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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

luk11/1998, 2 Seiten

Die Forderung nach einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen, der örtlichen Situation und nicht zuletzt auch der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz durch den Arbeitgeber stellen nichts Neues dar. Schon immer mußte sich der jeweilige Unternehmer oder die zuständige Führungskraft bei Übernahme eines Auftrags über die örtlichen Verhältnissen informieren. Nicht zuletzt deshalb, um bei der Ausarbeitung seines Angebots die vorhandenen Rahmenbedingungen mit zu beurteilen. Der Verantwortliche hat sich anhand von Plänen oder bei einem Ortstermin über die Umgebungsbedingungen, das notwendige Material, die Hilfsmittel, Sicherheitseinrichtungen und Werkzeuge sowie nicht zuletzt die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen ein Bild zu verschaffen.


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