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Elektrotechnik | Energietechnik | Elektromobilität

Anmeldung von Ladeeinrichtungen

ep11/2019, 1 Seite

Im Fachbeitrag Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge Teil 2 in ep 9/19 [1] schreibt der Autor: „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von > 3,6 kVA sind dem Netzbetreiber anzumelden.“ Aus meiner Sicht müssen nach Änderung der NAV alle Ladeeinrichtungen unabhängig ihrer Größe gemeldet werden.


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Autor
  • M. Fengel
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