Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
(Rest-)Wandstärken gemäß Normen
Gibt es für Hohlwandverteiler Normen oder Richtlinien, die eine Mindestwandstärke festlegen?
Frage: Ist für den Einsatz von HW-Kleinverteilern eine Mindest-Wandstärke definiert und gibt es darüber hinaus eine Forderung nach Verstärkung der Wand, wenn sich rückseitig das Bad befindet?
Antwort: Eine allgemein gültige Festlegung zur Mindestwandstärke und einer ggf. notwendigen Rest-Wandstärke bei der Errichtung von Hohlwandverteilern gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht. Hierbei handelt es sich allenfalls um ein Problem der Statik.
Nur im Bereich von Räumen mit Badewanne oder Dusche gibt es gewisse Einschränkungen. Diese Einschränkungen beziehen sich aber nur auf Kabel/Leitungen und auch auf Installationsgeräte. Aussagen zu Verteilern als solches, die als Betriebsmittel zu betrachten sind, gibt es aber nicht. Eine solche Festlegung würde ich persönlich auch nicht für notwendig erachten, da das Schutzziel „Anbohren“, anders als bei nicht sichtbaren (weil unter Putz) verlegten Kabel/Leitungen auf einfache Weise durch Sichtkontrolle erreicht werden kann. Ein Fehlverhalten durch einen elektrotechnischen Laien kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, aber der kann ja auch an jeder anderen beliebigen Stelle ein Kabel/eine Leitung anbohren. Selbst wenn er den Verteiler anbohren sollte, wird sich eine Gefährdung, die nicht erkannt werden würde, kaum ergeben.
Forderungen nach Mindestwandstärken/Restwandstärken im Bereich von Räumen mit Badewanne oder Dusche.
Installationsgeräte: Nach Abschnitt 701.512.4 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] gilt, dass bei Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen/Installationsdosen), die auf der Rückseite von Wänden errichtet werden, die einen Raum mit Badewanne oder Dusche begrenzen, eine Restwanddicke von 6 cm zum Raum mit Badewanne oder Dusche erhalten bleiben muss. Das gilt, durch den Bezug auf Abschnitt 701.512.3 b) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1], auch in den Fällen, in denen die relevanten Stromkreise mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt werden.
Hinweis: Ob das wirklich so gewollt war, möchte ich bezweifeln, da es für Kabel/Leitungen im Abschnitt 701.512.3 c) DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] eine Ausnahme gibt, die sich aber nur auf Kabel/Leitungen bezieht, siehe nachfolgende Hinweise.