Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Schutzbereich eines Waschbeckens
Gibt es für Waschbecken einen definierten Schutzbereich? Was gilt für diesen Bereich?
Frage:
Wie ist der Schutzbereich zu einem Waschbecken in Räumen mit Dusche oder Badewanne definiert?
Antwort:
Vorweg: Wenn es in den Normen negative Forderungen nicht gibt, dann muss auch nichts Zusätzliches beachtet werden.
Fakt ist, dass in DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1], die „Schutzbereiche“ nur für die Wannen (Bade- und Duschwannen), sowie für bodengleiche Duschen festgelegt sind, da in diesen Bereichen, aufgrund der Verringerung des elektrischen Widerstands des menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit Erdpotential die Wirkung eines elektrischen Schlags größer ist, als außerhalb des Bereiches, in dem der Mensch nicht mehr direkt und vollständig mit Wasser bedeckt sein wird.
Bei einem Waschbecken kann man davon ausgehen, dass der Mensch nicht vollständig mit Wasser benetzt ist, sodass eine Gefährdung nicht zu erwarten ist. Somit gibt es an, um und unter Waschbecken keine Einschränkung bezüglich der Errichtung elektrischer Betriebsmittel, sodass auch im übertriebenen Sinne, direkt neben dem Wasserhahn eine Steckdose errichtet werden dürfte.
In solchen Fällen ist auch die Schutzart nicht vorgegeben, sondern es gilt, dass die Schutzart entsprechend der zu erwartenden Umgebungseinflüsse auszuwählen ist, dabei gilt aber mindestens die Mindestschutzart von IP20.
Befindet sich ein Waschbecken jedoch innerhalb der Schutzbereiche einer Wanne oder einer Dusche, dann sind die Anforderungen für den jeweiligen Schutzbereich zu berücksichtigen.