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Im Mietservice: Warnschutzkleidung gemäß DIN EN ISO 20471 (Foto: DBL)
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Betriebsführung

Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung

Unfälle im Straßenverkehr mithilfe hoch sichtbarer Kleidung vermeiden

30.12.2019

Augen auf im Straßenverkehr: Die bereits zu Kindertagen gepredigte Warnformel hat mehr denn je ihre Berechtigung. Im Vorjahr ist die Zahl der Verkehrsunfälle und ihrer Opfer bundesweit zum zweiten Mal in Folge gestiegen.

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Demgegenüber stehen bei HB Schutzbekleidung verschiedene Kollektionen, die mit und ohne Reflexstreifen zertifiziert sind, im Handel zur Auswahl.

Wer keine Störlichtbogen-, aber Warnkleidung tragen muss, findet zum Beispiel bei Engelbert Strauss für sämtliche Witterungslagen passende Lösungen.

Im Zweifel für ein Mehr 
an Sicherheit

Aufgrund der Risiken im Straßenverkehr sollten sich vor allem Zweiradfahrer auf ihrem Weg zur Arbeit für ein Mehr an Sicherheit und Sichtbarkeit entscheiden. Dazu gehört nicht nur der schützende Helm. Mit fluoreszierenden und retroreflektierenden Materialien an Kleidung und Fahrzeug können sie als besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer viel stärker auf sich aufmerksam machen.

Der Unternehmer ist zwar nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern auf Dienstwegen retroreflektierende, fluoreszierender Bekleidung oder gar Warnkleidung zur Verfügung stellen. Ein Wegeunfall bringt jedoch meist hohen Arbeitszeitausfall mit sich, wenn nicht sogar schlimmere Konsequenzen für Mitarbeiter und Unternehmen. Daher ist es schon überlegenswert, inwieweit auch hier betriebliche Präventionsmaßnahmen ergänzend zu den Angeboten der BG ETEM ergriffen werden können.

Der Beitrag ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


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