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Wechselrichter einer PV-Anlage (Quelle: Fengel)
Regenerative/Alternative Energien | Photovoltaik

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Prüfung von Photovoltaik-Stromversorgungssystemen

01.02.2024

Während Errichter elektrischer Anlagen im Rahmen der Erstprüfung die Sicherheit und Konformität zu den Normen sowie Errichtungsbestimmungen nachweisen, obliegt der Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes dem Betreiber. Was bei elektrischen Anlagen für allgemeine Zwecke gang und gäbe ist, stellt bei PV-Anlagen hinsichtlich der Prüfung häufig neue Herausforderungen dar. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die besonderen Aspekte im Rahmen der Prüfung von PV-Stromversorgungssystemen.

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Häufig tangieren PV-Anlagen andere technische und bauliche Anlagen, sodass sich die Verantwortungsbereiche zwischen Gebäudeeigentümer, Mieter, Betreiber und den verschiedenen Gewerken oft nicht eindeutig abgrenzen lassen.

Erst- und Wiederholungsprüfungen

Erstprüfung

Elektrische Anlagen am Niederspannungsnetz fallen in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-Reihe. Der Anwendungsbereich umfasst elektrische Anlage mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung. Photovoltaikanlagen mit Nennspannungen innerhalb dieser Spannungsgrenzen fallen in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712) [1], wodurch PV-Stromversorgungssysteme als Anlagen besonderer Art einzustufen sind.

In den meisten Fällen erfolgt die Installation von PV-Stromversorgungssystemen nachträglich, sodass eine Erweiterung der bestehenden elektrischen Anlage vorliegt.

Nach DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100) Abs. 134.2 [2] sind zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Installation und der Übereinstimmung mit den zutreffenden Errichtungsbestimmungen elektrische Anlagen und darunter auch PV-Stromversorgungssysteme vor der Inbetriebnahme und nach jeder Wesentlichen Änderung zu prüfen.

Wird die Erstprüfung nicht, unvollständig oder fehlerhaft ausgeführt bzw. unzureichend dokumentiert, kann die sichere Errichtung nach den anerkannten Regeln der Technik nicht oder nur schwer belegt werden, wodurch für den Errichter gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 49 [3] die Vermutungswirkung im Fall strafrechtlicher Verfolgung entfällt.

Eine Erstprüfung umfasst alle Maßnahmen, mit denen die Übereinstimmung der elektrischen Anlage mit den Anforderungen der DIN VDE 0100-Reihe überprüft wird. Im Wesentlichen besteht eine Prüfung aus Besichtigen, Erproben und Messen. Hierzu gehört auch das Feststellen der korrekten Montage von Betriebsmitteln durch Ziehen, Drücken, Hören oder Riechen. Das Besichtigen dient bei Erstprüfungen dem Nachweis der korrekten Auswahl sowie der ordnungs- und bestimmungsgemäßen Errichtung der elektrischen Betriebsmittel. Das Messen dient im Wesentlichen dem Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

Autor: M. Fengel

Literatur

[1] DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme.

[2] DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe.

[3] Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1 970, 3621); zuletzt geändert Art. 84 G v. 10. 08. 2021 I 3436.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

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