Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Nicht von Laien bedienbare Steckdosen
Was sagen Normen und Vorschriften über die Kennzeichnung von Steckdosen aus, die nicht von Laien bedient werden sollen?
Frage:
In meiner Firma werden Versorgungsbalken, die nur mit einer Leiter erreichbar/bedienbar sind, eingesetzt. Kann durch Erstellen einer Betriebsanweisung/Gefährdungsbeurteilung, die die Bedienung regelt, sowie durch Kennzeichnung der Steckdosen (z. B „nur durch EFK zu bedienen“) eine Steckdose als nicht für Laien bedienbar deklariert werden? Gibt es eine Vorschrift, die regelt, wann eine Steckdose für Laien bedienbar ist? Leider habe ich im ep-Facharchiv nichts gefunden.
Antwort:
Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass es diesbezüglich schon mal eine Leseranfrage mit analogem Thema im ep gab, und zwar im Heft 11 von 2020 auf den Seiten 816-817 [1]. Damals ging es zwar um Steckdosen für „Weihnachtsbeleuchtungen“ aber letztlich die gleiche Problematik: „Wann darf auf den zusätzlichen Schutz für Steckdosen durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA verzichtet werden“.
Ungeachtet dessen, möchte ich nochmals die wesentlichen Forderungen/Abweichungen aufführen, da es hierzu immer wieder Diskussionen gibt.
Derzeitiger Normenstand. Im Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2], ist u. a. folgendes festgelegt: „Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA muss vorgesehen werden für
Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom (AC) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind […] Anmerkung Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen.“
In meiner damaligen Antwort auf die besagte Leseranfrage [1] hatte ich geschrieben „[…] zur allgemeinen Verwendung durch Laien“, d. h. ich habe dieses „und“ aus dem Satz: „[…] Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung […]“ eventuell etwas missverständlich mit dem „Laien“ direkt verknüpft, was ich hier nochmals klarstellen möchte, d. h. es ergibt sich eine erweiterte Vorgabe, d. h. die Forderung gilt nicht nur allgemein für Laien, sondern auch für Elektrofachkräfte, die Steckdosen, z. B. für den Betrieb von Werkzeugen verwenden. Letztlich ergibt sich diese Betrachtung auch aus der Anmerkung im Abschnitt 411.3.3 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2], andernfalls wäre diese Anmerkung nicht notwendig gewesen.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht, dass nur durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA verzichtet werden darf.
Zur konkreten Frage. In § 4 (2) BetrSichV [3] ist folgendes vorgegeben: „Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese haben wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen.“
Generell gilt, dass alle Steckdosen für Laien bedienbar sind. Ich wüsste keine Ausnahme. Das gilt auch für solche Steckdosen, für die nach der Gefährdungsbeurteilung auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA verzichtet werden darf. Solche Steckdosen dürften aber dann nicht für den elektrotechnischen Laien zugänglich sein.
Autor: W. Hörmann
Literatur
[1] Hörmann, W.: Steckdose für Weihnachtsbeleuchtung; Leseranfragen, Elektropraktiker, Berlin 74 (2020) 11, S. 816817.
[2] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
[3] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49); zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 27. 07. 2021 I 3146.
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