Skip to main content 
Verbrennungen 1. und 2. Grades des rechten Beines; Lichtbogen (Unfall 1 – Freizeitunfall: Klettern auf Waggon, 15 kV-Fahrdraht-Leitung der Deutschen Bahn), (Foto: F. Zack)
Sicherheitstechnik | Blitz- und Überspannungsschutz | Brand- und Explosionsschutz

Elektrosicherheit – wichtige Grundlagen

Teil 6: Was passiert beim Elektro- oder Blitzunfall?

08.11.2018

In diesem Teil, der diese Beitragsserie abschließt, werden Grundsätze zur Beurteilung möglicher Folgeschäden zusammengefasst. Besondere Beachtung finden dabei Aspekte der Rechtsmedizin sowie der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die gegebenen Übersichten können auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik Tätigen, Ersthelfern, Therapeuten und medizinischen Gutachtern bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit helfen, diese eher seltene Art von Unfällen einheitlicher zu bewerten. Der Hinweis auf systematische Unfallanalysen rundet auch in diesem Beitrag das Thema ab, um zukünftig aus der Praxis wertvolle Erfahrungen in die Prävention einfließen zu lassen.

Seiten

Der Fußgänger nimmt (hoffentlich) aus diesem „Beinahe-Unfall“ eine bleibende Lehre mit nach Hause.

Der Volksmund spricht also von einem „Beinahe-Unfall“, der in der Regel Ausgangspunkt für präventive Schlussfolgerungen ist, in jedem Einzelfall aber auch sein sollte.

Im Weiteren wird erstmals (ohne rechtliche Absicherung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit) versucht, aufgrund der Spezifik elektrischer Energieeinwirkung auf den Organismus das damit verbundene Gefahrenpotential differenziert zur Diskussion zu stellen.

Einen Ausgangspunkt dafür bildet z. B. die Tatsache, dass die Auslösung der Herzrhythmusstörung „Kammerflimmern“ (eine Form des Kreislaufstillstandes) durch einen flimmerüberschwelligen elektrischen Reiz in der Regel dem „Alles-oder-Nichts-Gesetz“ folgt. Die Differenzierung betrifft Merkmale, Konsequenzen und Maßnahmen.

Beinahe-Unfall durch Elektrizität


Merkmal: Bei der Überbrückung potentialführender Leiterteile (technische Elektrizität) oder der Einwirkung körpernaher Blitzent­ladungen (natürliche Elektrizität, einschließlich durch sie ausgelöster Schritt- und Berührungsspannungen) kommt es – unabhängig von der Spannungsart – zur Wahrnehmung einer Körperdurchströmung.

Konsequenzen: Der Organismus bleibt dauer­haft unversehrt, d. h. weder unmittelbar noch später treten gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Gesundheitsschäden auf. Eine mögliche Schreckwirkung führte nicht zu mechanischen Verletzungen (z. B. durch Sturz oder muskuläre Abwehrbewegungen).

Nach jahrzehntelangen Erfahrungen besteht für den Betroffenen weder zeitnah noch später Anlass zur Sorge, dass die elektrische Energieeinwirkung gesundheitlichen Schaden zugefügt hat.

Maßnahmen:
Der Betroffene selbst zieht (lebenslang!) eigene Lehren aus dem „Beinahe-Unfall“.
Gilt der Beinahe-Unfall im Sinne der o. g. erweiterten Definition als Pflichtverletzung, trifft der Vorgesetzte die Entscheidung (ggf. in Abstimmung mit hinzugezogenem medizinischen Personal), ob der Betroffene seine Arbeit fortsetzen darf; er veranlasst die Analyse des Ereignisses und deren ­Dokumentation. Er sorgt für das Erkennen und die Abwendung künftiger Gefahren, die zur Durchströmung führten.

Überlebter Unfall durch Elektrizität

Merkmale: Die Überbrückung potentialführender Leiterteile (technische Elektrizität) oder die Einwirkung körpernaher Blitzentladungen (natürliche Elektrizität, einschließlich dadurch ausgelöster Schritt- und Berührungsspannungen) führte zur deutlichen Wahrnehmung der Körperdurchströmung, möglicherweise mit lebensbedrohlichen Konsequenzen, jedoch mit Stromstärken/Durchströmungszeiten noch unterhalb der Flimmerschwelle.

Spuren der elektrischen Energieeinwirkung (z. B. Strommarken, Verbrennungen) sind wahrscheinlich. Im EKG nachgewiesene Herzrhythmusstörungen, muskuläre und/oder neurologische Störungen (z. B. Verwirrtheit), vorübergehender Bewusstseinsverlust sind häufig beobachtete Begleiterscheinungen. Wegschleudern (Gleichspannung! Blitz­unfall!) sowie Schreckwirkung mit deren Folgen können zu mechanischen Verletzungen (z. B. Frakturen, Zerrungen, Verrenkungen) führen.

Konsequenzen: Der Organismus weist unmittelbar nach dem Unfall Verletzungen und/oder gesundheitliche Veränderungen/Schäden auf. Diese überdauern zeitlich den Unfall (Stunden, Tage). Erste Hilfe und eine ärztliche Versorgung mit den daraus folgenden Konsequenzen/Anordnungen wurden in Anspruch genommen. Der Betroffene ist bei Bedarf nach den Regeln der Ersten Hilfe zu versorgen. Die ärztliche Versorgung und Begutachtung sind obligat.


Seiten