Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Nicht nur Gold und Edelsteine blenden - Wie die Blendung bei künstlicher Beleuchtung vermieden werden kann
Ohne künstliche Beleuchtung geht es nicht – am Arbeitsplatz und daheim. Doch eine zu hohe Blendungswirkung bei der Arbeit kann zu vorzeitiger Ermüdung und zu Konzentrationsmangel führen.
Von der Leuchtdichte zur Blendung
Von der Messgröße der Leuchtdichte L zum Beschreiben von Blendung des Auges ist es nur ein kurzer Weg.
Man spricht von Direktblendung, wenn die Leuchtdichte im Blickfeld des Betrachters so hoch ist, dass ein ausreichendes Erkennen von Gegenständen eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Bei extremen Leuchtdichten kann es sogar zur irreparablen Schäden der Netzhaut kommen, wie beispielsweise beim ungeschützten Blick in die Sonne oder in einen Laser.
Von physiologischer Blendung ist die Rede, wenn bei Blendungsereignissen eine messbare Herabsetzung der Sehleistung oder des Sehvermögens nachweisbar ist. Eine sehr hohe Leuchtdichte verursacht diese Einschränkung. Aber auch eine zu hohe Leuchtdichtedifferenz im Blickfeld des Betrachters kann zur Blendung führen. Hierbei ist die einzelne leuchtende Fläche in Bezug auf die Blendungswirkung möglicherweise unkritisch. Allein der Leuchtdichteunterschied zweier benachbarter Flächen erschwert die Wahrnehmung.
So erscheint ein Autoscheinwerfer bei Tageslicht beispielsweise wenig blendend. Vor dem Hintergrund des dunklen Nachthimmels hingegen entfaltet die gleiche Lichtquelle eine enorme Blendungswirkung. Das hängt damit zusammen, dass das menschliche Auge durch das reflexartige Öffnen und Schließen der Pupille unterschiedliche Helligkeitseindrücke in weiten Bereichen ausgleichen kann. Man spricht von Adaptation des Auges.
Beim gleichzeitigen Blick auf extrem unterschiedlich helle Flächen ist dieser Mechanismus unwirksam. In dieser Situation kann sich das Auge nicht „entscheiden“, auf welche Leuchtdichte die Anpassung erfolgen soll. Es kommt zur Blendung.
Hinweis: Man merke, nicht allein die Leuchtdichte ist zum Nachweis von Blendung das Maß aller Dinge. Eine zu hohe Leuchtdichtedifferenz im Blickfeld des Menschen kann ebenfalls zur Blendung führen.
Leuchtenauswahl – was die Regelwerke fordern
Die Arbeitsstättenregel (ASR) 3.4 „Beleuchtung“ fordert an Arbeitsplätzen eine blendfreie Beleuchtung. Messbare Größen finden sich in diesem Regelwerk nicht. Lediglich einige Hinweise auf Maßnahmen zur Blendungsvermeidung oder -begrenzung lassen sich aus der ASR unter 5.3 zur Arbeitsplatzgestaltung entnehmen.
Hilfreicher für den Beleuchtungsplaner ist die Norm DIN EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung-Beleuchtung von Arbeitsstätten“. Im Anhang dieses Regelwerkes stehen konkrete Angaben zur Blendungsbegrenzung für Arbeitsplätze oder Arbeitsbereiche. Der in Tabellen aufgeführte UGRL-Wert (Unified Glare Rating Limit, deutsch: vereinheitlichte Blendungsbewertung) gibt an, welchen Qualitätsstandart eine Leuchte in Hinblick auf die Vermeidung von Blendung erfüllen muss. Je kleiner der UGRL-Wert, desto blendfreier die Leuchte.
UGR-Wert-Verfahren
Zur Auswahl einer geeigneten Leuchte ist das UGR-Wert-Verfahrenin der Praxis sehr arbeitsintensiv. Bereits bei der Berechnung des UGR-Wertes legt der Leuchtenhersteller eine Blickrichtung des Benutzers auf sein Produkt fest. Anschließend werden die im Blickfeld des Betrachters erscheinenden Flächen mit deren Leuchtdichten zum UGR-Wert summiert. In die Berechnungen gehen somit die Position und die Zahl der verwendeten Leuchten ein. Aber auch die Reflexionsgrade der Raumbegrenzungsflächen sind bei dieser Betrachtung von Bedeutung.


