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Betriebsführung und -Ausstattung | Inf.- und Kommunikationstechnik | Recht

Störerhaftung

Von der Regierung lernen heißt tricksen lernen

02.06.2016

Vor drei Wochen sorgte die Bundesregierung für eine Überraschung. Sie erklärte feierlich, die Störerhaftung abzuschaffen. Jubel bei der Netzgemeinde. Leider zu früh.

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Doch die Spitzen der Regierungsfraktionen wehrten sich mit Händen und Füßen gegen die Abschaffung der Unterlassungsansprüche für WLAN-Betreiber. Nicht unbedingt aus Solidarität mit Abmahnanwälten, eher aus innenpolitischen Gründen. Das Sperren einzelner Websites lässt sich bei Providern am leichtesten über den Hebel Unterlassungsanspruch durchsetzen.

UPDATE: Am 02. Juni 2016 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.

Und so bleibt alles wie gehabt. Wer hätte das gedacht?

 Die Netzpolitik der Bundesregierung (Kurzversion)

  


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Autor
Name: Jürgen Winkler