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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Qualifikation für Arbeiten an Brandmeldeanlagen

25.06.2024

Ist es zur Montage, Wartung und Instandhaltung von BMAs notwendig, eine elektrotechnische Ausbildung vorzuweisen?

Frage:
Welche Ausbildung oder fachliche Voraussetzungen muss ein(e) Monteur(in) besitzen, um entweder eine Brandmeldeanlage zu installieren, Fehler zu suchen oder Wartungen durchzuführen? Muss dieser/diese zwingend einen elektrotechnischen Beruf erlernt haben? Letztlich wird an elektrischen Anlagen gearbeitet.

Antwort:
Die erste Frage, die in diesem Zusammenhang geklärt werden muss, befasst sich damit, aufgrund welcher Forderung die Brandmeldeanlage (BMA) errichtet werden soll.

Eine Möglichkeit wäre, dass die BMA aufgrund einer Forderung des Versicherers vorgesehen werden muss und diese Forderung die Einhaltung von entsprechenden VdS-Richtlinien (z. B. VdS 3403 [1]) einschließt. In der Regel benötigt der Errichter (z. B. der hierfür beauftragte Handwerksbetrieb) dann eine VdS-Anerkennung als „VdS-anerkanntes Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA), Fachgebiet BMA“. Gelegentlich werden ähnliche Forderungen auch von Behörden erhoben.

In VdS 3403 [1] liest man im Abschnitt 1.1 folgende Anforderung: „Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) bietet Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA) ein Anerkennungsverfahren zum Nachweis ihrer Qualifikation an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben Errichterunternehmen, die in der Lage sind, alle im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen:

Teil dieser Anerkennung ist die Forderung an das Errichterunternehmen, eine verantwortliche Fachkraft zu benennen, die eine festgelegte fachliche Ausbildung vorweisen muss (mindestens Elektrofachkraft) und die zusätzliche Kenntnisse im Bereich der GMA (im konkreten Fall also im Bereich der Brandmeldeanlage) erworben hat. Letzteres ist nach VdS 3403 [1], Abschnitt 5.2.2 durch eine schriftliche Prüfung bei VdS Schadenverhütung nachzuweisen. Diese verantwortliche Fachkraft ist für die korrekte Planung und Errichtung zuständig und trägt hierfür auch die Verantwortung.

Außerdem muss das Errichterunternehmen nach VdS 3403 [1], Abschnitt 5.1.2.1 über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 [2] verfügen.

Diese VdS-Zertifizierung erfüllt zugleich die Anforderungen nach DIN 14675-2 [3]. Diese Norm verlangt ebenfalls eine entsprechende Anerkennung des Errichterbetriebs einschließlich der Forderung nach einer verantwortlichen Fachkraft und einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 [2].

Besteht lediglich die Forderung, dass die BMA nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und errichtet werden soll, so ist für eine BMA zwar keine VdS-Zertifizierung nach VdS 3403 [1] notwendig. Allerdings muss hier unterschieden werden, ob die BMA eine Aufschaltung an die örtliche Feuerwehr erhalten soll. Trifft dies zu, so sind die Anforderungen nach der zuvor schon erwähnten DIN 14675 zu beachten.

Autor: H. Schmolke

[1] VdS 3403:2019-12 (03) Richtlinien für die Anerkennung von Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen (GMA).

[2] DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen (ISO 9001:2015); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 9001:2015.

[3] DIN 14675-2:2020-01 Brandmeldeanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma.

[4] DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):2014-10 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.