Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Verantwortung und Haftung
Wie kann ich als (verantwortliche) Elektrofachkraft die Balance in Einklang mit der Geschäftsführung finden, obwohl mir weder ausreichend personelle noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen?
Frage:
Mit Interesse lese ich den Fachbeitrag Wahrnehmung von Betreiberaufgaben in 07/21 [1]. Als Mitarbeiter eines Unternehmens muss ich als (verantwortliche) Elektrofachkraft Betreiberaufgaben wahrnehmen, bin aber letztendlich der Geschäftsführung unterstellt. Für den Geschäftsführer, im Allgemeinen Kaufmann, steht im Vordergrund, dass das Unternehmen Gewinne macht. D. h. Ausgaben minimieren, Einnahmen maximieren. Der größte Ausgabenposten sind die Personalkosten, gefolgt von den Kosten für die Sicherheit. Sicherheit kostet Geld und bringt in erster Linie keine Einnahmen, sogar oftmals ganz im Gegenteil. Erst im Schadensfall kann ein schlechtes Sicherheitskonzept teuer werden. Jedoch bleibt hier anzumerken, dass solche extremen Fälle nur eher selten eintreten, sodass die Lobby für Sicherheitsfragen eher schlecht ist. Das Ergebnis dieser Konstellation ist, dass ich, als interner Mitarbeiter, im Dauerclinch mit der Geschäftsführung stehe, oder aber „die Klappe halte“.Natürlich gibt es bei der Frage nach der Haftung immer die drei Richtungen: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Nach meinem Kenntnisstand kann schon bei mangelnder Dokumentation die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit überschritten sein. Meine Frage zielt nun darauf ab: Wie geht Verantwortung und Haftung in dem Sinne zusammen, wenn ich mich um alles kümmern soll, aber weder die personellen noch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung habe?
Antwort:
Es gibt keine Verantwortung ohne Konsequenz, aber auch keine rechtswirksame Verantwortungsübertragung, ohne dass die entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Gegebenheiten leistbar sind.
Für die Führungskraft bedeutet das, dass sie im Rahmen ihrer Kenntnisse und Erkenntnisse stets den Nachweis zu erbringen hat, dass sie die von ihr übernommenen Aufgaben fachkundig, sorgfältig und zuverlässig erfüllt hat.
Lässt sich das nicht umsetzen, ist umgehend und eindringlich Meldung an die vorgesetzte Stelle zu machen und zeitgleich zu entscheiden, ob die konkrete Situation es zulässt, dass ohne weitere Sicherungsmaßnahmen sicher gearbeitet werden kann bzw. ob es überhaupt möglich ist, dort sicher zu arbeiten.
Autoren: S. Euler, H. Hardt
Quellen
Euler, S.; Hardt, H.: Verantwortung und Haftung Wenn die Aufgaben wachsen und die finanziellen Mittel nicht genügen; Elektropraktiker, 75 (2021) 11; S. 809 811.
Euler, S.; Hardt, H.; Ensmann, R.: Wahrnehmung von Betreiberaufgaben Aufbau einer arbeitsschutzrechtlichen Betriebsorganisation; Elektropraktiker 75 (2021) 7; S. 497 500.
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