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Maschinen- und Anlagentechnik

Produktsicherheit: Gefährliche Stoffe im Maschinen- und Anlagenbau

RoHS gilt jetzt auch für industrielle Anwendungen

18.08.2017

Mit der RoHS-Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, schädliche Stoffe für Menschen und Umwelt einzudämmen. Im Juli 2017 ist die Ausnahmeregelung für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 9 abgelaufen. Wir zeigen, was Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau jetzt beachten müssen.

Ziel der RoHS-Richtlinie

Durch die RoHS-Richtlinie (RoHS: Restriction of Hazardous Substances, deutsch: Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe) sollen problematische Bestandteile vollständig aus Elektro- und Elektronikgeräten verbannt werden. Dazu zählen z. B. verbleite Verlötungen in elektronischen Bauteilen und Flammhemmer in Kabelisolationen. Außerdem soll die Einführung möglichst gleichwertiger Ersatzprodukte gefördert werden. Auch die verwendeten elektrischen Bauelemente und Komponenten müssen frei von problematischen Stoffen sein. Allerdings musste man feststellen, dass z. B. Blei und Cadmium nicht ohne weiteres ersetzt werden können. Deshalb wurden für bestimmte Bereiche Ausnahmen gestattet. Am 22. Juli 2017 ist die RoHS-Ausnahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 9 (industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente) abgelaufen. Wir zeigen, wie Produzenten für ihre Produkte Rechtssicherheit herstellen können.

CE-Kennzeichnung jetzt zwingend notwendig

Seit Juli 2017 müssen die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung erfüllt werden. Hersteller sind verpflichtet alle dazu erforderlichen Dokumente – auch die technische Dokumentation – zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen aufzubewahren. Für die entsprechenden Produkte ist jetzt eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Dafür müssen die Vorgaben der RoHS II erfüllt werden. Vor allen Dingen müssen die Grenzwerte für die unterschiedlichen Stoffgruppen eingehalten werden. Die Richtlinie gilt zusätzlich zur Maschinenrichtlinie.

Wen betrifft die RoHS-Richtlinie?

Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte importieren oder innerhalb der EU vertreiben, sind durch die Richtlinien direkt betroffen, da sie verpflichtet sind, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten.

Neuregelung trifft Maschinen- und Anlagenbau

Unter anderem sind folgende Produkte davon betroffen, sofern sie in einer industriellen Anwendung verbaut sind oder industriell eingesetzt werden:
  • Rauchmelder
  • Thermostate
  • Bewegungsmelder
  • Thermometer
  • pH-Messgeräte
  • Medienpulte
  • Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln

Welche Grenzwerte müssen eingehalten werden?

Einige der in der Elektrotechnik verwendeten Substanzen gelten als umweltgefährdend. Einerseits wirken sie ab einer bestimmten Menge toxisch, andererseits können sie von der Umwelt nicht oder nur schlecht abgebaut werden. Durch die RoHS-Richtlinien soll der Eintrag dieser Substanzen in die Umwelt minimiert werden. Deshalb müssen die folgenden Grenzwerte eingehalten werden:
  • Blei: 0,1%
  • Cadmium: 0,01%
  • Chrom (VI): 0,1%
  • Quecksilber: 0,1%
  • bromierte Flammschutzmittel (PBB und PBDE): 0,1%
Die Grenzwerte beziehen sich immer auf das homogene Material, das heißt, sie gelten beispielsweise auch für Beschichtungen.

Risikobeurteilung von Bauteilen

Jedes Bauteil muss jetzt einer Risikobeurteilung auf bedenkliche Substanzen unterzogen werden. Da diese Beurteilung für viele Unternehmen eine erhebliche Herausforderung darstellt, sollten die Lieferantenprodukte mit einem Fragenkatalog geprüft werden:
  • Welche Bauteile/Materialien liegen in Materialrisikobereichen?
  • In welchen Produkten werden wahrscheinlich Stoffe verwendet, die in dieser Anwendung als Anwendungsexoten bezeichnet werden können?
  • Wie komplex ist das Bauteil – wie hoch ist seine technische Beanspruchung?
  • Welche Relevanz hat das Einzelbauteil/Material in Bezug auf das Fertigprodukt?
Zusätzlich sollte zur Produktbewertung auch eine Lieferantenbewertung stattfinden:
  • Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Lieferanten
  • Vertragliche Vereinbarung mit dem Lieferanten
  • Anfrage der artikelbezogenen Material Compliance beim Lieferanten
  • Risikoanalyse für fehlende Artikel
  • Absicherung Risikoartikel über Analytik
Hersteller sollten jetzt also dringend prüfen, ob die Einhaltung der RoHS-Vorgaben bereits rechtsverbindlich mit den Lieferanten vereinbart wurde.

Ausblick

Ab 22. Juli 2019 wird auch die Ausnahme gemäß Kategorie 11 aufgehoben. Sie betrifft alle Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind.

Expertenrat

Manche Produkte sind weiterhin von RoHS ausgenommen, da zahlreiche produktspezifische und stoffspezifische Ausnahmen weiter gelten. In Zweifelsfällen raten z. B. die Experten der Dekra, einen Fachmann hinzuzuziehen, um die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelungen zu prüfen. Die Dekra bietet seit über zehn Jahren Unterstützung bei der Umsetzung der RoHS-Richtlinie durch Beratung und Laboranalytik. Kontakte für fachliche Rückfragen:
Dekra Assurance Services, Jochen Dettke, Tel. 0711 7861-2703
Dekra Labor für Umwelt- und Produktanalytik, Martti Haas, Tel. 0711 7861-2296, testlab@dekra.com

Autor
Name: Lana Geißler