Skip to main content 
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Unfallgeschehen - Verbrennungen durch Störlichtbogen

ep10/2003, 1 Seite

Der Elektromonteur eines Energieversorgers hatte den Auftrag erhalten, einen Baustromverteiler anzuschließen. Das Anschlusskabel war bereits bis zur Niederspannungsverteilung verlegt. Zur Vorbereitung entfernte der Monteur an der teilweise berührungsgeschützten Leiste die drei NH-Sicherungen. Er unterließ es aber, die für die anstehenden Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.


Gurtes kontrolliert. Wer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss mit 30 Euro Bußgeld rechnen - noch in diesem Jahr soll das Bußgeld voraussichtlich auf 40 Euro erhöht werden. In den meisten europäischen Ländern ist das Telefonieren mit dem Handy beim Autofahren ebenfalls verboten. Die Höhe des Bußgeldes variiert allerdings. Aus dem Unfallgeschehen Verbrennungen durch Störlichtbogen Arbeitsauftrag. Der Elektromonteur eines Energieversorgers hatte den Auftrag erhalten, einen Baustromverteiler anzuschließen. Das Anschlusskabel war bereits bis zur Niederspannungsverteilung verlegt. Zur Vorbereitung entfernte der Monteur an der teilweise berührungsgeschützten Leiste die drei NH-Sicherungen. Er unterließ es aber, die für die anstehenden Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. So deckte er die benachbarten unter Spannung stehenden Sammelschienen zwischen Leistungsschalter und 630-kVA-Trafo nicht ab. Der Monteur trug keine persönliche Schutzausrüstung, die vor einem Störlichtbogen hätte schützen können, noch setzte er isoliertes Werkzeug ein. Er war jedoch ortskundig und auch für das NS-Netz schaltberechtigt. Unfallhergang. Der Monteur versuchte das Anschlusskabel an die NH-Leiste heranzuführen. Die Blechtür zu dem benachbarten Leistungsschalter war geschlossen, daher lagen die Sammelschienen unterhalb des Leistungsschalters im Dunkeln. Beim Anschluss des PEN-Leiters mit zwei unisolierten Maulschlüsseln (Bild ) verursachte der Monteur einen Kurzschluss zwischen PEN-Sammelschiene und einer nicht freigeschalteten Außenleiterschiene unterhalb des Leistungsschalters. Der etwa eine Minute lang anstehende Kurzschluss zerstörte den Leistungsschalter und benachbarte Betriebsmittel. Durch die Lichtbogenwirkung erlitt der Monteur an den Händen und Unterarmen starke Verbrennungen. Zwei in der Nähe befindliche Kollegen nahmen die Erstversorgung des Verletzten vor und veranlassten den Krankentransport in das nächstliegende Krankenhaus. Unfallursache. Der Monteur hantierte unsachgemäß mit zwei blanken Maulschlüsseln in der Nähe nicht freigeschalteter bzw. nicht isolierend abgedeckter Sammelschienen. Dadurch leitete er einen Sammelschienenkurzschluss ein. Dies bestätigen auch die Schweißspuren an den stark beschädigten Betriebsmitteln und Abschmelzungen an einem Maulschlüssel. Die von dem Monteur durchgeführten Arbeiten sind eindeutig dem „Arbeiten in der Nähe“ zuzuordnen. Die zu berücksichtigenden Anforderungen sind sowohl im § 7 der BGV A2 (VBG 4) als auch in der Norm VDE 0105 Teil 100, Abschnitt 6.4., festgelegt. In der Nähe unter Spannung stehender Teile darf nur gearbeitet werden, „wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können ...“. Diese Forderung war eindeutig nicht erfüllt. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 759 Durch das unsachgemäße Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile wurde ein Lichtbogen verursacht Direkt-Bestell-Service: Tag & Nacht 030/4 2151- 3 25 · Fax 030/4 2151-4 68 HUSS-MEDIEN Gmb H, Versandbuchhandlung, 10400 Berlin B U C H - T I P P ! Hans-Friedrich Hoyer 444 Fragen und Antworten zur Gesellenprüfung für das Elektrohandwerk 160 S., 400 Bilder, Bestell-Nr.: 3-341-01200-1 14,80

Autor
  • J. Jühling
Sie haben eine Fachfrage?