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Elektrotechnik
2. Tagung "Multimedia-Vernetzung in Büro und Heim"
ep7/2006, 1 Seite
strumente) gilt die RoHS-Richtlinie derzeit ebenfalls nicht. Die EU-Kommission hat zu den hierunter fallenden Produkten Untersuchungen in Auftrag gegeben. Weiterhin greift die Richtlinie nicht bei Ersatzteilen von Produkten oder bei der Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in Verkehr gebracht werden. Sondervorschriften gelten auch für Batterien. Deren Schadstoffgehalt und die Zulässigkeit des Einbaus in Geräte richten sich nach der europäischen Batterierichtlinie bzw. den nationalen Vorschriften, wie der deutschen Batterieverordnung. Erst-Inverkehrbringen Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. März 2005, ist ein Hersteller im Sinne dieses Gesetzes jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig: 1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt, 2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder 3. Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt. Die EU-Kommission formuliert ihre Sichtweise in einem so genannten FAQ-Papier. Dies ist zu finden auf der Website www.altgeraete.org unter „Anwendungsbereich, Abschnitt 2.1.: What does `put on the market' mean?“ und sieht ebenfalls den Übergang vom Hersteller an die erste Handelsstufe als das erstmalige Inverkehrbringen an. Das heißt, Geräte, die vor dem 01. Juli 2006 vom Handel erworben wurden, dürfen somit auch weiterhin ohne Einschränkungen verkauft werden. Die oben genannte Webseite enthält neben dem FAQ-Papier aktuelle Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur RoHS-Richtlinie. C. Mrosk Aktuelle Entwicklungen Netzanbieter und Hersteller informierten in 15 Fachvorträgen die 95 Teilnehmern und 17 Aussteller der zweiten Fachtagung für Multimedia-Vernetzung. Normung. Für eine normgerechte Multimediavernetzung in Gebäuden ist DIN EN 50173-4 zu berücksichtigen. Diese sieht für Wohngebäude eine sternförmige und damit strukturierte Verkabelung vor. Gleichzeitig beschreibt sie die Anforderungen an die Anschlüsse für multimediale Endgeräte. Viele Hersteller bieten bereits entsprechende Komponenten an. Im Zusammenhang mit Sprache, Video und Dateiübertragung hat sich in der Fachwelt der Begriff „Triple Play“ durchgesetzt. Multimediafeld. Mit dem Einsetzen einer strukturierten Verkabelung in Wohngebäuden wird die Notwendigkeit einer zentralen Verteilung der multimedialen Dienste erforderlich. Auch hierzu wurden im Rahmen der Fachtagung verschiedene Varianten angesprochen, die u. a. die Integration eines Multimediafeldes in ein bestehendes Zählerschranksystem berücksichtigt. Technologien. Der Markt bietet mittlerweile vielseitige Installationsprogramme mit entsprechenden Leitungen die z. B. Koax-Komponenten und Twisted-Pair-Komponenten vereinen, sowie Systeme, die völlig ohne Koax-Komponenten in der Lage sind, z. B. Sat-ZF-Signale über eine Twisted-Pair-Leitung zu übertragen. Daten-Protokoll. Der Trend in den öffentlichen Netzen geht eindeutig - wie in den lokalen Netzwerken - in Richtung des TCP/IP-Protokolls. Tendenziell ist damit mittelfristig zu erwarten, dass bisher noch an Gebäude herangeführte Dienste wie Telekommunikation, Internet und auch Videodienste auf ein einheitliches Ethernet-basierendes System zusammengeführt in das Haus gebracht werden (Bild ). Fehlende Infrastruktur Trotz vieler Innovationen im Bereich der Multimediavernetzung bleibt die Herausforderung, dass die notwendige Infrastruktur in zahlreichen bestehenden Gebäuden nicht verfügbar ist. In modernen Gebäuden sollten multimediale Dienste möglichst in allen Räumen verfügbar sein. In diesem Zusammenhang geht von dieser Fachtagung auch ein eindeutiges Votum in Richtung der Handwerksunternehmen aus, dass hier die dringende Notwendigkeit besteht, die Multimediavernetzung aktiv zu verkaufen. Die Kundenberatung muss dieses Thema zukünftig berücksichtigen. Zielgruppe ältere Menschen Der Nutzen einer Multimediavernetzung konnte mit Blick auf das Wohnen älterer Menschen besonders deutlich dargestellt werden. Die demografische Entwicklung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland lässt ein Mindestmaß an intelligenter Haustechnik sinnvoll erscheinen. Für elektro- und informationstechnische Fachbetriebe können aus dieser Thematik neue Geschäftsfelder entstehen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hätte sich der Veranstalter deutlich mehr Teilnehmer aus dem Bereich des Handwerks gewünscht. R. Holtz Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 7 523 BRANCHE AKTUELL 2. Tagung „Multimedia-Vernetzung in Büro und Heim“ Standard ist TCP/IP Schwerpunktmäßig ging es am 11. Mai an der bfe in Oldenburg um die künftigen Voraussetzungen an die Infrastruktur in Gebäuden. Als besondere Herausforderung stellte sich die Zusammenführung unterschiedlicher Dienste und Medien auf ein einheitliches Kommunikationsmedium heraus. TCP/IP-Protokoll verbindet unterschiedliche Systeme im Gebäude und bildet ein durchgängiges Netz auch in Richtung öffentlicher Netze EP0706-512-523 20.06.2006 14:34 Uhr Seite 523
Autor
- R. Holtz
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