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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Sicherheitsregeln missachtet: Elektromeister erlitt Körperdurchströmung
18.01.2018
Arbeiten am Hauptverteiler wurden für einen Elektriker zum tödlichen Verhängnis. Er erlitt eine Körperdurchströmung und starb.
Von einem Kunden erhielt ein Elektromeister den Auftrag einen neuen Niederspannungsabgang im Hauptverteiler einer Maschinenhalle anzuschließen. Über die Möglichkeit einer Freischaltung informierte er sich dabei jedoch nicht.
Der Hauptverteiler war an den NH-Leisten und Sammelschienen ohne jeglichen Berührungsschutz versehen. Der Elektromeister klemmte das neue Anschlusskabel an einen noch freien Abgang. Eine Freischaltung der benachbarten Teile oder eine isolierende Abdeckung hatte er dabei jedoch nicht vorgenommen.
Er hatte bereits einen Außenleiter des Kabelabganges angeschlossen, als er mit seinem Kopf versehentlich einen unter Spannung stehenden Messerkontakt eines Sicherungsunterteils berührte. Die schlimme Folge: eine Körperdurchströmung. Der Elektromeister war allein am Arbeitsort, sodass keine lebensrettenden Maßnahmen vorgenommen werden konnten und er noch am Unfallort verstarb.
Die Achtung und Umsetzung der Grundregeln für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen hätte zur Verhinderung des Unfalls beitragen können. Der Elektromeister hatte trotz seiner mehrjährigen Berufserfahrung keine Freischaltung zum „Arbeiten nach den fünf Sicherheitsregeln“ (§ 6 BGV A3) eingerichtet und auch die Abdeckung benachbarter Teile zum „Arbeiten in der Nähe“ (§ 7 BGV A3) nicht vorgenommen.
Quelle: bgetem.de