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Bild 2 (Foto: Enzengroß)
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aus- und Weiterbildung

Prävention in der Praxis

Sicherheit bei elektrotechnischen Arbeiten in besonderen Situationen

28.01.2019

Bei den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Elektrofachkräfte treten oftmals besondere Umstände auf, die in der Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind. Hinsichtlich der üblichen Risiken existieren zwar zahlreiche Hilfsmittel der BGen, die genutzt werden können. Doch nicht immer reicht das in der Praxis aus.

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Elektrotechnische Arbeiten auf Baustellen

Nicht ohne Grund werden elektrotechnische Arbeiten auf Baustellen als Tätigkeiten des Bau- und Nebengewerbes bezeichnet. Das bedeutet, dass sich Elektrotechniker auf Baustellen vorhandenen Organisationsstrukturen unterzuordnen haben.

Doch besonders auf Baustellen, wo Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, haben sich diese Arbeitgeber bei dem Festlegen von Maßnahmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen der Beschäftigten abzustimmen – vgl. auch Technische Regeln für Arbeitsstätten, Gefährdungsbeurteilung, ASR V 3 Punkt 5.1 (7) vom Juli 2017.

Während auf Großbaustellen häufig gute Organisationsstrukturen vorhanden sind und sich Sicherheitsfachkräfte täglich um die Arbeitssicherheit kümmern, ist das auf kleineren Baustellen (Eigenheimbau) selten der Fall. Bei Bautätigkeiten treten oft Gefahrensituationen ein, die aus parallel laufenden Tätigkeiten resultieren, wie z. B.:

  • Der Elektriker zieht seine Kabel, dem darüber arbeitenden Mitarbeiter fällt der Stein aus der Hand.
  • Der Elektriker arbeitet als „Mitbenutzer“ auf einer Rüstung. Der Dachklempner hat aber gerade zuvor den seitlichen Geländerschutz (nicht zulässig) entfernt, um das Fallrohr zu setzen.
  • Bei Abbrucharbeiten werden unsachgemäß tragende Elemente entfernt, die zum Einsturz führen. Die darunter arbeitenden Mitarbeiter werden erschlagen – so vor einigen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern passiert.
  • Die vorhandene Baustromversorgung wurde nicht fachgerecht erstellt, z. B. der „Erder“ ist nicht vorhanden.
  • Aber auch der Elektriker kann durch offene, unter Spannung stehende Teile Gefahren schaffen u. a. m.

Sicherheitsbewusstsein schaffen

Die aufgeführten wenigen Beispiele entspringen nicht der Phantasie, sie sind leider häufig in der Realität zu finden und führen folglich zu durchaus vermeidbar gewesenen Unfällen.

Im rechtlichen Sinne geht es stets um die Verkehrssicherungspflicht. Genau deshalb ist das, was im Abschnitt 1 beschrieben ist, bezüglich der §§ 15–18 hier sehr wichtig. Doch das allein reicht auf Baustellen, die ein hohes Unfallpotential in sich bergen, nicht aus. Der Elektriker kann und darf teilweise bestimmte Bedingungen nicht ändern oder schaffen. Deshalb gewinnt hier in ganz besonderem Maße das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter an Bedeutung. Wie generell im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist bei zahlreichen Arbeitnehmern noch viel zu wenig die dazu nötige Einstellung vorhanden. Schuldzuweisungen an andere, fehlende gegenseitige Rücksichtnahme und nicht vorhandene Eigenverantwortung charakterisieren häufig die daraus folgenden Verhaltensweisen. Bei allen rechtlichen Betrachtungen muss doch klar sein: Bei jedem Arbeitsunfall ist stets der Arbeitnehmer selbst der Leidtragende. Auch eine „Entschädigung“ der Berufsgenossenschaft kann nur bedingt die Beeinträchtigungen der Gesundheit kompensieren, doch keinesfalls bleibende Schäden. Sicherheitsbewusstsein zu schaffen und zu fördern ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, was schwierig ist, aber machbar. In Deutschland gibt es genau hier große Reserven, wie im Straßenverkehr zu sehen ist.

Fehlverhalten des Menschen

90 % aller Unfälle sind auf das Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen. Auf Baustellen entstehen mit jedem Baufortschritt stets neue Bedingungen, die zwingend das „Mitdenken“ jedes Mitarbeiters erforderlich machen. Für den Vorgesetzten oder die Führungskraft ist es kaum möglich, im Vorfeld sämtliche potentiellen Risikenzu erkennen und in die Gefährdungsbeurteilung einzuarbeiten. Das ist in etwa vergleichbar mit den Touren eines Kraftfahrer. Hier kann der Unternehmer/die Führungskraft auch nicht im Vorfeld alle möglichen gefährlichen Verkehrssituationen erkennen und planen.

Die Realität auf Baustellen sieht häufig aus, wie auf den Bildern 2 und 3. So etwas führt dann häufig zu einer gewissen Gleichgültigkeit im Sicherheitsbewusstsein. Es beginnt häufig mit scheinbaren Kleinigkeiten und potenziert sich dann in der Folge. Im Arbeitsschutz gilt immer der Grundsatz „Bekämpft die Anfänge“, denn Unfälle – und das zeigen die Unfallanalysen – sind immer auf die Verkettung vieler einzelner Fehler zurückzuführen.

Doch auch das gibt es: Ein vorbildlicher Bauleiter hat dafür gesorgt, dass die Baugrube über einen sicheren Verkehrsweg erreichbar ist (Bild 4) und damit von vornherein wichtige potentielle Risiken vermieden werden (ep-Tipp)


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