Prävention in der Praxis
Sicherheit bei elektrotechnischen Arbeiten in besonderen Situationen
Bei den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Elektrofachkräfte treten oftmals besondere Umstände auf, die in der Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind. Hinsichtlich der üblichen Risiken existieren zwar zahlreiche Hilfsmittel der BGen, die genutzt werden können. Doch nicht immer reicht das in der Praxis aus.
Beispielsweise im Kundendienst ist es häufig der Fall, dass die dort eingesetzten Mitarbeiter auf sich allein gestellt arbeiten müssen. Schon nach dem Grundgesetz, Artikel 2, lässt sich auch bei diesen Tätigkeitsfeldern die Verantwortung des Unternehmers/der Führungskraft für den Mitarbeiter ableiten (vgl. Bild 1). Das betrifft nach dem Arbeitsschutzgesetz auch die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abzuleitenden Maßnahmen – einschließlich der Unterweisung.
Welche Gefahren im Vorfeld erkennbar sind
Schon bei der oberflächlichen Betrachtung ergeben sich verschiedene Fragen:
- Welche Gefahren kann der Unternehmer/die Führungskraft im Vorfeld erkennen, die den Mitarbeiter beim Kunden erwarten?
- Was muss folglich die diesbezügliche Unterweisung beinhalten?
- Was ist rechtlich bei Auslandseinsätzen zu beachten?
Es ist sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen einschließlich der Unterweisung die Gefahren in den sonst üblichen Tätigkeitsfeldern zu betrachten. Diese Risiken unterscheiden sich prinzipiell nicht von Tätigkeitsfeldern in stationären Bereichen. Dazu haben die Berufsgenossenschaften bereits umfangreiche Hilfsmittel erarbeitet. Sie befassen sich u. a. mit folgenden Gefahren in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Elektrotechnikers:
- elektrischer Strom
- Umgang mit Leitern
- Arbeiten auf und mit Gerüsten, Fahrgerüsten und Hubarbeitsbühnen
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
- Arbeiten unter Spannung u. a. m.
Auf dieser Grundlage kann der Unternehmer eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, die nötigen Schutzmaßnahmen ableiten und seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen.
Welche Risiken sind aber darüber hinaus beim Kunden zu erwarten? Ist der Unternehmer oder die Führungskraft im Vorfeld überhaupt in der Lage, diese zu erkennen? Hier stößt die Prävention zunächst scheinbar an Grenzen. Es gibt Unternehmen, die sich auch mit dem „Vordenken“ möglicher Gefahren sehr intensiv beschäftigen. Dabei handelt es sich aber aus den Erfahrungen des Autors eher um größere Unternehmen. Hier einige ausgewählte Beispiele:
Schutz vor Tätlichkeiten. So hat sich ein Energieversorgungsunternehmen beispielsweise mit dem Tätigkeitsfeld von Sperrkassierern beschäftigt. Diese Mitarbeiter werden beim Kunden nicht gerade mit Freude erwartet. Es gab daher extreme Vorkommnisse bis zu solchen Ereignissen, dass der Kunde seinen Hund auf den Sperrkassierer gehetzt hatte. Aus diesen Erfahrungen heraus entschied das Unternehmen, seine Mitarbeiter nicht nur psychologisch, sondern auch von einem erfahrenen Hundeführer im Umgang mit Hunden in einem zweitägigen Kurs zu schulen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, die rechtlich aber nicht zwingend vom Unternehmer oder der Führungskraft gefordert ist.
Schutz vor Zeckenbissen. Eine zweite solche sinnvolle Maßnahme ist beispielsweise, seine Freileitungsmonteure und Monteure von Windenergieanlagen vor Zeckenstichen – mit teils schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen – zu schützen. Auch hier hat ein Energieversorgungsunternehmen „Pionierarbeit“ geleistet und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen.
Vorbereitung auf den Auslandseinsatz. Viele Großunternehmen machen sich bereits im Vorfeld Gedanken über die möglichen Risiken ihrer Mitarbeiter während eines Auslandseinsatzes. Hier ist stark zu differenzieren. So dürften sich die Risiken, z. B. bei einem Einsatz in Frankreich von denen bei einem Einsatz in Simbabwe oder China, teils stark unterscheiden. In diesen Unternehmen werden die Mitarbeiter über die erforderlichen Schutzimpfungen, die geltenden rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und dort geltende Arbeitsschutzbestimmungen informiert. In kleineren Unternehmen sind solche Maßnahmen eher weniger üblich und nötig.





