Prävention in der Praxis
Sicherheit bei elektrotechnischen Arbeiten in besonderen Situationen
Bei den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Elektrofachkräfte treten oftmals besondere Umstände auf, die in der Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind. Hinsichtlich der üblichen Risiken existieren zwar zahlreiche Hilfsmittel der BGen, die genutzt werden können. Doch nicht immer reicht das in der Praxis aus.
Beispielsweise im Kundendienst ist es häufig der Fall, dass die dort eingesetzten Mitarbeiter auf sich allein gestellt arbeiten müssen. Schon nach dem Grundgesetz, Artikel 2, lässt sich auch bei diesen Tätigkeitsfeldern die Verantwortung des Unternehmers/der Führungskraft für den Mitarbeiter ableiten (vgl. Bild 1). Das betrifft nach dem Arbeitsschutzgesetz auch die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abzuleitenden Maßnahmen – einschließlich der Unterweisung.
Welche Gefahren im Vorfeld erkennbar sind
Schon bei der oberflächlichen Betrachtung ergeben sich verschiedene Fragen:
- Welche Gefahren kann der Unternehmer/die Führungskraft im Vorfeld erkennen, die den Mitarbeiter beim Kunden erwarten?
- Was muss folglich die diesbezügliche Unterweisung beinhalten?
- Was ist rechtlich bei Auslandseinsätzen zu beachten?
Es ist sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen einschließlich der Unterweisung die Gefahren in den sonst üblichen Tätigkeitsfeldern zu betrachten. Diese Risiken unterscheiden sich prinzipiell nicht von Tätigkeitsfeldern in stationären Bereichen. Dazu haben die Berufsgenossenschaften bereits umfangreiche Hilfsmittel erarbeitet. Sie befassen sich u. a. mit folgenden Gefahren in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Elektrotechnikers:



