Förderung für E-Mobilität
Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges, privat oder betrieblich, ist eine finanzielle Herausforderung. Da hilft es, wenn der Staat unter die Arme greift und sich finanziell beteiligt. Genau dies ist der Fall, wenn es um die Anschaffung von Elektroautos geht, denn hier winken den Beschaffern attraktive Fördermittel. Unter Fördermitteln versteht man im Kontext der Förderung bei Anschaffung von E-Automobilen ein zinsloses und nicht rückzahlbares Darlehen. Einfach ausgedrückt: unter bestimmten Voraussetzungen verschenkt der Staat Geld! Eine Rückzahlung gibt es nicht. Das ist gut für das Portemonnaie und entlastet die Kasse. Dennoch sollte man bei aller Freude nicht vergessen, geplant und bedacht an eine Förderung zu gehen. So sollte man die Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms genau lesen und im Zweifel den Fördermittelgeber für Rückfragen kontaktieren. Denn nichts ist ärgerlicher, als sich durch zu schnelles oder unbedarftes Handeln eine Förderung selbst zu verbauen!
Kommunen müssen Emissionen senken
Einige Kommunen bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf von E-Autos an, wie die folgenden Beispiele zeigen. Ob und in welcher Form dies auch in Ihrer Kommune der Fall ist, müssen Sie im Einzelfall recherchieren oder direkt bei den entsprechenden Stellen erfragen.
Landeshauptstadt München
Noch bis zum 31. Dezember 2020 läuft die Förderrichtlinie Elektromobilität im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM). Ziele der Förderrichtlinie sind die Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern, die Verringerung der Emissionen von Schadgasen (vor allem Stickoxide) und Feinstäuben im Stadtgebiet als Beitrag zum Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München sowie die flächendeckende Lärmminderung im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Landeshauptstadt München zum Wohle der Münchner Bürgerinnen und Bürger.
Gefördert werden Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsdienstleistungen. Anträge können Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Gefördert werden:
Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis maximale 500 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
Lastenpedelecs und zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 1 000 €
Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3 000 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis maximal 3 000 € für Normal-Ladepunkte und maximal 10 000 € für Schnellladepunkte
Beratungsleistungen mit 80 % bis maximal 6 000 €.
Bei der Verschrottung eines Altfahrzeuges sowie beim Laden eines geförderten Elektrofahrzeuges mit Ökostrom kann eine zusätzliche Förderung zwischen 200 und 1 500 Euro anfallen.
Weitere Kommunen
Die Stadtwerke Lindau (Bodensee) fördern im Rahmen eines Programms für E-Fahrzeuge den Neukauf entsprechender Fahrzeuge mit 200 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich beim Antragsteller um eine Privatperson oder um ein klein- oder mittelständisches Unternehmen handelt, welcher Kunde der Stadtwerke Lindau ist. Pro Kunde kann maximal ein Fahrzeug gefördert werden.
Die Stadtwerke Zweibrücken fördern, ähnlich dem Förderprogramm in Lindau, die Anschaffung eines E-Fahrzeuges mit bis zu 500 Euro. Ebenso werden hier E-Fahrräder/Pedelec (50 Euro) und E-Roller/E-Bikes/E-Motorräder (100 Euro) gefördert.
Weitere Förderungen für die Anschaffung von E-Fahrzeugen bieten u. a. die Stadtwerke Karlsruhe, der Energieversorger Mainova in Frankfurt am Main, die Stadtwerke Aachen AG und die Stadtwerke Neuwied an. Es lohnt sich also, bei den eigenen Stadtwerken und teils auch bei den Stadtverwaltungen nachzufragen, ob der Umstieg auf E-Mobilität durch einen Zuschuss gefördert wird.
Bund und Länder
Nicht nur Kommunen und (kommunale) Stadtwerke setzen auf Förderprogramme, um der E-Mobilität in ihrem Umfeld zum Durchbruch zu verhelfen. Auch viele Bundesländer und der Bund haben eigene Förderprogramme, um dieses Ziel zu verfolgen. Einige Beispiele:
Baden-Württemberg
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Das Laden eines E-Autos ist im Prinzip so einfach wie das Andocken eines Handys an die n
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- U. Weber
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