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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

PV-Anlagen-Inbetriebnahme – Zählerwechsel

28.10.2025

Müssen ältere Anlagen mit einem Zwei-Richtungszähler entsprechend einer VNB-Forderung ausgestattet werden?

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Frage:
Der VNB fordert nach Inbetriebnahme die Montage eines Zwei-Richtungszählers. Besteht hierfür eine Anpassungspflicht bei älteren Anlagen, die zum Teil ohne SLS-Schalter (vor TAB 2007) oder im Extremfall auf Zählertafeln betrieben werden? Die Forderung der VNB ist hier unterschiedlich. Unserer Meinung nach besteht diese nicht, da für Zählerwechsel keine Vorschrift (VDE/TAB) existiert und somit nicht gefordert werden kann. Es handelt sich i. d. R. um Anlagen auf bestehenden Gebäuden (Nachrüstungen).

Antwort:
Die Anfrage des Lesers bezieht sich auf eine mögliche Anpassungspflicht von Zählerplätzen bei Änderung der Betriebsbedingungen, hier Anschluss und Betrieb einer Erzeugungsanlage.

Da eine Einspeisung der erzeugten Energie in das öffentliche Stromnetz nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die eingespeisten Energiemengen erfasst werden. Dazu ist für den Betrieb einer Erzeugungsanlage ein Zweirichtungszähler erforderlich. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) [1] § 55, Messwerterhebung Strom, geregelt und keine Forderung des Netzbetreibers.

Es kann davon ausgegangen werden, dass in bestehenden Gebäuden, bisher ohne Erzeugungsanlage, die Elektroinstallation nicht für den Betrieb einer solchen geplant und installiert wurde. Gleiches gilt auch für den Zählerplatz.

Bei den Anforderungen an Zählerplätze in Neuanlagen wird der Belastung von Zählerplätzen mit den für Erzeugungsanlagen typischen Dauerbetriebsströmen Rechnung getragen, siehe VDE-AR-N 4100, Tabelle 7 [2].

Vor jeder Änderung bzw. Erweiterung einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden (DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [3]).

Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Bei Änderung der Betriebsbedingungen müssen die bestehenden Anlagen gegebenenfalls den jeweils gültigen Errichtungsnormen angepasst werden.

Der Anschluss und Betrieb einer Erzeugungsanlage stellt eine Nutzungsänderung der elektrischen Anlagen dar und erfordert somit eine Anpassung an die neuen Betriebsbedingungen.

Da es gerade beim Zählerplatz unterschiedliche Interpretationen und Rückfragen gibt, wurde im Bundesmusterwortlaut der TAB 2019 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. eine Empfehlung zur Anpassung von Zählerplätzen aufgrund von Änderungen der Kundenanlage aufgenommen (Technische Anschlussbedingungen TAB 2019, Anhang F) [4].

Die entsprechende Tabelle wurden von den meisten Netzbetreibern in ihre Technischen Anschlussbedingungen übernommen. Bei Berücksichtigung dieser Tabelle kann wohl davon ausgegangen werden, dass ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Kundenanlage weiterhin gewährleistet ist.

Autor: T. Haubner

Literatur

[1] Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034); zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 16. 07. 2021 I 3026.

[2] VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung).

[3] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.


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