Elektrotechnik
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Messen und Prüfen
Prüfen/Kalibrieren von Mess- und Prüfgeräten
ep12/2014, 1 Seite
leseranfragen Prüfen/Kalibrieren von Mess- und Prüfgeräten ?Wir nutzen Messgeräte der Firma Beha für die Feststellung von Spannungsfreiheit und Spannungsebenen (konkret: Multimeter XR-A-Serie, zweipoliger Spannungsprüfer 2100-Alpha/-Beta mit digitaler Spannungsanzeige). Nun kam bei uns die Frage auf, ob diese Prüfgeräte einer regelmäßigen Prüfung zusätzlich zu der Sicht- und Funktionsprüfung vor der Arbeit unterzogen werden müssen (ähnlich der Eichpflicht bei den Prüfgeräten für die Prüfungen elektrischer Anlagen). Schließlich könnte der angezeigte Spannungswert aufgrund eines Defekts falsch sein. Gibt es Informationen, rechtliche Vorgaben oder sonstige Empfehlungen bezüglich einer regelmäßigen Überprüfung von Multimetern und zweipoligen Spannungsprüfern? !Zweipolige Spannungsprüfer sind Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) [1]. Somit dürfen sie nur verwendet werden, wenn sie als geprüft und sicher gelten. Prüfart, Umfang sowie auch Prüffristen werden von der befähigten Person oder der verantwortlichen Elektrofachkraft im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Orientierung für das Festlegen von Prüfart, Umfang und Fristen bieten die Regelwerke (DGUV Vorschrift 3 [2], diverse BGI, TRBS und VDE) sowie die Herstellervorgaben. Die DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) [2] nennt Spannungsprüfer in Tabelle 1c explizit. Darin wird lediglich vorgeschlagen, dass eine Prüfung auf einwandfreie Funktion vor jeder Verwendung durch den Benutzer zu erfolgen hat. Eine weitergehende Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Herstellernorm für zweipolige Spannungsprüfer VDE 0681-401 [3] enthält einen Abschnitt, der sich mit dem Prüfen und Instandhalten beschäftigt. Jedoch wird auch hier nur darauf verwiesen, dass sich der Benutzer vor jeder Verwendung von der ordnungsgemäßen Funktion des Spannungsprüfers überzeugen muss. Eine wiederkehrende Prüfung wird auch vorgeschlagen. Diese sollte eine genaue Sicht-und Funktionsprüfung umfassen und (analog zu der Prüfung von Spannungsprüfern im Mittelspannungsbereich) alle 6 Jahre erfolgen - viel mehr lässt sich an den zweipoligen Spannungsprüfern auch kaum prüfen. Ein Kalibrieren wäre möglich - jedoch handelt es sich hierbei nicht um ein Messgerät zum genauen Bestimmen einer Spannung. Es ist viel mehr nur als „Schätzeisen“ konzipiert, mit dem man sicher erkennen soll, ob überhaupt eine gefährliche Spannung vorhanden ist. Auch vom Hersteller gibt es zu dieser Thematik keine weiteren Aussagen. Eine mögliche regelmäßige Funktionsprüfung zusätzlich zum Erproben vor der Benutzung wäre es, die vorgesehene Ansprechschwelle von den Anzeigen zu erproben. Ein zweipoliger Spannungsprüfer nach aktueller Norm hat mindestens zwei unabhängige Spannungs anzeigen, die eine gefährliche Spannung von über 50 V AC sicher anzeigen müssen. Das genannte Modell verfügt sogar über drei unabhängige Anzeigen: · Digitalanzeige; · LED-Anzeige und · akustische Meldung. Wenn alle drei Meldungen bei etwa 50 V übereinstimmend ansprechen, dann ist die Funktionsprüfung meiner Meinung nach schon genügend tiefgehend erfüllt. Multimeter sind im Gegensatz zu zweipoligen Spannungsprüfern dazu vorgesehen, eine elektrische Größe genau zu bestimmen. Je nach betrieblich erforderlicher Verwendung müssen dabei auch die ermittelten Messwerte innerhalb einer bestimmten Toleranz sein. Hier kann sich eine regelmäßige Kalibrierung durchaus lohnen. Dabei werden die ermittelten Messwerte mit einem Vergleichsnormal verglichen. Ein nachjustieren des Multimeters erfolgt dabei jedoch in den seltensten Fällen. Meist wird nur dokumentiert, wie groß die Abweichung zum Vergleichsnormal ist. Solange dabei bestimmte Werte eingehalten werden, gilt die Kalibrierung als bestanden. Die Kalibrierfristen werden üblicherweise vom Hersteller empfohlen. Hiervon kann die verantwortliche Elektrofachkraft allerdings per Gefährdungsbeurteilung abweichen, was sinnvoll ist, wenn die Mess geräte regelmäßig harten Umgebungseinflüssen ausgesetzt sind. Literatur [1] Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011. [2] DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 01.April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997; aktuelle Nachdruckfassung 2005. [3] DIN EN 61243-3 (VDE 0682-401):2011-02 Arbeiten unter Spannung - Spannungsprüfer - Teil 3: Zweipoliger Spannungsprüfer für Niederspannungsnetze. M. Lochthofen Wie energieeffizient ist die Zukunft? +++ Welche Chancen bietet die E-Mobilität? Antworten gibt's: in Fachvorträgen +++ im intelligent vernetzten E-Haus +++ 3.000m2 E-Mobilität mit Driving-Park und Forum DIE MESSE FÜR ELEKTRO-UND ENERGIETECHNIK 14. -16. JANUAR MESSEZENTRUM NÜRNBERG www.eltec.info Leseranfragen Liebe Abonnenten! 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Autor
- M. Lochthofen
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