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Normen und Vorschriften
Smart Meter und DSGVO – Risiko oder sichere Datenverarbeitung
21.06.2018
Seit einem knappen Monat gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Wie sicher sind unsere Daten bei Anbietern von Smart Metern?
Alexa kommuniziert täglich mit ihren Besitzern. Der Sprachassistent erinnert uns, steuert Gardinen, Bewegungsmelder, Lautsprecher und TVs. Er kann sich mit nahezu allen elektrischen Geräten im Haus vernetzen, die WLAN-kompatibel sind. Intelligente Produkte vereinfachen unseren Alltag und werden in Zukunft immer mehr in unser Leben integriert.
Die Nutzung solcher Produkte birgt jedoch auch Risiken, denn mit der DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, ändert sich der Datenschutz hinsichtlich personenbezogener Daten und deren Verarbeitung. Auf Alexa kann jeder verzichten, wer seine Daten nicht an einen Assistenten weitergeben will. Anders sieht es bei Smart Metern aus.
Smart Meter kommen und damit der Datenschutz
Die Verwendung von Smart Metern (intelligente Messsysteme) in Eigenheimen wird sich wohl langfristig durchsetzen. Auch bei Mietshäusern ist davon auszugehen, dass intelligente Messsysteme irgendwann moderne Messeinrichtungen ersetzen. Doch wie sieht es beim Datenschutzin Bezug auf die neue Technik aus? Welches Risiko besteht für personenbezogene Daten von Eigentümern von Häusern? Die personenbezogenen Daten müssten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO verarbeitet werden, will man sich an das neue Gesetz halten. Das setzt jedoch voraus, dass durch die Messdaten bestimmte Personen identifiziert werden können oder identifizierbar sind. Bei den übermittelten Daten handelt es sich um Verbrauchs-, Erzeugungs- und Einspeisungsdaten. Sie können Rückschlüsse über Umfang, Art und Zeitraum des Energieverbrauchs der im einen Haushalt lebenden Personen liefern. Daher handelt es sich um personenbezogene Daten. Das Risiko besteht darin, dass Unternehmen Nutzungsprofile der einzelnen Personen bzw. ganzen Hausgemeinschaften erstellen lassen. Wann geht der Endverbraucher schlafen, wann und wie häufig kocht er seine Mahlzeiten und wann ist er außer Haus. Das alles lässt sich aus den übermittelten Daten lesen. Kritik wird ebenfalls an der Intransparenz der erhobenen Daten laut, die durch intelligente Messsysteme ermittelt werden. Der Smart Meter befindet sich oftmals im Keller und nicht in der Wohnung. Der Verbraucher weiß meist gar nicht, welche Daten tatsächlich erhoben werden. Die große Menge von personenbezogenen Angaben kann dazu führen, dass der Zweckbindungsgrundsatz von Unternehmen umgangen wird und die Daten missbräuchlich verwendet werden wie z. B. für das Data Mining. Intelligente Messsysteme (umgangsprachlich Smart Meter) werden laut Gesetz bislang für drei Gruppen vorgeschrieben:- seit 2017 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
- ab 2020 für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
- seit 2017 für Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt (kW)