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Neue Steuergesetze für Ausbau erneuerbarer Energien

20.03.2023

Das Jahr 2023 bringt positive Veränderungen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen mit sich. Aus dem derzeitigen Anteil von rund 41 % Bruttostrom aus erneuerbaren Energien sollen bis 2030 mindestens 80 % werden.

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Die Bundesregierung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits im August 2022 novelliert und das Jahressteuergesetz 2022 zugunsten aktueller und künftiger Betreiber von Solaranlagen geändert, um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen. Die Anschaffung einer Solaranlage soll dadurch attraktiver werden.

Seit Beginn des neuen Jahres werden Besitzer von PV-Anlagen weniger stark zur Kasse gebeten. Es fällt auf Lieferung und Installation einer Solaranlage beispielsweise keine Umsatzsteuer mehr an – allerdings nur, wenn sie nach dem 1. Januar 2023 vollständig geliefert und montiert wurde.

Diese Regelung gilt für bestehende Anlagen sowie die Reparatur ohne neue Ersatzteile nicht. Des Weiteren entfällt – sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022 – in vielen Fällen die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung, den Eigenverbrauch und die Lieferung des PV-Stroms an Mieter.

Portal Solaranlage-Ratgeber.de informiert über alle Neuerungen

Ausschlaggebend dafür ist die Art des Gebäudes, auf dem sich die Anlage befindet, und die Leistung je Einheit. Details gibt es unter Änderungen bei Solaranlagen. Privatpersonen und Betreiber kleinerer Anlagen dürfen sich in Sachen Einkünfte und Photovoltaik zudem bei der Erstellung ihrer Einkommenssteuererklärung ab sofort auch von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.


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