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Technisch fast identisch, nur zwei verschieden Markennamen (Der Vergleich lohnt sich – bis zu 30 % Preisvorteil sind möglich!) (Foto: M. Lochthofen/ep)
Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Leseranfrage

Kalibrierung von Prüfgeräten

22.01.2019

Welche Vorschriften und welche Zeitintervalle müssen beim Kalibrieren von Prüfgeräten beachtet werden?

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Frage: Ist der Turnus zum Kalibrieren von Prüfgeräten zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel normativ vorgegeben? Fallen diese Prüfgeräte grundsätzlich unter die ISO 9001?

Antwort: Zunächst einmal sind Prüfgeräte auch Arbeitsmittel nach BetrSichV [1]. Somit muss eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung von Prüffristen und Prüfart (also sowohl Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) [2] als auch Kalibrierung) durchgeführt werden. Dabei sind neben den Angaben des Herstellers des Prüfgerätes auch die betrieblichen Erfahrungen und andere Erkenntnisquellen zu nutzen.

Die Hersteller schreiben jedoch keine starren Prüffristen mehr vor, sondern empfehlen Kalibrierfristen. Es gibt auch keine Norm, die hier konkret eine Vorgabe machen könnte.

Das Ziel einer Kalibrierung ist, dass das Prüfgerät ordnungsgemäß funktioniert und hinreichend zutreffende Messwerte erzeugt werden können. Dazu bedarf es nicht unbedingt einer formellen Kalibrierung. Es wäre auch schon ausreichend, wenn die Fachkraft regelmäßig die richtige Funktion an einer Test-Box („Kalibrator“) erprobt und dies dokumentiert.

Es ist durchaus sinnvoll, bei starker Nutzung die Prüfgeräte einer regelmäßigen Wartung zu unterziehen, da die Relais nur eine begrenzte Lebensdauer haben.

Die Kalibrierintervalle sollten auf jeden Fall den betrieblichen Verhältnissen angemessen sein. Ein Gerätetester im schweren Baustelleneinsatz sollte durchaus öfter überprüft/kalibriert werden, als ein Gerätetester, der gelegentlich unter Laborbedingungen verwendet wird. Ich denke, in Anlehnung an die Vorgaben von verschiedenen Herstellern sind Fristen von sechs Monaten bis vier Jahren durchaus plausibel.

Wenn die Firma des Anfragenden ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 [3] eingeführt hat, muss in einem Prozess auch beschrieben sein, ob bei einer Kalibrierung ein bestimmter Standard vorzusehen ist (z. B. DAkkS-Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025) [4]. Gerne werden hier auch Vorgaben zu Fristen gemacht, die dann innerbetrieblich die maximale Kalibrierfrist darstellen. Es ist dann die kürzere Frist und die höherwertige Prüfung vorzusehen, denn beide Regelwerke haben unterschiedliche Ziele: Die BetrSichV [1] sieht den Arbeitsschutz, die ISO 9001 die Qualität der Arbeit.

Autor: M. Lochthofen

Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


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Literatur:


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