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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Tödlicher Störlichtbogen

18.09.2017

Ein erfahrener Monteur deckte spannungsführende Teile nicht ab. Die Berührung der Teile löste einen Störlichtbogen aus, den der Monteur nicht überlebte.

An einem Hausanschlusskasten sollte eine neue Anschlussleitung angeklemmt werden. Mit der Montage wurde ein erfahrener Monteur beauftragt. Der Arbeitsort war ein Wohnhaus mit acht Familien. Der Hausanschlusskasten befand sich im Treppenabsatz zum Keller. Der Raum war beengt, der Abstand zwischen dem Anschlusskasten und einem gegenüberstehenden Regal betrug nur 70 Zentimeter. Zu Beginn seiner Arbeit verhielt sich der Monteur vorschriftsmäßig. Er benutzte die erforderliche Ausrüstung (Gesichtsschutzschirm und NH-Griff mit Stulpe) und entfernte die NH-Sicherungen. Anschließend klemmte der Monteur die alte freigeschaltete Leitung ab – ohne seine Schutzausrüstung, die er zuvor abgelegt hatte. Die unter Spannung stehenden NH-Anschlussklemmen deckte er nicht ab. Als der Monteur die dritte Phase der neuen Leitung anschloss, berührte der PEN-Leiter der alten Leitung die noch unter Spannung stehenden Teile des NH-Unterteils. Dabei wurde ein Störlichtbogen ausgelöst. Er verursachte beim Monteur schwere Verbrennungen, die er nicht überlebte. Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Störlichtbogenunfälle bei Arbeiten an Hausanschlusskästen. Die Auswertung dieses Unfallhergangs ergab, dass sich der Monteur aufgrund seiner Berufserfahrung zu leichtfertig verhielt. Gemäß § 7 BGV A 3 („Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“) hätte er die unter Spannung stehenden Teile freischalten oder ausreichend abdecken müssen. Quelle: bgetem.de

Autor
Name: Jürgen Winkler