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Messen und Prüfen | Elektrotechnik

RoHS-Richtlinie in Kraft getreten

ep7/2006, 2 Seiten

Seit 1. Juli 2006 ist es soweit: Neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen bestimmte Stoffe nicht mehr oder nur eingeschränkt enthalten. Die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) schreibt die Einhaltung der Forderungen seit Monatsbeginn zwingend vor. Doch ab wann gelten entsprechende Geräte als „neu in Verkehr gebracht“? Was passiert mit Geräten im Lager, die die Forderungen der Richtlinie noch nicht erfüllen?


Geltungsbereich Nach der RoHS-Richtlinie und dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro G) dürfen ab 1. Juli 2006 keine elektrischen oder elektronischen Geräte mehr in den Verkehr gebracht werden, die Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und/oder bromierte Flammschutzmittel (PBB, PBDE) enthalten. Hersteller und Handel sind dazu verpflichtet, die Schadstofffreiheit dieser Produkte zu gewährleisten. Die Richtlinie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, das heißt: · für Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen und · für Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder. Die Geräte müssen für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 V bzw. Gleichspannung von höchstens 1500 V ausgelegt sein und unter folgende, im Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) genannten, Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 fallen. Dies sind nach: · Kategorie 1: Haushaltsgroßgerä- · Kategorie 2: Haushaltskleingeräte · Kategorie 3: IT- und Telekommunikationsgeräte · Kategorie 4: Geräte der Unterhaltungselektronik · Kategorie 5: Beleuchtungskörper · Kategorie 6: Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester Großwerkzeuge · Kategorie 7: Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte und · Kategorie 10: Automatische Ausgabegeräte Außerdem gilt die Richtlinie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten. Ausnahmen Dieses Gesetz gilt nicht für Elektro-und Elektronikgeräte, die der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dienen oder eigens für militärische Zwecke bestimmt sind. Für die Kategorien 8 (Medizinische Geräte, mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte) und 9 (Überwachungs- und Kontrollin-Obermeisterkonferenz Eines der Themen bei der Obermeisterkonferenz war die erschwerte finanzielle Situation der Innungen. Sie resultiere daraus, dass sich die gesamtwirtschaftliche Lage zwar stabilisiert habe, jedoch auf niedrigem Niveau. So sei das Innungsbudget bei gleichen Fixkosten aufgrund der fallenden Lohnsummen gesunken, da sich die Innungsbeiträge aus einem Grundbeitrag und einem lohnsummenabhängigen Zusatzbeitrag zusammensetzen. Ebenfalls thematisiert wurde die relativ schlechte Ausbildungssituation. Zudem wurde das Problem der Nachwuchswerbung für die Innung angesprochen. Junge Kollegen müssten vermehrt in Ehrenämter eingebunden werden. Dies sei z. B. durch gezielte Schulungen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten erreichbar. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung zeigte, dass der Großteil der Mitglieder im Bereich Internet- und Multimediaanwendungen zu schlecht aufgestellt ist. Ähnliches gelte für den Bereich Wärmepumpe. Hier lägen Potentiale für die Zukunftssicherung im elektrotechnischen Handwerk. Bei der Versammlung wurde auch der neue Vorstand des LIV Berlin-Brandenburg gewählt (Bild ). Fachtagung Martina Koepp (GGT mb H) ging auf die Bedeutung der über 50-jährigen, als wichtige und kaufkräftige Kundengruppe, ein. Stichwort war hierbei das Komfortwohnen, ein Bereich, der zwar beratungsintensiv aber auch lukrativ sei. Hans-Joachim Slischka erläuterte wichtige Punkte der DIN VDE 0100-560 „Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke“ und der DIN VDE 0100-718 „Elektrische