Förderung für E-Mobilität
Die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges, privat oder betrieblich, ist eine finanzielle Herausforderung. Da hilft es, wenn der Staat unter die Arme greift und sich finanziell beteiligt. Genau dies ist der Fall, wenn es um die Anschaffung von Elektroautos geht, denn hier winken den Beschaffern attraktive Fördermittel. Unter Fördermitteln versteht man im Kontext der Förderung bei Anschaffung von E-Automobilen ein zinsloses und nicht rückzahlbares Darlehen. Einfach ausgedrückt: unter bestimmten Voraussetzungen verschenkt der Staat Geld! Eine Rückzahlung gibt es nicht. Das ist gut für das Portemonnaie und entlastet die Kasse. Dennoch sollte man bei aller Freude nicht vergessen, geplant und bedacht an eine Förderung zu gehen. So sollte man die Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms genau lesen und im Zweifel den Fördermittelgeber für Rückfragen kontaktieren. Denn nichts ist ärgerlicher, als sich durch zu schnelles oder unbedarftes Handeln eine Förderung selbst zu verbauen!
Kommunen müssen Emissionen senken
Einige Kommunen bieten finanzielle Unterstützung beim Kauf von E-Autos an, wie die folgenden Beispiele zeigen. Ob und in welcher Form dies auch in Ihrer Kommune der Fall ist, müssen Sie im Einzelfall recherchieren oder direkt bei den entsprechenden Stellen erfragen.
Landeshauptstadt München
Noch bis zum 31. Dezember 2020 läuft die Förderrichtlinie Elektromobilität im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM). Ziele der Förderrichtlinie sind die Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern, die Verringerung der Emissionen von Schadgasen (vor allem Stickoxide) und Feinstäuben im Stadtgebiet als Beitrag zum Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München sowie die flächendeckende Lärmminderung im Rahmen des Lärmaktionsplanes der Landeshauptstadt München zum Wohle der Münchner Bürgerinnen und Bürger.
Gefördert werden Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsdienstleistungen. Anträge können Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Gefördert werden:
Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis maximale 500 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
Lastenpedelecs und zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 1 000 €
Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3 000 € (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis maximal 3 000 € für Normal-Ladepunkte und maximal 10 000 € für Schnellladepunkte
Beratungsleistungen mit 80 % bis maximal 6 000 €.
Bei der Verschrottung eines Altfahrzeuges sowie beim Laden eines geförderten Elektrofahrzeuges mit Ökostrom kann eine zusätzliche Förderung zwischen 200 und 1 500 Euro anfallen.
Weitere Kommunen
Die Stadtwerke Lindau (Bodensee) fördern im Rahmen eines Programms für E-Fahrzeuge den Neukauf entsprechender Fahrzeuge mit 200 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich beim Antragsteller um eine Privatperson oder um ein klein- oder mittelständisches Unternehmen handelt, welcher Kunde der Stadtwerke Lindau ist. Pro Kunde kann maximal ein Fahrzeug gefördert werden.
Die Stadtwerke Zweibrücken fördern, ähnlich dem Förderprogramm in Lindau, die Anschaffung eines E-Fahrzeuges mit bis zu 500 Euro. Ebenso werden hier E-Fahrräder/Pedelec (50 Euro) und E-Roller/E-Bikes/E-Motorräder (100 Euro) gefördert.
Weitere Förderungen für die Anschaffung von E-Fahrzeugen bieten u. a. die Stadtwerke Karlsruhe, der Energieversorger Mainova in Frankfurt am Main, die Stadtwerke Aachen AG und die Stadtwerke Neuwied an. Es lohnt sich also, bei den eigenen Stadtwerken und teils auch bei den Stadtverwaltungen nachzufragen, ob der Umstieg auf E-Mobilität durch einen Zuschuss gefördert wird.
Bund und Länder
Nicht nur Kommunen und (kommunale) Stadtwerke setzen auf Förderprogramme, um der E-Mobilität in ihrem Umfeld zum Durchbruch zu verhelfen. Auch viele Bundesländer und der Bund haben eigene Förderprogramme, um dieses Ziel zu verfolgen. Einige Beispiele:
Baden-Württemberg
Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg fördert gleich mit verschiedenen Programmen Elektromobilität. Ein Auszug:
Charge@BW: Mit 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben fördert das Land Ladeinfrastruktur. Maximal sind es 2 500 Euro pro Ladepunkt. Konkret gefördert wird die Installation von Ladepunkten inklusive Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum (z.B. Mitarbeiterparkplätze) und im öffentlichen Raum (z.B. Parkhäuser). Die Ladepunkte müssen mindestens drei Jahre betrieben werden. Die Förderung richtet sich an „juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können“.
E-Lastenräder: In Baden-Württemberg ansässige Unternehmen erhalten eine Förderung von 30 % der Kosten bei der Anschaffung eines Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bi L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder. Maximal stehen 3 000 Euro bereit.
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen fördert „Emissionsarme Mobilität“ im Rahmen des „Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw). Ziel der Landesregierung ist es, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern.
Gefördert werden:
Umsetzungsberatung und -konzepte Elektromobilität
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
Elektrische Lastenfahrräder
Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – also auch Unternehmen des Handwerks, so das Vorhaben im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.
Im Bereich der Förderung von Elektrofahrzeugen für Unternehmen („Reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge“) sind folgende Förderhöhen vorge-sehen:
4 000 Euro für die Klasse M1
4 000 Euro für die Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2,3 t
8 000 Euro für die Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 2,3 t und für die Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 t.
Zu beachten ist, dass „die geförderten Fahrzeuge müssen überwiegend in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn mehr als 80 % der jährlichen Fahrleistung in Nordrhein-Westfalen erfolgt“. Die Eingangs bereits genannten weiteren Schwerpunkte des Förderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen (beispielsweise Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge) sehen entsprechend weitere Förderhöhen und Fördervoraussetzungen vor.
Bund
Der Bund fördert „den Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden (Kurzlink: bit.ly/38k8Zn6 (PDF)).
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde“.
Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt. Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben. Antragsberechtigt sind (neben weiteren politischen Zielgruppen) Privatpersonen und Unternehmen.
Beratung durch Handwerkskammern
Beratung zu passenden Fördermitteln im Bereich der E-Mobilität bieten – neben Unternehmensberatern – auch die Handwerkskammern an. Ein Beispiel hierfür ist die Handwerkskammer Stuttgart. Auf deren Website www.hwk-stuttgart.de findet sich unter dem Reiter „Betriebsführung“ der Bereich „Umweltzonen, Fahrverbote und Elektromobilität. Dort heißt es: „Wenn Sie Ihren Teil zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Region Stuttgart beitragen und Fördergelder für Elektromobilität beantragen möchten, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Hier finden Sie alle im Überblick“ (Kurzlink: bit.ly/2TDhx4B)
Und die Handwerkskammer Dresden schreibt auf ihrer Homepage www.hwk-dresden.de: „Die Handwerkskammer Dresden verfügt über ein breites Netzwerk an Experten und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen wie neue Fahrzeugmodelle oder gesetzliche Rahmenbedingungen. Wer mehr wissen möchte, sollte sich für die Teilnahme am Kurs Berater für Elektromobilität (HWK) in unserem Bildungszentrum entscheiden. Wir beraten Sie gern!“ Bleibt also nur noch, sich bei einer anstehenden Neuanschaffung im Fuhrpark oder privat über mögliche Fördermittel zu informieren und diese wenn möglich zu beantragen. Viel Erfolg! n
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Das Laden eines E-Autos ist im Prinzip so einfach wie das Andocken eines Handys an die n
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- U. Weber
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