Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Mobile Wallbox
Welche Vorschriften gibt es für den Einsatz mobiler Wallboxen?
Frage:
Ein Kunde von mir möchte sich eine mobile Wallbox zulegen. Ist der Einsatz einer mobilen Wallbox (Anschluss über CEE-Steckdose 32 A) in Deutschland zulässig? Ich finde nur Aussagen zu stationären Wallboxen.
Antwort:
Aus der Anfrage zum Anschluss einer mobilen Wallbox über eine CEE-Steckdose 32 A schließe ich, dass eine Wallbox mit einer marktüblichen Leistung von 22 kW an der Steckdose betrieben werden soll. Leider wird den Kunden durch die Formulierung „mobile Wallbox“ eine Mobilität angepriesen, die so nicht uneingeschränkt möglich ist. In Deutschland muss jede Ladeeinrichtung vor deren Anschluss und Betrieb beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. So sieht es der Gesetzgeber in der NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) im § 19 [1] vor.
Ladeeinrichtungen mit Leistungen größer 12 kVA dürfen zudem nur mit der Zustimmung des Netzbetreibers angeschlossen und betrieben werden. Die Zustimmung des Netzbetreibers bezieht sich dabei immer auf einen bestimmten Netzanschlusspunkt (Hausanschluss).
Folglich müsste im Vorfeld für jeden denkbar möglichen Anschlusspunkt der mobilen Wallbox eine Anmeldung beim jeweils zuständigen Netzbetreiber erfolgen und bei entsprechender Anschlussleistung auch eine Zustimmung eingeholt werden. Eine gesonderte Regelung für ein nur gelegentliches Laden an einem bestimmten Netzanschlusspunkt gibt es nicht und müsste wenn, mit dem zuständigen Netzbetreiber im Netzanschlussvertrag für jeden Anschlusspunkt geregelt werden.
Das in der NAV [1] geforderte Anmeldeverfahren ist in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber beschrieben.