Förderung für E-Mobilität
Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges, privat oder betrieblich, ist eine finanzielle Herausforderung. Da hilft es, wenn der Staat unter die Arme greift und sich finanziell beteiligt. Genau dies ist der Fall, wenn es um die Anschaffung von Elektroautos geht, denn hier winken den Beschaffern attraktive Fördermittel. Unter Fördermitteln versteht man im Kontext der Förderung bei Anschaffung von E-Automobilen ein zinsloses und nicht rückzahlbares Darlehen. Einfach ausgedrückt: unter bestimmten Voraussetzungen verschenkt der Staat Geld! Eine Rückzahlung gibt es nicht. Das ist gut für das Portemonnaie und entlastet die Kasse. Dennoch sollte man bei aller Freude nicht vergessen, geplant und bedacht an eine Förderung zu gehen. So sollte man die Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms genau lesen und im Zweifel den Fördermittelgeber für Rückfragen kontaktieren. Denn nichts ist ärgerlicher, als sich durch zu schnelles oder unbedarftes Handeln eine Förderung selbst zu verbauen!
Kommunen müssen Emissionen senken
Einige Kommunen bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf von E-Autos an, wie die folgenden Beispiele zeigen. Ob und in welcher Form dies auch in Ihrer Kommune der Fall ist, müssen Sie im Einzelfall recherchieren oder direkt bei den entsprechenden Stellen erfragen.
Landeshauptstadt München
Noch bis zum 31. Dezember 2020 läuft die Förderrichtlinie Elektromobilität im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM). Ziele der Förderrichtlinie sind die Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern, die Verringerung der Emissionen von Schadgasen (vor allem Stickoxide) und Feinstäuben im Stadtgebiet als Beitrag zum Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München sowie die flächendeckende Lärmminderung im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Landeshauptstadt München zum Wohle der Münchner Bürgerinnen und Bürger.
Gefördert werden Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsdienstleistungen. Anträge können Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Gefördert werden:
Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis maximale 500 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
Lastenpedelecs und zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 1 000 €
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- U. Weber