Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Nachträgliche CE-Kennzeichnung: Die große Aufgabenstellung der Betriebe
Eine Frage taucht in vielen Betrieben regelmäßig auf, über die immer wieder sehr konträr diskutiert wird. Wie ist eine nachträgliche Konformitätsbewertung an einer bereits am Markt befindlichen Maschine oder Anlage praxistauglich möglich? Dieser Fachbeitrag gibt Aufschluss darüber, wie eine nachträgliche CE-Kennzeichnung möglich ist.
[2] Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung).
[3] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG); Ausfertigungsdatum: 07.08.1996; zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015 I 1474.
[4] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV); Ausfertigungsdatum: 03.02.2015; Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 7 V v. 18.10.2017 I 3584.
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