Elektrotechnik
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Schutzmaßnahmen
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Installationstechnik
Anschluss eines PEN an einen PEN-Leiter
ep10/2005, 2 Seiten
Literatur [1] Vogt, D.: Elektro-Installation in Wohngebäuden. VDE-Schriftenreihe Bd. 45. 5. Auflage. Berlin und Offenbach: VDE Verlag 2001, S. 188. [2] Rudolph, W.; Winter, O.: EMV nach VDE 0100. VDE-Schriftenreihe Bd. 66. 3., vollständig überarbeitete Auflage. Berlin und Offenbach: VDE Verlag 2000. [3] Rudolph, W.: EMV-Fibel für Installateure und Planer. VDE-Schriftenreihe Bd. 55. Berlin und Offenbach: VDE Verlag 2001. [4] Fassbinder, S.: Netzstörungen durch passive und aktive Bauelemente. Berlin und Offenbach: VDE Verlag 2002. [5] DIN EN 50 310 (VDE 0800 Teil 2-310):2000, Abschnitt 6.3 Anwendung von Maßnahmen zur Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik. [6] IEC 60364-4-444 Protection for safety - Protection against voltage disturbances and measures against electromagnetic influences - Clause 444: Measures against electromagnetic influences. Derzeit bei CENELEC in Überarbeitung. [7] www.lpqi.org, Fernlehrkurs > Study > Szenario für Ingenieure > Einführung in die Oberschwingungen (3.1) > Schritt 24 [8] VDE 0100 Teil 540:1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter. S. Fassbinder Anschluss eines PEN-an einen PE-Leiter ? Von einem vorhandenen Gebäude, in dem das TN-C-S-System angewendet wird, soll für ein neues Gebäude eine Zuleitung über ein NYY-J 4 x70 mm2 erfolgen. Ist es zulässig, die grün-gelbe Ader im vorhandenen TN-C-S-System an den PE anzuschließen und im weiteren als PEN zu nutzen? Oder muss eine weitere Ader nachgezogen werden? Wenn ja, welche Farbe sollte diese haben? ! Ihre Anfrage ist nicht so klar gestellt, um darauf eine eindeutige Antwort zu geben. Wenn die Anfrage so zu verstehen ist, dass in der Verteilung, an der das abgehende Kabel angeschlossen werden soll, ein TN-C-S-System vorhanden ist, dann würde der (diese Verteilung speisende PEN-Leiter) PEN-Leiter an eine PEN-Schiene angeschlossen sein. Diese PEN-Schiene bleibt innerhalb des Verteilers eine PEN-Schiene, da diese PEN-Schiene nicht in eine PE- und N-Schiene aufgeteilt werden muss (bei Querschnitten der Schiene größer 10 mm2 nicht gefordert). Von dieser PEN-Schiene wird (z. B. wegen der dadurch einfacheren Messung des Isolationswiderstands) eine N-Schiene abgezweigt (siehe Bild ). Somit bestehen keine Bedenken den abgehenden PEN-Leiter des Kabels für das neue Gebäude an dieser PEN-Schiene anzuschließen. Ob die Speisung eines neuen Gebäudes mit einem TN-C-System aus EMV-Gründen noch Stand der Technik ist, soll hier nicht bewertet werden. Ich hätte keine Bedenken, wenn dann innerhalb dieses Gebäudes ein TN-S-System realisiert wird. Ist der Verteiler im neuen Gebäude ein Verteiler mit getrennter Schutzleiter- und Neutralleiterschiene, dann muss die Verteilung im neuen Gebäude so geändert werden, dass die PE-Schiene als PEN-Schiene zu deklarieren ist. Von dieser PEN-Schiene muss die vorhandene N-Schiene abgezweigt werden (wie vorher beschrieben). Der PEN-Leiter in der neuen Zuleitung kann dann an die PEN-Schiene angeschlossen werden. Kann der neue Verteiler nicht in der beschriebenen Form geändert werden (z. B. weil der Kunde auf einem TN-S-Verteiler besteht), · müsste ein neues Kabel verlegt werden oder · ein Leiter hinzuverlegt werden. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 10 755 LESERANFRAGEN Beim Hinzufügen eines Leiters ergeben sich dann wieder Probleme. Aus EMV-Gründen wäre das Hinzuverlegen eines Neutralleiters (der als Kabel oder als Mantelleitung ausgeführt sein müsste) nicht zu empfehlen. Somit müsste ein Schutzleiter (grün-gelber Leiter) hinzuverlegt werden. Der im Kabel enthaltene grün-gelbe Leiter wäre dann als PEN-Leiter (zusätzliche blaue Kennzeichnung an den Leitungsenden) zu verwenden, wobei von diesem PEN-Leiter nur der Neutralleiteranteil verwendet wird. Das heißt, es werden nur die Unsymmetrieströme darüber fließen. Auch hierbei müsste die neue Verteilung modifiziert werden. Die Schutzleiterschiene würde nach wie vor als Schutzleiterschiene beibehalten werden und alle abgehenden Schutzleiter daran angeschlossen werden. Die bisher als Neutralleiter gekennzeichnete Schiene (isoliert aufgebaute Schiene) würde als PEN-Schiene zu kennzeichnen sein (grüngelbe Kennzeichnung ist ausreichend, d. h. eine zusätzliche blaue Kennzeichnung dieser PEN-Schiene im Verteiler ist nicht