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Die Abbildung verdeutlicht die Funktion des Seillifts. Die roten Sicherheitssteigsprossen führen das am Mastschaft umlaufende Sicherungsseil (Quelle: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Sicheres Arbeiten auf 
Freileitungsmasten

02.09.2021

Das Unfallgeschehen an Freileitungen ist seit Jahren durch Absturzunfälle geprägt. Hohe Verletzungsschweren bis hin zu tödliche Verletzungsfolgen machen deutlich, dass weiterhin Präventionsmaßnahmen unerlässlich sind. Seit Jahren hat sich die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) auf Zugangswegen und Arbeitsplätzen auf Freileitungen bewährt.

Absturzunfälle waren insbesondere dann zu beklagen, wenn die Sicherungssysteme bei der Verwendung von PSAgA zu wechseln waren (z. B. beim Übersteigen vom Mastschaft auf die Traverse) und ein ununterbrochener Schutz gegen Absturz nicht gewährleistet war. Ebenfalls ist festzustellen, dass in seltenen Ausnahmefällen trotz vorhandener und angelegter PSAgA diese von den Versicherten nicht konsequent benutzt wurden. Den betroffenen Betrieben der Energieversorgung und Leitungsbauunternehmen ist ein Lob auszusprechen. Gefährdungsbeurteilungen für das Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen liegen umfangreich vor. Moderne, dem Einsatzzweck angepasste PSAgA kommt zum Einsatz und die Beschäftigten werden wiederkehrend qualifiziert und unterwiesen.

Ausnahmen vom Schutz 
sind nicht zulässig!

Bereits die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“ [1] hatte zwingend die Verwendung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz für alle Besteige- und Arbeitsvorgänge, für alle Personen, bei jeder Witterungslage und für beliebige Randbedingungen eingefordert. Seit Juli 2018 erhebt die TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ [2] die generelle Anforderung zum Schutz gegen Absturz. Auch weiterhin stellen PSAgA nicht die Ideallösung zum Schutz gegen Absturz dar. Selbstverständlich bieten bauseitige Lösungen, z. B. Geländer, einen umfassenderen und selbsttätig wirksamen Schutz, sind an Freileitungen jedoch bis auf wenige Ausnahmen nicht zu realisieren. PSAgA-Anwendungen stellen somit weiterhin für die betriebliche Praxis an Freileitungen sinnvoll verwendbare Schutzkonzepte dar.

Sicherungsmethoden 
zum Besteigen

Die bewährten Sicherungsmethoden mit PSAgA haben sich aktuell nicht grundlegend verändert, wurden z. T. jedoch im Detail optimiert:
  • Y-Seil-Methode;
  • Schlaufenmethode;
  • Sicherheitssteigbolzen;
  • feste Führungen an Steigbolzen und Steigleitern.
Nach wie vor ermöglicht der Einsatz eines zweisträngigen Verbindungsmittels mit Falldämpfern und Rohrhaken in Verbindung mit einem Auffanggurt (Y-Seil-Methode) vielfältige Möglichkeiten für ein gesichertes Besteigen von und Arbeiten auf Masten. Die Methode erfordert ein kontinuierliches Versetzen der Rohrhaken – gleichzeitig muss stets ein Haken mit einem Bauteil des Mastes verbunden sein. Die Schlaufenmethode zielt auf ein gesichertes Besteigen durch die erstbesteigende Person ab und ermöglicht in Folge die gesicherte Benutzung des Zugangsweges durch weitere Beschäftigte. In Abhängigkeit der Masthöhe sind zahlreiche Schlaufen als Zwischensicherungen zu setzen – der zu transportierende PSAgA-Ausrüstungsumfang ist erheblich. Die Schlaufenmethode bietet die Möglichkeit zur durchgängigen Sicherung auch im Bereich der Traversen. Gittermaste sind i.d.R. an zwei Eckstielen mit Steigbolzen ausgestattet. Diese ermöglichen lediglich die ergonomisch vertretbare Besteigbarkeit des Mastes, stellen jedoch keineswegs einen Schutz gegen Absturz dar. Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung (Sicherheitssteig-bolzen) weisen eine Windung zum Einfädeln eines Sicherungsseils auf und ermöglichen somit die Nutzung zahlreicher Zwischenanschlagpunkte. Wie bei der Schlaufenmethode ist ergänzend das gesicherte Besteigen der Maste durch weitere Personen möglich. Sicherheitssteigbolzen im System eines „Seillifts“ ermöglichen den Zugriff auf ein Sicherungsseil bereits am Mastfuß. Durch zwei parallellaufende Sicherheitssteigbolzen wird ein Vorseil vom Mastfuß bis zur gewünschten Position am Mastschaft geführt. Dabei verläuft das Seil durch die erste Steigbolzenanordnung bis zu einem Umlenkpunkt, an dem es durch die zweite Bolzenanordnung zurückgeführt wird. Das am Mast verbleibende Vorseil ermöglicht ein Einziehen eines Sicherungsseils über den Umlenkpunkt am Mastschaft. Hierdurch steht bereits vor dem Besteigen des Mastes ein Sicherungsseil zur Verfügung, das mit mitlaufenden Auffanggeräten allen Monteuren, auch dem Erstbesteigenden, einen durch PSAgA gesicherten Zugangsweg am Mast bereitstellt. Feste Führungen an Steigbolzengängen und an Steigleitern stellen eine Kombination der PSAgA-Verwendung unter Rückgriff auf bauseitig vorhandene Sicherungselemente dar. Bei festen Führungen kann es sich um Steigschutzschienen oder verspannte Stahlseile handeln. Beide Varianten bieten den Vorteil des unmittelbaren PSAgA-Einsatzes ohne zusätzlichen Aufbauaufwand. Autor: R. Lux Literatur: [1] DGUV Information 203-047 (bisher: BGI/GUV-I 5148) Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen, Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); Januar 2011. [2] TRBS 2121 Technische Regeln für Betriebssicherheit; Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen; Ausgabe: Juli 2018 GMBl 2018 S. 741 [Nr. 39/40]. Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.