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Verbrennungen 1. und 2. Grades des rechten Beines; Lichtbogen (Unfall 1 – Freizeitunfall: Klettern auf Waggon, 15 kV-Fahrdraht-Leitung der Deutschen Bahn), (Foto: F. Zack)
Sicherheitstechnik | Blitz- und Überspannungsschutz | Brand- und Explosionsschutz

Elektrosicherheit – wichtige Grundlagen

Teil 6: Was passiert beim Elektro- oder Blitzunfall?

08.11.2018

In diesem Teil, der diese Beitragsserie abschließt, werden Grundsätze zur Beurteilung möglicher Folgeschäden zusammengefasst. Besondere Beachtung finden dabei Aspekte der Rechtsmedizin sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die gegebenen Übersichten können auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik Tätigen, Ersthelfern, Therapeuten und medizinischen Gutachtern bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit helfen, diese eher seltene Art von Unfällen einheitlicher zu bewerten. Der Hinweis auf systematische Unfallanalysen rundet auch in diesem Beitrag das Thema ab, um zukünftig aus der Praxis wertvolle Erfahrungen in die Prävention einfließen zu lassen.

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In der Beitragsreihe „Elektrosicherheit – wichtige Grundlagen“ standen die „technisch erzeugte Elektrizität“ und damit die Begründung von Schutzmaßnahmen gegen „elektrischen Schlag“ im Vordergrund. Greifen diese, ist davon auszugehen, dass selbst im Fehlerfall für Mensch und Tier trotz kurzzeitiger Körperdurchströmung Gesundheitsschäden ausgeschlossen werden.

Die Bemühungen von Normungsmitarbeitern, Planern, Errichtern und Betreibern hätten sich gelohnt! Wie Unfallbeispiele zeigen, kann in der Praxis leider nicht immer davon ausgegangen werden; eine Differenzierung der Gefährdung anhand markanter Merkmale scheint nützlich.

Unfall durch elektrische Energieeinwirkung


Die allgemeine Unfalldefinition nach Wörterbüchern und anderen Nachschlagewerken auch im Internet lautet wie folgt:

Duden: „Den normalen Ablauf von etwas plötzlich unterbrechender Vorfall, ungewolltes Ereignis, bei dem Menschen verletzt oder getötet werden oder Sachschaden entsteht.“ [1]

Wikipedia: „Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.“ [2]

Nach den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen AUB“, dort § 1, Absatz 1.3 Unfallbegriff [3], bestimmt sich der „Unfallbegriff“ folgendermaßen:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Im Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit (Kategorie „Arbeitsunfall“) wird sie wie folgt erweitert:

„Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten ­Tätigkeit erleiden.“ [4]

Diese Definitionen gelten auch für elektrische Energieeinwirkung beim Menschen. Können jegliche Gesundheitsbeeinträchtigungen ausgeschlossen werden, ist statt des Begriffes „elektrischer Unfall“ der ­Ausdruck „elektrischer Wischer“ üblich. Typische Bereiche sind elektrisches Prüffeld und  Lampenanschluss an der Lüsterklemme.

Das im Teil 5.1 dieser Beitragsreihe in der Ausgabe 10-2015 des Elektropraktiker auf Seite 790 beschriebene Unfallbeispiel mit dem Tauchsieder macht zwei Fehlverhalten deutlich: vorschriftswidrig „repariertes“ Elektrogerät und die „kribbelnde Elektrisierung“ (Beinahe-Unfall!) führte nicht zur Konsequenz, den Tauchsieder sofort außer Betrieb zu nehmen.

An einem weiteren Beispiel aus einem anderen Umfeld kann das besonders anschaulich gemacht werden:

Ein Mensch betritt unaufmerksam – ohne nach rechts oder links zu schauen – die Fahrbahn. Das Quietschen von Bremsen signalisiert sein Fehlverhalten. Beide, Fußgänger und Fahrer, „kommen mit dem Schrecken davon“.


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