gefordert). Aus Gründen der Übersichtlichkeit wäre eine Kennzeichnung mit Klebeband „PEN“ zu empfehlen. An diese PEN-Schiene ist der PEN der Zuleitung anzuschließen und alle abgehenden Neutralleiter. Eine Verbindung dieser Schiene mit Erde und Schutzleitern (einschließlich der Schutzleiterschiene im Verteiler) ist nicht zulässig. Daher wäre es sinnvoll, in diesem Falle einen entsprechenden Hinweis im Verteiler anzubringen, aus welchem eindeutig die Konfiguration hervorgeht. Diese Konfiguration wäre bei einer Mehrfacheinspeisung und der damit - bei Forderung nach einem TN-S-System - verbundenen zentralen Erdung vorteilhaft. Das heißt, eine Umstellung der gesamten Anlage in ein TN-S-System wäre leichter zu realisieren. Der Anschluss eines PEN-Leiters an eine „echte“ Schutzleiterschiene ist nicht zulässig. Natürlich dürfen auch keine Neutralleiter an dieser Schutzleiterschiene angeschlossen werden. W. Hörmann Anwendungsgruppen in Seniorenheimen ? In [1] wird ausgeführt, dass die DIN VDE 0100 Teil 710, Ausgabe 11-2002 [2] gegenüber der Ausgabe 10-1994 [3] nur noch wichtige Schutzziele definiert. Basisnorm ist die DIN VDE 0100. Die neue Norm beschreibe nur noch die Veränderungen gegenüber der Basisinstallation, die nötig sind, um die elektrischen Anlagen einer medizinisch genutzten Einrichtung sicher errichten und betreiben zu können. Die gegenüber der Vorgängernorm reduzierte Tabelle E1 im Anhang von [2] weist z. B. unter Punkt 2 für einen Bettenraum die Anwendungsgruppe 1 aus. Von Interesse ist, ob die gleiche Anwendungsgruppe auch für einen Bettenraum, respektive Bewohnerzimmer im Bereich der Altenpflegeheime, Altenzentren usw. in gleicher Weise anzusetzen ist. Welche Bereiche in einer solchen Einrichtung sind als „medizinischer Bereich“ anzusehen, die gesamte Einrichtung oder nur einzelne Räume, in welchen Bewohner medizinisch betreut werden? Sind Bereiche, in welchen Bewohner gepflegt werden (Tafel ), gleichzusetzen mit „medizinisch genutzten Räumen“? Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, ob in „ambulanten medizinischen Bereichen“ weniger Sicherheit erforderlich ist als z. B. in „stationären medizinischen Bereichen“. Auf Grundlage der Aussagen in [2] fällt es schwer festzulegen, ob die angesprochenen Einrichtungen überhaupt den „ambulanten medizinischen Bereichen“ zuzuordnen sind. Sieht man sich die medizinischen/organisatorischen Abläufe in den Einrichtungen genau an (stationäre Einrichtungen, ambulante Einrichtungen, Arztpraxen, Polikliniken), liegt der Eindruck nahe, dass die genannten Einrichtungen wesentlich geringere Sicherheitsstandards benötigen als z. B. der „ambulante medizinische Bereich“ in Krankenhäusern. ! „Begriffe“ in der DIN VDE 0100-710 [2] Seit der Neugliederung der Norm DIN VDE 0100 wird versucht, auch den Inhalt der jeweiligen Abschnitte mit dem Titel „Begriffe“ neu zu ordnen. Das gelingt ein Mal sehr gut und Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 10 756 LESERANFRAGEN Verteiler zulässig, aber nicht sinnvoll bei vorhandener Neutralleiterschiene PEN PEN neuer Verteiler im neuen Gebäude System nach Art der Erdverbindung: TN-C-S-System Stromversorgungssystem Möglichkeiten des Anschlusses eines neuen Verteilers an ein TN-C-S-System Tafel Pflegerische Maßnahmen in Senioren-/Pflegeheimen und Zuordnung üblicherweise eingesetzter medizinischer Geräte Medizinisches Kontakt mit Signal bei Ort der Gerät Menschen Stromausfall Nutzung Pflegebett Ja, aufliegen Nicht erforderlich Bewohnerzimmer; Gemeinschaftsraum Sitz- bzw. Liegefilter Ja, Sitzfläche und Gurt Nicht erforderlich Bewohnerzimmer, Pflegebad Aufstehhilfe Hier, Gurt Nicht erforderlich Bewohnerzimmer, Nasszelle, WC Elektrorollstuhl Ja Batteriebetrieb Alle Räume Pflegewannen Ja, aufliegen Nicht erforderlich Pflegebad Wechseldruckmatratze Ja, aufliegen Nicht erforderlich Bewohnerzimmer Inhaliergerät Nein Nicht erforderlich Bewohnerzimmer Ultraschallvernebler Nein Nicht erforderlich Bewohnerzimmer Absauggerät Ja, über Nasensonde Nicht erforderlich Bewohnerzimmer Perfusor Ja, über Nasensonde Nicht erforderlich Bewohnerzimmer. oder Fistel Gemeinschaftsraum Sauerstoffkonzentrator Ja, über Nasensonde Nicht erforderlich Bewohnerzimmer Defibrilator Hautkontakt über Nicht erforderlich Bewohnerzimmer, Einsatz im Notfall Elektroden Flur, durch Notarzt Gemeinschaftsraum Fußpflegegerät Behandlung am Nicht erforderlich Fusspflegeraum, Bewohner Bewohnerzimmer
Autor
- W. Hörmann
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