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Solardachpflicht kommt in einzelnen Bundesländern
Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 % liegen. Die Leistung von Photovoltaik soll auf 200 GW vervierfacht werden. Eine entsprechende Solardachpflicht für private Neubauten gilt ab 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg, andere Bundesländer werden nachziehen.
Ob künftig auch auf bestehenden Häusern Solarstrom erzeugt werden muss, und welches System sinnvoll ist, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Was heißt „Solarpflicht“?
„Solarpflicht“ bezeichnet in der Regel, die vorgeschriebene Installation von Photovoltaik auf Dächern privat oder gewerblich genutzter Gebäude bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien zur Energieerzeugung soll so beschleunigt werden.
Eines haben alle Solardachpflichten gemeinsam: Eigentümer:innen von Gebäuden werden dazu verpflichtet, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen: zum Beispiel die gesetzliche Mindestvergütung für den Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Auf Bundesebene gibt es aktuell kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht. Die Bundesländer regeln die Vorschriften individuell: Welche Regeln gelten, hängt derzeit davon ab, wo man wohnt.