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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Sicherungsautomaten mit Charakteristik „H“

22.06.2021

Müssen bei einem E-Check Sicherungsautomaten der Charakteristik „H“ zwingend ausgetauscht werden?

Frage:
Sind Sicherungsautomaten der Charakteristik „H“ zwingend auszutauschen, auch wenn die Anlage nicht geändert oder erweitert wird? Gibt es eine Austauschpflicht? Ist es beispielsweise bei einem E-Check ausreichend, den Einsatz dieser Sicherungsautomaten als Mangel aufzuführen? Muss bei einer wiederkehrenden Prüfung (Prüfprotokoll) der Kurzschlussstrom (z. B. B16-Automat) gemessen werden, auch wenn ein RCD (0,03A) verbaut ist. Antwort:
Sicherungsautomaten der Charakteristik H waren seit den 1930er Jahren im Einsatz und sind erst ab Juni 1978 durch die Charakteristiken B/C/D ersetzt worden. Bis Anfang der 1980er Jahre durften „H“-Automaten noch in Anlagen verwendet werden. Entsprechend sind die jüngsten Vertreter schon mindestens 35 Jahre alt.
Im Rahmen einer Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 soll der Prüfer vor Ort feststellen und bestätigen, dass die Anlage bei bestimmungsgemäßer Verwendung bis zur nächsten Prüfung nicht gefährlich wird. Voraussetzung ist, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gütigen VDE-Normen entsprochen hat und die Prüfprotokolle der letzten Prüfung vorliegen.
Die Bewertung, ob die Anlage zum Errichtungszeitpunkt den VDE-Regelwerken entsprochen hat, ist bei so alten Anlagen schon nicht mehr ganz einfach – man muss die damals gültigen Regelwerke nicht nur besitzen sondern auch soweit kennen, dass grobe Fehler erkannt werden.
Bei einer Wiederholungsprüfung ist neben dem Anlagenalter auch der Verschleiß zu betrachten. Eine Anlage, die mindestens 35 Jahre alt ist, sollte sehr kritisch betrachtet werden – zumindest im gewerblichen Bereich. Ein einfacher Austausch der Sicherungsautomaten ist dann nur eine zu kurz gegriffene Lösung. Austausch oder nicht. Es gibt keine Forderung, dass Leitungsschutzschalter der Charakteristik „H“ auszutauschen sind. Allerdings kommt es im Alltag einer modern eingerichteten Wohnung doch schon mal vor, dass die damals üblichen (und vorgeschriebenen!) Sicherungsautomaten H10A auslösen. Der Energiebedarf ist in den letzten Jahrzehnten um einiges gestiegen. Auch in gewerblichen Anwendungen waren „H“-Automaten regional auch mal üblich. Heute gibt es mit diesen dann Probleme bei hohen Einschaltströmen. LED-Leuchten und elektronische Netzteile haben doch höhere Einschaltströme als konventionelle Betriebsmittel.
Aus meiner Sicht ist der Austausch eines „H“-Automaten gegen einen „B“-Automaten eine Änderung einer Anlage. Entsprechend muss der geänderte Stromkreis dann den aktuellen Regelwerken entsprechen. Vorgehensweise. Bevor die H10A-Sicherungsautomaten nun gegen heute übliche B16A-Automaten getauscht werden, sollte geprüft werden, ob damit die Anlage auch noch sicher ist. Glücklicherweise ist seit bald 100 Jahren ein Leiterquerschnitt von mindestens 1,5 mm2 Kupfer (oder gleichwertig) in der Gebäudeinstallation vorgeschrieben, so ist die Bewertung, ob die Strombelastbarkeit gegeben ist, recht einfach.
Vor dem Austausch sollte auch die Schleifenimpedanz am letzten Punkt des Stromkreises geprüft werden, ob der notwendige Kurzschlussstrom von 80 A + 50 % erreicht wird. Ggf. kann dann nur auf einen B13A-Automaten umgerüstet werden.
Wird die Abschaltbedingung dann nicht erfüllt und ist ein RCD mit Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA vorhanden, dann muss die thermische Beständigkeit der Leitung nach DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430)[1] beachtet werden. Dazu ist die bekannte Formel aus Abschnitt 434.5.2 zu verwenden: t Kurzschlussdauer, die vom Kabel getragen wird; k Faktor aus Tabelle 43A in [1] (für NYM, NYIF u. ä. ist k = 115); S Leitungsquerschnitt; I tatsächlicher Kurzschlussstrom (Ergebnis Netzinnenwiderstandsmessung). Die Dauer der thermischen Beständigkeit muss größer sein als die Auslösezeit des geplanten Schutzorgans. Auslösezeiten von mehr als 0,4 s sollten insbesondere vor dem Hintergrund der Thematik Spannungsfall nicht akzeptiert werden. Vorgeschalteter RCD. Wenn eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) dem Leitungsschutzschalter vorgeschaltet ist, so muss in dem betreffenden Stromkreis die Schleifenimpedanz nicht nachgewiesen werden – So kennt es die DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)[2] und auch die DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1)[3] . Allerdings ist dies an die Vorgabe geknüpft, dass die Durchgängigkeit des Schutzleiters nachgewiesen wurde. Es muss also (auch bei der Wiederholungsprüfung) eine Niederohmmessung durchgeführt werden. Kurzschlussschaltvermögen. Je älter die Sicherungsautomaten sind, desto geringer ist das Kurzschlussschaltvermögen. Wenn sich keine Angabe auf dem Automaten findet (also z. B. „6 000“ im Kasten), sollte davon ausgegangen werden, dass nicht mehr als 800 A im Falle eines Kurz- oder Erdschlusses sicher getrennt werden können. Wenn sich die Einspeisung der Verteilung also seit der Erstellung verändert hat und nun mehr Energie im Kurzschlussfall zur Verfügung steht, sollte dies mit einer Schleifenimpedanzmessung geprüft werden und ggf. der Automat ausgetauscht werden. Autor: M. Lochthofen Literatur: [1] [1] DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):2010-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-43: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Überstrom. [2] [2] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen. [3] [3] DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.