
Betriebsführung und -Ausstattung | Inf.- und Kommunikationstechnik | Recht
Störerhaftung
Von der Regierung lernen heißt tricksen lernen
02.06.2016
Vor drei Wochen sorgte die Bundesregierung für eine Überraschung. Sie erklärte feierlich, die Störerhaftung abzuschaffen. Jubel bei der Netzgemeinde. Leider zu früh.
Seiten
Doch die Spitzen der Regierungsfraktionen wehrten sich mit Händen und Füßen gegen die Abschaffung der Unterlassungsansprüche für WLAN-Betreiber. Nicht unbedingt aus Solidarität mit Abmahnanwälten, eher aus innenpolitischen Gründen. Das Sperren einzelner Websites lässt sich bei Providern am leichtesten über den Hebel Unterlassungsanspruch durchsetzen.
UPDATE: Am 02. Juni 2016 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.
Und so bleibt alles wie gehabt. Wer hätte das gedacht?
Die Netzpolitik der Bundesregierung (Kurzversion)
Seiten