Anlagen für Menschenansammlungen“. Hierbei appellierte er an ausführende Betriebe, in der DIN VDE 0100-700 nachzuschlagen, ob besondere zusätzliche Anforderungen gelten. Mike Neukirch (Kaufel Gmb H & Co. KG) sprach über Neuerungen bei der DIN VDE 0108-100 „Notbeleuchtung“. Dazu gehörten veränderte Anforderungen für Anti-Panik-Bereiche, Systemintegrität sowie für Wartung, Prüfung und Prüfbuch. Ergänzend stellte Francoise Galpin (Permalight AG) ein normgerechtes, langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem vor, das eine Ergänzung zur elektrischen Sicherheit darstellt. Es besteht aus aufklebbaren Sicherheitsmarkierungen, die bis zu 35 Stunden nachleuchten. Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 7 522 BRANCHE AKTUELL RoHS-Richtlinie in Kraft getreten Seit 1. Juli 2006 ist es soweit: Neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen bestimmte Stoffe nicht mehr oder nur eingeschränkt enthalten. Die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) schreibt die Einhaltung der Forderungen seit Monatsbeginn zwingend vor. Doch ab wann gelten entsprechende Geräte als „neu in Verkehr gebracht“? Was passiert mit Geräten im Lager, die die Forderungen der Richtlinie noch nicht erfüllen? Leitfaden zu WEEE und RoHS Zur Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe (RoHS) hat der europäische Verband der Elektroindustrie (Orgalime) einen Leitfaden erarbeitet. Dieser „Guide to Understanding the Scope of WEEE and RoHS“ in englischer Sprache enthält neben Entscheidungsbäumen, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Kriterien führen, viele illustrierte Beispiele. Die Informationsschrift ist auch als Download im pdf-format erhältlich und kann nach einer Registrierung von der Internetseite publications.orgalime.org geladen werden. Sollten sich Aktualisierungen ergeben, werden diese auf der Orgalime-Seite www.orgalime.org angekündigt. Die Bezieher der elektronischen Version werden automatisch informiert. Die gedruckte Fassung kann bestellt werden bei der ZVEI-Services Gmb H, Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main, E-Mail: zsg@zvei.org. Der Preis für ZVEI-Mitglieder beträgt 25 Euro, für Nichtmitglieder 35 Euro zzgl. Versandkosten und MWSt. 16. Jahrestagung des LIV Berlin-Brandenburg Nachwuchs fördern und Zukunft sichern Am 18. und 19. Mai tagten die Mitglieder des Landesinnungsverbands in Brandenburg an der Havel. Neben Fachvorträgen und der Wahl neuer Obermeister, standen Diskussionen zur wirtschaftlichen Situation der Innung sowie auch zu Wegen in die Zukunft im Mittelpunkt der Veranstaltung. LIV-Vorstand v. L. H. J. Meier, B. Vorwerk, W. Gutschmidt, C. Joschko, D. Deutschmann, H. Junker (nicht im Bild J. Rose) EP0706-512-523 20.06.2006 14:34 Uhr Seite 522 strumente) gilt die RoHS-Richtlinie derzeit ebenfalls nicht. Die EU-Kommission hat zu den hierunter fallenden Produkten Untersuchungen in Auftrag gegeben. Weiterhin greift die Richtlinie nicht bei Ersatzteilen von Produkten oder bei der Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in Verkehr gebracht werden. Sondervorschriften gelten auch für Batterien. Deren Schadstoffgehalt und die Zulässigkeit des Einbaus in Geräte richten sich nach der europäischen Batterierichtlinie bzw. den nationalen Vorschriften, wie der deutschen Batterieverordnung. Erst-Inverkehrbringen Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. März 2005, ist ein Hersteller im Sinne dieses Gesetzes jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig: 1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt, 2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder 3. Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt. Die EU-Kommission formuliert ihre Sichtweise in einem so genannten FAQ-Papier. Dies ist zu finden auf der Website www.altgeraete.org unter „Anwendungsbereich, Abschnitt 2.1.: What does `put on the market' mean?