Seit 1. Juli 2006 ist es soweit: Neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen bestimmte Stoffe nicht mehr oder nur eingeschränkt enthalten. Die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) schreibt die Einhaltung der Forderungen seit Monatsbeginn zwingend vor. Doch ab wann gelten entsprechende Geräte als „neu in Verkehr gebracht“? Was passiert mit Geräten im Lager, die die Forderungen der Richtlinie noch nicht erfüllen?