nutzen können - Transporter bleiben z. B. dabei unberücksichtigt. Doch die Ersparnis bei Kurzarbeit könnte für Mittelständler interessant sein, um gute Mitarbeiter auch bei schlechter Auftragslage halten zu können. J. Heidenreich und Vertragsordnung für Bauleistungen gebunden sind. Das Gesetz soll Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken, die auf dem Gebiet des Bauwesens durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen. · Das Erbschaftsteuergesetz. Es lässt das Gros der Handwerksbetriebe steuerfrei, wenn sie in der Familie weitergegeben werden. Wer als Erbe vorhat, den Betrieb über einen längeren Zeitraum fortzuführen, profitiert von den künftigen Verschonungsregeln des neuen Gesetzes. Nach derzeitigem Stand können Handwerksbetriebe weitgehend erbschaftsteuerfrei übergeben werden - an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder von 2,8 Mio. Euro. Maßnahmen - das Für und Wider Insbesondere die fünf „Wirtschaftsweisen“ halten das Konjunkturpaket „weder für wachstumsfördernd noch konjunkturgerecht.“ Eine Rezessionsspirale, die bereits sichtbar sei, lasse sich dadurch nicht aufhalten. Statt im Jahr 2009 private Ausgaben in Höhe von bis zu 50 Mrd. Euro „anzustoßen“, müsse der Staat angesichts der Rezession in erheblichem Ausmaß zusätzlich in die öffentliche Infrastruktur investieren und für ein wirklich konjunkturgerechtes Wachstumsprogramm umgehend Steuererleichterungen beschließen. Wenn auch vielerorts Zweifel am Erfolg dieser Maßnahmen bestehen, ist dagegen unzweifelhaft, dass eine Reihe von Maßnahmen direkt oder indirekt dem Handwerk, damit auch den Elektrohandwerken, zugute kommt. Doch die einzelnen Maßnahmen sind erst kürzlich verabschiedet worden und wirken frühestens ab 2009. Daher sollten die Handwerksunternehmer möglichst umgehend mit ihrem Steuerberater oder einem Experten der zuständigen Innung oder Handwerkskammer ausloten, welches konkrete Programm für sie in Betracht kommt und was hier im Einzelnen zu veranlassen ist. K. Linke Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 2 121 Konjunkturpaket II Das zweite Konjunkturpaket bringt mit seinen Maßnahmen kaum gravierende Effekte für den kleinen Unternehmer. Doch wer zur Kurzarbeit gezwungen ist, kann durch Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen ggf. gute Fachkräfte trotz schwieriger Lage halten. BETRIEBSFÜHRUNG
Autor
- K. Linke
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?