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Schaltanlage (Foto: Thomas Haltinner/stock.adobe.com)
Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften

Leseranfrage

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

29.01.2019

Was muss beim Tausch oder einer Erneuerung von (veralteten) Schaltgeräten oder-anlagen beachtet werden?

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Frage: Mit der Norm DIN EN 61439 wurden einige Neuerungen eingeführt. Zum Beispiel die Abschaffung der Definition „Partiell typgeprüfte Schaltgerätekombination“ (PTSK).

Da nach DIN EN 61439 nur noch der Bauartnachweis existiert, kann ein Austausch einzelner Komponenten theoretisch nicht mehr erfolgen. Beim Defekt eines Schaltgerätes, dessen Baureihe nicht mehr verfügbar ist, ist ein Ersatz nach meinem Verständnis unmöglich, da in den meisten Fällen kein Bauartnachweis für das Nachfolgemodell mit der Bestandsanlage existiert. Das würde umgekehrt bedeuten, dass ein Anlagenbetreiber beispielsweise beim Defekt eines Leistungsschalters in der NSHV die komplette Schaltanlage austauschen müsste. Gibt es eine Möglichkeit, den beschriebenen Austausch veralteter Schaltgeräte vorzunehmen, ohne dass dabei der ursprüngliche Bauartnachweis erlischt? Ist es außerdem möglich in ältere Bestandsanlagen, für die noch kein Bauartnachweis vorliegt, ein modernes Schaltgerät einzubauen?

Antwort:

Der Austausch einzelner Komponenten einer NSHV ist unter bestimmten Voraussetzungen natürlich auch weiterhin möglich. Denn beim Austausch von Geräten, dem Austausch eines kompletten Schrankes oder bei der Erweiterung einer bestehenden Schaltanlage besteht eine Anpassungspflicht nach EN 61439 nur dann, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt.

Eine Nutzungsänderung besteht beispielsweise, wenn:


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