Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Querschnitt für den Potentialausgleich
Welcher Leitungs-Querschnitt ist für die Erdung eines Hochspannungsmotors nötig?
Frage:
Wir wollen einen Hochspannungsmotor als Antrieb für unsere hydraulische Drehzahlregelung verwenden. Die Komponenten werden auf einem gemeinsamen Stahlrahmen montiert und der Motor wird vorschriftsgemäß geerdet (PE). Der Motor mit 5 MW wird an 11 kV betrieben. Welchen Querschnitt muss ich für den Potentialausgleich vorsehen? (Motor zur Potentialausgleichschiene). Die Drehzahlregelung wird mit 25 mm2 an die Potentialausgleichschiene angeschlossen.
Antwort:
Für Hochspannungsbetriebsmittel und Anlagen ist in erster Linie DIN EN 50522 (VDE 0101-2)[1] zu berücksichtigen.
Entsprechend Abschnitt 7.3 von DIN EN 50522 (VDE 0101-2)[1] müssen alle berührbaren, nicht zum Betriebsstromkreis gehörenden Metallteile von elektrischen Betriebsmitteln (Körpern), die zur Hochspannungsanlage gehören, geerdet werden, d. h. über Erdungsleiter mit der Erdungsanlage verbunden werden.
Eine Erdung – oder wie vom Anfragenden angeführt ein Potentialausgleich – von Konstruktionsteilen wird im Allgemeinen nicht gefordert. Das schließt nicht aus, dass es angemessen sein kann, dass alle nicht zu den elektrischen Betriebsmitteln gehörenden Metallteile geerdet werden, z. B. wegen möglicher Lichtbögen zu solchen Teilen oder wegen mechanischer Fehler, kapazitiver und induktiver Kopplung. Diese Anforderungen dürften beim Anfragenden kaum zutreffend sein.