Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aus dem Unfallgeschehen - Abstand zu NH-Leisten unterschätzt
ep12/2003, 1 Seite
direkt hinter den Sitzen der Fahrzeuginsassen befördert wird und es lediglich Rückenlehnen als Abgrenzung zur Ladefläche gibt? Die absolute Mindestausstattung zur Ladungssicherung ist die Auslegung der Ladefläche mit einer Antirutschmatte, zusammen mit der gleichzeitigen Montage einer fest installierten Rückhalteeinrichtung (Gittertrennwand oder geschlossene Einbautrennwand). Der Markt bietet neben Rückhaltegittern viele andere Möglichkeiten, die neben der Ladungssicherung auch der Ordnung und Übersichtlichkeit dienen. Rückhalteeinrichtungen, die allein durch Kraftschluss, d. h. durch Festklemmen zwischen Ladefläche und Dach, befestigt werden, genügen nicht den Anforderungen. Fest montierte Rückhalteeinrichtungen gibt es nicht nur vom Werk aus, sondern auch zum Nachrüsten, natürlich mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). Beim Beladen sollte das Gewicht gleichmäßig verteilt und zum Verzurren der Ladung geeignete Zurrmittel benutzt werden. Textile Zurrgurte, etwa 25 mm breit, mit einer Ratsche als Spannelement, sind am geeignetsten. Die besten Zurrgurte taugen aber nichts, wenn keine geeigneten Festpunkte im Fahrzeug vorhanden sind. Genau diese Festpunkte fehlen leider in den meisten älteren Kombifahrzeugen. Übrigens: Eine nicht ausreichend gesicherte Last in einem Kombi-Fahrzeug kann bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 50,- Euro und drei Punkte in Flensburg zur Folge haben. Der Fahrer war angeschnallt - die Ladung ungesichert Ein 42-jähriger Elektromonteur fährt um 5:00 Uhr morgens mit seinem PKW-Kombi zur Arbeit. Um Zeit zu sparen umfährt er eine Baustellenabsperrung. In der Dunkelheit übersieht er eine Straßenbauaufschüttung aus Asphaltbrocken und steuert ungebremst in das Hindernis. Da der Fahrer angeschnallt war, wäre ihm nichts passiert, „keine Schramme“. Aber durch die Wucht des Aufpralls wurde ihm die auf der Ladefläche des Kombis befindliche Ladung, darunter ein schweres Aggregat, ins Kreuz katapultiert. Der Elektromonteur ist seitdem querschnittgelähmt. Daher: Auch in Kombifahrzeugen immer die Ladung sichern und die Fahrzeuge mit stabilen Rückhalteeinrichtungen (Netze, Gitter) ausrüsten. Ausführliche Informationen zum Thema Ladungssicherung, auch in Kombis und Kastenwagen, finden Sie in der BGI 649 „Ladungssicherung auf Fahrzeugen“ (Bezug über BGFE). Aus dem Unfallgeschehen Abstand zu NH-Leisten unterschätzt Arbeitsauftrag: Ein Elektromeister erhielt von einem Kunden den Auftrag, den Anschluss eines neuen Niederspannungsabgangs im Hauptverteiler einer Maschinenhalle vorzunehmen. Weitere Informationen, inwieweit eine Freischaltung möglich ist, holte er nicht ein. Unfallhergang: Der Elektromeister fand einen Hauptverteiler ohne jeglichen Berührungsschutz an den NH-Leisten und Sammelschienen vor. Ohne zuvor eine Freischaltung der benachbarten Teile oder eine entsprechende isolierende Abdeckung vorzunehmen versuchte er, das neue Anschlusskabel an einen noch freien Abgang anzuklemmen. Nachdem er bereits einen Außenleiter des Kabelabgangs angeschlossen hatte, kam er versehentlich mit dem Kopf mit einem unter Spannung stehenden Messerkontakt eines Sicherungsunterteils in Berührung und erlitt eine Körperdurchströmung zu anderen Körperteilen, die Erdpotential berührten. Da er allein arbeitete, konnten auch keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden. Er verstarb am Unfallort. Unfallanalyse: Der Elektromeister missachtete die Grundregeln für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen. Er nahm trotz seiner mehrjährigen Berufserfahrung weder eine Freischaltung zum „Arbeiten nach den fünf Sicherheitsregeln“ (§ 6 BGV A2) noch die Abdeckung benachbarter Teile zum „Arbeiten in der Nähe“ (§ 7 BGV A2) vor. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 12 Ungeschützte NS-Verteilungen führen immer wieder zu Stromunfällen
Autor
- J. Jühling
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