Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Zählerplatz nach Stand der Technik
Muss bei dem Einbau eines alten Zählers ein neuer Schrank zum Einsatz kommen?
Frage:
Wegen Zahlungsrückständen wurde vor einem Jahr in einem Wohnblock der Zähler eines Mieters ausgebaut. Nach einem Eigentümerswechsel soll dieser Zähler nun wieder eingebaut werden (Verteilung 50 Jahre alt). Muss hier ein neuer Schrank errichtet werden?
Antwort:
Leider lassen sich durch die einfache Fragestellung keine Rückschlüsse auf den Zustand und die geplante Nutzung der Kundenanlage machen. Auf jeden Fall kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die 50 Jahre alte Verteilung und der Zählerplatz nicht mehr den heutigen Anforderungen an elektrische Anlagen und deren Nutzung entsprechen.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Anpassung bestehender elektrischer Anlagen an die aktuellen, normativen und in den TAB der Netzbetreiber beschriebenen Anforderungen an Zählerplätze für Neuanlagen, sofern die bestehenden Anlagen den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Vorschriften entsprachen. Allerdings gibt es verschiedene Faktoren, die eine nähere Betrachtung erfordern.
Zustand der Anlage. Den Zustand der elektrischen Anlage muss eine in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Elektrofachkraft vor der Wiederinbetriebsetzung prüfen, um sicherzustellen, dass eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Insbesondere sind der Berührungsschutz, die Einhaltung der Schutzklassen und der Schutzmaßnahmen zu prüfen und sicherzustellen. Zu Berücksichtigen ist dabei auch, ob die Anlage heute noch dem Zustand entspricht, als der Zähler ausgebaut wurde oder zwischenzeitlich Veränderungen vorgenommen wurden.
Nutzungsbedingungen. Wurden beispielsweise Umbauten mit räumlichen Veränderungen vorgenommen, müssen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unter Umständen an die geänderten, neuen Umgebungsbedingungen angepasst werden.
Gleiches gilt auch bei Nutzungsänderungen durch neue Betriebsmittel mit zum Beispiel einem höheren Leistungsbedarf als der, für den die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dimensioniert wurde. Oder bei Änderung der Nutzungsart, beispielsweise beim Anschluss von Erzeugungsanlagen, Speichern oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge, welche abweichend zur haushaltstypischen Last zu Dauerbetriebsströmen mit höherer thermischer Belastung führt.
Zur Wiederinbetriebsetzung muss die Elektrofachkraft beim Netzbetreiber einen Auftrag zur Zählersetzung einreichen, mit dem sie den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bestätigt.
Zusätzliche Informationen zum Bestandsschutz und zur Anpassung bestehender, alter Zählerplätze finden Sie auch unter den Leseranfragen der Ausgaben ep 04/18 [1] und ep 02/21 [2].
Autor: T. Haubner
Literatur
[1] Haubner, T.: Bestandsschutz einer Hausverteilung; Leseranfragen, Elektropraktiker, Berlin 72 (2018) 4, S. 289290.
[2] Haubner, T.: Erneuerung einer Zähleranlage, Leseranfragen, Elektropraktiker, Berlin 75 (2021) 2, S. 8687.
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