Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Unfälle im Straßenverkehr mithilfe hoch sichtbarer Kleidung vermeiden
Augen auf im Straßenverkehr: Die bereits zu Kindertagen gepredigte Warnformel hat mehr denn je ihre Berechtigung. Im Vorjahr ist die Zahl der Verkehrsunfälle und ihrer Opfer bundesweit zum zweiten Mal in Folge gestiegen.
Das kann auch im Straßenverkehr lebenswichtig sein, erklärt die Produktentwicklerin von Fristads Kansas Anne Komp: „Eine Person, die Kleidung aus Warnschutzgewebe trägt, hebt sich vor einem Hintergrund, wie er in Städten und Natur gegeben ist, durch die ‚unnatürlich leuchtende Farbigkeit‘ ab. Sie stellt dadurch einen Kontrast zur Umgebung dar, was vom aktiven Verkehrsteilnehmer schneller wahrgenommen wird. Somit wird die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls reduziert.“ Das betrifft auch Situationen in Werk- und Lagerhallen. Das Unternehmen führt daher für Elektriker für eine bessere optische Wahrnehmung bei ihrer Arbeit verschiedene Kollektionen mit Warnschutzelementen im Programm.
Bei Dienstfahrten muss Warnweste dabei sein
Für das Tragen von Warnkleidung als Pkw- oder Transporterfahrer auf Dienstwegen sehen weder der Gesetzgeber noch die BGen eine Indikation – ausgenommen das Tragen einer Warnweste nach einem Unfall oder bei einer Panne. Der Großteil der Unfälle wäre eher auf nicht angepasste Geschwindigkeit, mangelndem Sicherheitsabstand, Fehler beim Überholen usw. zurückzuführen. Daher bietet die BG ETEM beispielsweise Fahrsicherheitstrainings an – auch speziell für Zweiradfahrer.
Wenn Gefährdungen Warnkleidung erfordern
Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, ob – etwa bei Arbeiten an Versorgungskästen in Verkehrsbereichen oder an elektrischen Anlagen auf weiträumigem Betriebsgelände – das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen (PSAgS) mit zusätzlichem Warnschutz notwendig ist.
Anforderungen. Dann muss die Schutzkleidung auch den Anforderungen der Warnschutznorm DIN EN ISO 20471 entsprechen. Sie beschreibt drei Warnschutzklassen: Je höher die Klasse, desto größer ist die Mindestfläche an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und an retroreflektierendem Material, die die PSA aufzuweisen hat.
So muss beispielsweise in der höchsten Klasse 3 mindestens 0,8 m2 Hintergrundmaterial in der entsprechenden Leuchtfarbe sowie 0,2 m2 Reflexmaterial verwendet werden. Warnschutzkleidung der Klasse 3 hat sowohl den Rumpf als auch die Arme oder Beine mit reflektierenden Streifen bedecken. So soll eine Rundumsichtbarkeit erzeugt und ein Maximum an Sicherheit erreicht werden.
Anbieter. Für derartige PSA gibt es zahlreiche Anbieter. Eine gute Erkennbarkeit bei allen Lichtverhältnissen gewährleistet beispielsweise Uvex Safety Textiles mit seiner Multifunktionsschutzkleidung für Hitze- und Flammschutz sowie zusätzlicher Warnfunktion.
Hersteller wie Bierbaum Proenen und die Paul H. Kübler Bekleidungswerke kombinieren sogar Störlichtbogenschutz und Warnschutz in leuchtendem Orange-Rot.
Tabu: Schutzkleidung eigenmächtig verändern
Wer allerdings erst nachträglich Reflexstreifen auf eine Störlichtbogenschutzkleidung aufbringen möchte, muss Vorsicht walten lassen:
„Jede Schutzkleidung der Kategorie 2 und 3 wird vor Inverkehrbringen einer externen Baumusterprüfung unterzogen. Für Schutzkleidung in der dem Prüfinstitut vorgestellten Ausführung wird ein Baumusterzertifikat vergeben. Eine nachträgliche Veränderung durch Reflexmaterialien oder Bestickung kann zum Erlöschen des Zertifikats führen“, erklärt Elke Hammerl, Geschäftsfeldleiterin bei dem diemietwaesche.de Partnerbetrieb Walter Greif. Durch das Aufbringen von Reflexstreifen können sonstige Schutzeigenschaften der Kleidung beeinträchtigt werden, sodass eine Schutzkleidung dadurch de facto ihre Wirkung verliert. „Wenn ein Kunde eine Zusatzausstattung mit Reflexstreifen wünscht, kümmern wir uns bei unseren Lieferanten um eine zertifizierte Alternative.“