“ und sieht ebenfalls den Übergang vom Hersteller an die erste Handelsstufe als das erstmalige Inverkehrbringen an. Das heißt, Geräte, die vor dem 01. Juli 2006 vom Handel erworben wurden, dürfen somit auch weiterhin ohne Einschränkungen verkauft werden. Die oben genannte Webseite enthält neben dem FAQ-Papier aktuelle Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur RoHS-Richtlinie. C. Mrosk Aktuelle Entwicklungen Netzanbieter und Hersteller informierten in 15 Fachvorträgen die 95 Teilnehmern und 17 Aussteller der zweiten Fachtagung für Multimedia-Vernetzung. Normung. Für eine normgerechte Multimediavernetzung in Gebäuden ist DIN EN 50173-4 zu berücksichtigen. Diese sieht für Wohngebäude eine sternförmige und damit strukturierte Verkabelung vor. Gleichzeitig beschreibt sie die Anforderungen an die Anschlüsse für multimediale Endgeräte. Viele Hersteller bieten bereits entsprechende Komponenten an. Im Zusammenhang mit Sprache, Video und Dateiübertragung hat sich in der Fachwelt der Begriff „Triple Play“ durchgesetzt. Multimediafeld. Mit dem Einsetzen einer strukturierten Verkabelung in Wohngebäuden wird die Notwendigkeit einer zentralen Verteilung der multimedialen Dienste erforderlich. Auch hierzu wurden im Rahmen der Fachtagung verschiedene Varianten angesprochen, die u. a. die Integration eines Multimediafeldes in ein bestehendes Zählerschranksystem berücksichtigt. Technologien. Der Markt bietet mittlerweile vielseitige Installationsprogramme mit entsprechenden Leitungen die z. B. Koax-Komponenten und Twisted-Pair-Komponenten vereinen, sowie Systeme, die völlig ohne Koax-Komponenten in der Lage sind, z. B. Sat-ZF-Signale über eine Twisted-Pair-Leitung zu übertragen. Daten-Protokoll. Der Trend in den öffentlichen Netzen geht eindeutig - wie in den lokalen Netzwerken - in Richtung des TCP/IP-Protokolls. Tendenziell ist damit mittelfristig zu erwarten, dass bisher noch an Gebäude herangeführte Dienste wie Telekommunikation, Internet und auch Videodienste auf ein einheitliches Ethernet-basierendes System zusammengeführt in das Haus gebracht werden (Bild ). Fehlende Infrastruktur Trotz vieler Innovationen im Bereich der Multimediavernetzung bleibt die Herausforderung, dass die notwendige Infrastruktur in zahlreichen bestehenden Gebäuden nicht verfügbar ist. In modernen Gebäuden sollten multimediale Dienste möglichst in allen Räumen verfügbar sein. In diesem Zusammenhang geht von dieser Fachtagung auch ein eindeutiges Votum in Richtung der Handwerksunternehmen aus, dass hier die dringende Notwendigkeit besteht, die Multimediavernetzung aktiv zu verkaufen. Die Kundenberatung muss dieses Thema zukünftig berücksichtigen. Zielgruppe ältere Menschen Der Nutzen einer Multimediavernetzung konnte mit Blick auf das Wohnen älterer Menschen besonders deutlich dargestellt werden. Die demografische Entwicklung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland lässt ein Mindestmaß an intelligenter Haustechnik sinnvoll erscheinen. Für elektro- und informationstechnische Fachbetriebe können aus dieser Thematik neue Geschäftsfelder entstehen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hätte sich der Veranstalter deutlich mehr Teilnehmer aus dem Bereich des Handwerks gewünscht. R. Holtz Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 7 523 BRANCHE AKTUELL 2. Tagung „Multimedia-Vernetzung in Büro und Heim“ Standard ist TCP/IP Schwerpunktmäßig ging es am 11. Mai an der bfe in Oldenburg um die künftigen Voraussetzungen an die Infrastruktur in Gebäuden. Als besondere Herausforderung stellte sich die Zusammenführung unterschiedlicher Dienste und Medien auf ein einheitliches Kommunikationsmedium heraus. TCP/IP-Protokoll verbindet unterschiedliche Systeme im Gebäude und bildet ein durchgängiges Netz auch in Richtung öffentlicher Netze EP0706-512-523 20.06.2006 14:34 Uhr Seite 523

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