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Notruf am Krankenbett (Foto: Jenny Sturm/stock.adobe.com)
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Normen und Vorschriften

Alarmanlagen – Personen-Hilferufanlagen – Teil 2: Auslösegeräte DIN EN 50134-2 (VDE 0830-4-2) 2018-07

05.04.2019

Die Norm DIN EN 50134-2 (VDE 0830-4-2) 2018-07 legt Anforderungen an Auslösegeräte einer Personen-Hilferufanlage fest.

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Eine Personen-Hilferufanlage stellt über 24 Stunden hinweg Einrichtungen für die Alarmauslösung, Identifizierung, Signalübertragung, den Alarmempfang, die Ereignisprotokollierung und die 2-Wege-Sprachkommunikation zur Verfügung, um Personen, die als hilfebedürftig gelten, zu beruhigen und ihnen Hilfe zu leisten.

Eine Hilferufanlage findet man beispielsweise in den WC-Anlagen in Krankenhäusern, um im Notfall auf sich aufmerksam zu machen. Weiterhin betrachtet dieses Regelwerk Mindestanforderungen, damit Auslösegeräte auch von hilfebedürftigen Personen zu erreichen sind.

Gegenüber der älteren Vorgängernorm sind nun einige Definitionen aktualisiert und erweitert. Das Normungsgremium hat die Bereiche Normative Verweisungen und den Anwendungsbereich angepasst und erweitert.

Um eine reibungslose Funktion der Personen-Hilferufanlage zu gewährleisten, hat man folgende Mindestanforderungen zu beachten:

  • Bei gleichzeitiger Betätigung mehrerer Auslösegeräte dürfen die unterschiedlichen Signale zu keiner Unterbrechung des Alarms führen.
  • Das Auslösesignal ist entsprechend zu verschlüsseln. Durch die verschiedenen Verschlüsselungscodes kann die Anlage unterscheiden, von welchem Raum oder Gebäude die Auslösung erfolgt.
  • Für Auslösesignale, die mit einer drahtlosen Verbindung übertragen werden, ist ein Identifizierungscode vorzusehen. Dies soll verhindern, dass es bei benachbarten Anlagen zu einer Fehlauslösung kommt.
  • Bei drahtloser Verbindung ist mindestens alle 24 Stunden ein Auslösesignal zu erzeugen. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass Auslösegeräte immer funktionieren und ein Defekt erkannt wird.

Auslösegeräte mit eingebauter Batterie


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