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Betriebsführung

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ep2/2016, 1 Seite

Urteil: Kein Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zigarettenpause; Dewalt: Vollservice für Elektrowerkzeuge; 1. Bürgerwindrad in Sachsen


133 Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 2 | www.elektropraktiker.de Aktuelles FLottenmanagement Service für Elektrowerkzeuge Besonders für das Handwerk bietet Dewalt im Rahmen eines Flottenmanagements aktuell etwa 80 professionelle Elektrowerkzeuge im Vollservice und Leasing an. Der Vollservice ist über den Service-Partner GeSe für ausgewählte Maschinen in jeweils zwei oder vier verschiedenen Varianten nutzbar. Basis-Variante Komfort: Bei einer Laufzeit von 36 Monaten ab Kaufdatum beinhaltet dieser Komplettschutz die Online-Registrierung und -Verwaltung des Maschinenbe standes, die Kennzeichnung mit Sicherheits-RFID-Transpondern, Diebstahlschutz bei polizeilicher Anzeige, sämtliche Reparatur-und Wartungskosten, den kostenlosen Austausch auch von Verschleißteilen sowie einen ebenfalls kostenlosen Abhol- und Lieferservice innerhalb von Deutschland inklusive Transportversicherung. Variante „Komfort Plus“: Hier gibt es zusätzlich die Sicherheitsüberprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3; in der Variante „Premium“ ein Leihgerät im Reparaturfall und in der Variante „Premium Plus“ Leihgerät und DGUV-Sicherheitsüberprüfung. Die Höhe der Service pauschale für diese unterschiedlichen Varianten ist gestaffelt und richtet sich nach dem durchschnittlichen Reparaturaufwand des jeweiligen Werkzeugs. Sie fällt einmalig bei Vertragsabschluss an und wird mit dem Kaufpreis der Maschine an den Fachhändler entrichtet. Kombinieren lässt sich der Vollservice mit einem Leasing-Angebot - ebenfalls mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab Kaufdatum. Bei diesem Komplettpaket werden die Vollservicekosten in die Leasingrate eingerechnet. Beispiel: Für den SDS-plus Akku-Kombi hammer DCH 254 M2 beträgt die Leasing rate mit der Vollservice-Variante „Komfort“ 0,59 Euro pro Tag. n Erneuerbare Energien 1. Bürgerwindrad von Sachsen Seit Dezember 2015 ist das erste Bürgerwindrad Sachsens in der Gemeinde Wülknitz (Landkreis Meißen) im Einsatz. Die genossenschaftlich betriebene 3-MW-Anlage (Bild) ersetzt damit eine alte Windenergieanlage (WEA) und erzeugt jetzt 8- bis 9-mal mehr Strom. „Das Bürgerwindrad in Wülknitz ist ein weiterer Beweis dafür, dass Bürger die Energiewende voranbringen und dazu beitragen können, einen Teil des erwirtschafteten Mehrwerts in der Region zu halten“, sagt Nils Boenigk, stellvertretender Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien. Im ersten Monat am Stromnetz speiste die Anlage bereits 883000 kWh ein - mehr als die alte Anlage in einem Jahr. Mit der Idee des Bürgerwindrades, an dem sich die Gemeindemitglieder auch finanziell beteiligen können, ging der ehrenamtliche Bürgermeister Hannes Clauß im Jahr 2013 auf die von Dresdnern und Altenbergern gegründete Energiegenossenschaft „Neue Energien Ostsachsen eG“ (eg NEOS) erfolgreich zu. Die Baukosten von rund 5 Mio. Euro brachte die Energiegenossenschaft mithilfe eines kurzfristigen Bankdarlehens und auch nachrangiger Darlehen auf, die Bürger über den Erwerb von Anteilen am Windrad gewährt haben. Als Miteigen tümer können so diese Bürger durch ihre Geldeinlagen auch am Ertrag der WEA partizipieren. Mittlerweile ist die Genossenschaft auf 112 Mitglieder angewachsen. Obwohl das Windrad bereits in Betrieb ist, können sich Interessierte auch noch im Jahr 2016 am Projekt beteiligen und Mitglied der Genossenschaft werden - umso schneller kann der Bankkredit abgelöst werden - vgl. auch das Onlineportal kommunal-erneuerbar.de. n Urteil Sozialgericht Karlsruhe Kein Unfallversicherungsschutz Das Urteil des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe, vom 27.10.2015, Az. S 4 U 1189/15, gibt zu denken: Eine Monteurin, in diesem Fall die Klägerin, erlitt während ihrer Arbeitszeit einen Unfall. Sie verließ 15 min vor Beginn ihrer nächsten regulären Pausenzeit ihren Arbeitsplatz. Dabei wurde sie auf dem Gang der Montagehalle von einem herannahenden Gabelstapler erfasst. Der Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und die Klägerin wurde schwer am Fuß verletzt. In der Unfall sofortmeldung des Betriebs an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) heißt es, dass die Klägerin sich auf dem Weg zur Zigarettenpause befunden habe. Doch die Klägerin behauptete, sie wäre auf dem Weg zur Toilette und nicht auf dem Weg zur Zigarettenpause gwesen; erst in der Pause habe sie dann eine Zigarette rauchen wollen. Der Schichtführer bestätigte allerdings gegenüber der BG, dass die Klägerin selbst unmittelbar nach dem Unfall von einem Gang zur Zigarettenpause gesprochen habe. Die Richtung des zurückzulegenden Weges wäre in beiden Fällen die gleiche gewesen, da die Toiletten und der Raucherunterstellplatz nebeneinander am anderen Hallenende lagen. Das SG Karlsruhe entschied, dass eine Arbeitnehmerin keinen Unfallversicherungsschutz über ihr Arbeitsverhältnis genießt, wenn sie außerhalb der üblichen Pausenzeiten ihren Arbeitsplatz verlässt, um eine Zigarettenpause einzulegen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitnehmerin behauptet, sie habe die Toilette aufsuchen wollen, wenn sich dies nicht beweisen lässt und konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass tatsächlich zunächst eine Zigarettenpause eingelegt werden sollte. Auf den identischen zurück zulegenden Weg käme es dann nicht mehr an. Das SG hat die Klägerin angehört - und ebenfalls den Staplerfahrer sowie den Schichtführer als Zeugen vernommen. Im Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich nicht als ge sichert annehmen, dass die Klägerin tatsächlich zunächst einen versicherten Weg zur Toilette zurücklegen wollte. Zudem habe die Klägerin zum Unfallzeitpunkt eine Zigarettenpackung bei sich geführt, die beim Zusammenstoß zu Boden gefallen war. (Quelle: PM vom 27.10.2015 unter: www.sozialgerichtkarlsruhe.de). n Quelle: eg Neos Quelle: Dewalt

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