Mobilität
Neue Kleinfahrzeuge: Chancen für Umwelt und Sicherheit
Die VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik geht der Frage nach, wie man Umweltbelastungen und Risiken der Mobilität minimieren kann. Einen Beitrag könnte eine neue Mobilitätsklasse, die Klasse M0, leisten.
Die dominierende Transportmethode bleibt nach wie vor das Auto, das von einer Mehrheit (54 %) genutzt wird. An zweiter Stelle stehen Fußwege (23 %), gefolgt von Fahrradfahren (10 %) und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (10 %). Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Verkehrsmittel spielen Sicherheit, zurückzulegende Strecke, Flexibilität, Kosten und Komfort eine maßgebliche Rolle.
Es ist nicht nur wichtig, Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten, sondern auch das Potential der Optimierung des motorisierten Individualverkehrs zu nutzen. Indem wir das Verkehrsmittel genau an die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten anpassen, können wir uns nachhaltiger fortbewegen.
Das Auto bleibt nach wie vor das meistgenutzte Verkehrsmittel. Laut dem Kraftfahrtbundesamt gibt es in Deutschland im Jahr 2023 etwa 48,7 Mio. PKW, im Vergleich zu 6,5 Mio. Nutzfahrzeugen, 4,8 Mio. Motorrädern und 0,1 Mio. leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen.
Die PKW sind in größen- und funktionsbasierten Segmenten erfasst. Das kleinste Segment bilden dabei die „Minis“, mit einem Bestand von knapp 3,4 Mio. Fahrzeugen. Die häufigsten Modelle sind hier der Smart ForTwo, Fiat 500 und VW Up.
Gestaltung der Fahrzeuge durch Käuferverhalten und Gesetze
Ideal wäre es, wenn das Fahrzeug sich nah am tatsächlichen Bedarf orientierte. Denn der weit größte Teil aller Fahrten findet mit ein bis zwei Personen und wenig Gepäck statt, für diesen Alltagsbetrieb ist ein normaler PKW in der Regel deutlich überdimensioniert.
Beim Kauf eines Fahrzeugs orientieren sich die Käufer oft an den größten möglichen Nutzungsszenarien, wie beispielsweise der maximalen Anzahl von Mitfahrern und dem Platz für Gepäck, um "für alle Fälle" gerüstet zu sein. Wenn wir das Verhalten der Nutzer ändern wollen, müssen wir attraktive und komfortable Angebote schaffen, die alle Mobilitätsbedürfnisse abdecken und fördern. Wenn der Zugang zu größeren Fahrzeugen im Bedarfsfall einfach wäre, würde die Bereitschaft steigen, den Alltag mit einem kleineren Fahrzeug zu bewältigen.
Auf der anderen Seite schränkt die europäische Gesetzgebung den Spielraum für die Gestaltung von Kleinfahrzeugen stark ein, was die Attraktivität solcher Fahrzeuge auf dem Markt begrenzt. Während Mini-PKWs der Zulassungsklasse M1 selten weniger als eine Tonne wiegen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, unterliegen vierrädrige Leichtfahrzeuge der Zulassungsklasse L7e strengen Gewichts- und Breitenbeschränkungen, was ihre Möglichkeiten in Bezug auf Sicherheit und Komfort erheblich einschränkt. Die gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit in dieser Fahrzeugklasse sind minimal.
Obwohl viele Hersteller von Leichtfahrzeugen ihre Fahrzeuge freiwillig mit mehr Sicherheitsmerkmalen ausstatten, hat das Euro NCAP (European New Car Assessment Programme) in seinen Sicherheitsbewertungen von 2014 und 2016 festgestellt: "Kritische strukturelle Schwächen und unzureichende Rückhaltesysteme führen zu einem inakzeptabel hohen Risiko schwerer oder lebensbedrohlicher Verletzungen, selbst bei begrenzten Testgeschwindigkeiten."
Aus der Sicht des VDI besteht ein Bedarf für eine neue Fahrzeugklasse. Das Hauptziel sollte die Einführung einer M0-Klasse sein, die speziell für den urbanen und suburbanen Bereich konzipiert ist. Fahrzeuge dieser Klasse sollten durch ihr geringes Gewicht und ihre kleine Grundfläche gezielt zur Entlastung von Ballungsgebieten beitragen.
Geschlossene Leichtfahrzeuge werden derzeit in den Klassen L5e (dreirädrige Kraftfahrzeuge) und L7e (schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge) gemäß EU-Verordnung Nr. 168/2013 zugelassen. Für die L7e-Klasse wird eine maximale fahrbereite Masse von 450 kg ohne Traktionsbatterie definiert. Die L5e-Klasse erlaubt aufgrund der reduzierten Fahrstabilität durch drei Räder eine Masse von 1000 kg. Die vorgeschlagene Kleinfahrzeugklasse M0 orientiert sich hinsichtlich des maximalen Gewichts an diesen Klassen, jedoch inklusive Traktionsbatterie. Dadurch gibt es nur geringe Überschneidungen mit der M1-Klasse und eine ausreichende Unterscheidung zu den L-Klassen wird erreicht.
Die Abmessungen der Fahrzeuge werden hauptsächlich durch das Gewichtslimit begrenzt. Daher erscheint eine weitere Einschränkung der maximalen Abmessungen auf 4000 mm Länge, 2000 mm Breite und 2500 mm Höhe, wie es bei L5e-Fahrzeugen der Fall ist, nicht sinnvoll. Stattdessen sollten die maximalen Abmessungen der Leichtfahrzeuge beibehalten werden.
Die L7e-Klasse ist auf 3700 mm Länge und 1500 mm Breite limitiert. Besonders die Breite schränkt die Produktgestaltung der L7e-Klasse im Sinne der Sicherheit und des Komforts deutlich ein. Hier könnte die M0-Klasse Vorteile bieten.
Leistung und Höchstgeschwindigkeit sind für L5e-Fahrzeuge unbegrenzt, für L7e-Fahrzeuge auf 15 kW und 90 km/h begrenzt. Eine limitierte Höchstgeschwindigkeit vom 100 km/h würde eine flüssige Landstraßennutzung ermöglichen und zeitgleich den Umfang der erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Gewicht und Kosten gegenüber der M1-Klasse reduzieren.

