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USV wird nicht vom Netz/von der Stromversorgung unterstützt (weil abgeschaltet oder unterbrochen); Fehlerstrom kann weder durch die Sicherung noch durch die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) abgeschaltet werden (Quelle: Hoermann; ep)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Sekundärseitiger Schutz bei USV-Anlagen

15.09.2022

Es ist erstaunlich, dass selbst potente Hersteller sich ein wenig aus der Verantwortung stehlen, wenn es darum geht, ganz „normale“ Anforderungen und schon gar nicht spezifische Anforderungen für ihre Produkte zu definieren.

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Fakt ist jedoch, dass auch bei einer USV sowohl der Schutz bei Überlast und der Schutz bei Kurzschluss als auch der Fehlerschutz berücksichtigt werden müssen. Den ep erreichte hierzu eine Leseranfrage [1], deren Antwort an dieser Stelle vertieft wird.

Normative Festlegungen hierzu sind z. Zt. in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) noch ausgesprochen gering. Das einzige was es zu diesem Thema – neben den von mir angeführten allgemeinen Hinweisen – seitens der DKE gibt, ist der Beitrag „Prüfen des Schutzes gegen elektrischen Schlag bei Einsatz von Frequenzumrichtern und USV-Anlagen“ [2], welcher auf dke.de unter Arbeitsfelder heruntergeladen werden kann

Richtig hilfreich ist dieser Beitrag aber auch nicht. Auch die spärlichen Aussagen in den Normen DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [3], DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) [4] und in der VDE-AR-N 4100 [5] sind wenig hilfreich, siehe auch den nachfolgenden wichtigen Hinweis.

Wichtiger Hinweis. Bei den nachfolgenden Ausführungen habe ich nicht die Varianten berücksichtigt, bei denen es im Zwischenkreis (Puffer) einen Mittelpunkt gibt, welcher mit dem Neutralleiter des Versorgungsnetzes verbunden werden soll, um über diesen „Umweg“ ein geerdetes System beim Pufferbetrieb zu erhalten. Durch diese „Erdung“ könnte der Fehlerstrom zum Puffer zurückfliesen.

Leider gibt es diesbezüglich noch Differenzen zwischen Abschnitt 551.4.3.2 von DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) [4], wo festgelegt ist, dass der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung nicht von der Erdverbindung des Verteilungsnetzes abhängig sein darf, was durch die Verbindung mit dem Neutralleiter, der beim Netzbetreiber geerdet ist, der Fall wäre. Außerdem ist im Abschnitt 444.4.7 von DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [3] eine allpolige Umschalteinrichtung gefordert, die auch den Neutralleiter mit abschaltet, Diese Vorgaben widersprechen wiederum den Vorgaben von Abschnitt 10.4.3.2 von VDE-AR-N 4100 [5], wo von der 4-poligen Umschaltung gewarnt wird. Einen solchen Hinweis gibt es auch im Abschnitt 4.101.2 der Produktnorm DIN EN 62040-1 (VDE 0558-510) [6].


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