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(Bild: perdita/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Schutztrennung anstelle von RCDs

30.06.2020

Wie werden Winkelschleifer (SKII) betrieben? Wie genau sieht dabei der Einsatz von Trenntransformatoren mit Isolationsüberwachung aus?

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Frage:

Wir betreuen eine metallverarbeitende Firma, die auch über zwei Arbeitsplätze verfügt, an denen mit Winkelschleifern verschiedene Metallteile bearbeitet werden. An diesen Arbeitsplätzen fällt relativ viel Schleifstaub an. Obwohl die Winkelschleifer täglich gereinigt werden und wir Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von 10 mA eingesetzt haben, berichten die Mitarbeiter von gelegentlich auftretenden elektrischen Durchströmungen. Von unserer Firma wird nun der Einsatz von je einem Trenntransformator mit Isolationsüberwachung pro Arbeitsplatz vorgeschlagen. Hierzu gibt es noch folgende Fragen: 1. Ist es möglich, zwei Winkelschleifer (SKII) zugleich an einem Trenntransformator zu betreiben? Laut Normen müssten hier die Gehäuse der Betriebsmittel mit einem isoliert aufgebauten Potentialausgleich verbunden werden. Trifft dies auch für Betriebsmittel der Schutzklasse II zu, wenn das Betriebsmittel berührbare elektrisch leitfähige Teile aufweist? Sind für den Anschluss der Winkelschleifer spezielle Steckdosen vorzusehen oder reicht es aus, die Steckdosen entsprechend zu beschriften und die Mitarbeiter zu unterweisen? Ist es zulässig, auf der Sekundärseite des Trenntransformators einen Fehlerstromschutzschalter einzusetzen?

Antwort:

Bei dieser Anfrage handelt es sich um das Betreiben bzw. um das Verwenden elektrischer Verbrauchsmittel. Das Betreiben/Verwenden elektrischer Verbrauchsmittel ist üblicherweise nicht Gegenstand von VDE-Bestimmungen. Wenige Ausnahmen betreffen die Anforderungen für wiederkehrende Prüfungen und zum Teil auch die Anforderungen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen. Für das Betreiben/Verwenden elektrischer Betriebsmittel in gewerblichen Bereichen – so wie es bei dieser Anfrage zutreffend ist – sind in erster Linie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zutreffend.

Hierfür wäre z. B. die DGUV Information 203-005 [1] zu betrachten. Nach dieser DGUV Information wird für Betriebsmittel entsprechend ihren Einsatzgebieten die Kategorie 1 (K1) bzw. Kategorie 2 (K2) gefordert. Im Anwendungsfall des Anfragenden wäre K2 zutreffend, was gegebenenfalls zu überprüfen wäre. Anforderungen, bezüglich einer Reduzierung der leitfähigen Stäube innerhalb elektrischer Werkzeugmaschinen, ergeben sich aber aus K2 nicht.


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